Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Ausweisung von Wohnbauflächen für den Bau von Einfamilienhäusern in unterschiedlichen Wohnformen,
- Ausweisung von öffentlichen Grünflächen zur Ergänzung der Wohnqualität, für Spielmöglichkeiten sowie für Grün- und Wegeverbindungen,
- Erschließung der Wohnbauflächen durch Ausweisung von öffentlichen Verkehrsflächen mit Anbindung an die Straße "In der Rehre",
- Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollversorgers,
entsprechend den Anlagen 2, 3 und 4 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Durchführung eines offenen städtebaulichen Wettbewerbes auf der Grundlage der in Anlage 3 beigefügten Rahmenbedingungen zu beschließen.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren bzw. mit diesem städtebaulichen Wettbewerb sollen die planerischen Grundlagen für ein Angebot an Einfamilienhäusern im Südwesten der Landeshauptstadt Hannover geschaffen werden. Dadurch verbessern sich die Chancen auch für junge Familien, geeignete Grundstücke im Stadtgebiet zu finden.
Weitere detailliertere Gender-Aspekte sollen frühzeitig in dem weiteren Planungsprozess mit einbezogen werden, indem die Wettbewerbsteilnehmer/innen aufgefordert werden, die Ziele ihrer Planung anhand von geschlechtsdifferenzierten Kriterien zu überprüfen und zu bewerten.
Die wesentlichen Kriterien und die für ein Bau- und Freiflächenkonzept wichtigsten Genderthemen sind Bestandteil der inhaltlichen Rahmenbedingungen (siehe Anlage 3).
Nach dem bisher getroffenen Grundsatzbeschluss (DS 2529/2002), der durch einen weiteren Beschluss (DS 3221/2002) zur Entwicklung einer Null-Emissionssiedlung ergänzt wurde, sollen nun die konkreten Planungsziele für die Entwicklung der Flächen „In der Rehre-Süd“ erarbeitet werden.
Unterstützt wird diese Entwicklung durch die Erweiterung des Einleitungsbeschlusses für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (DS 0555/2003) und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für das 181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, dessen Geltungsbereich im wesentlichen dem Plangebiet entspricht (DS 1035/2004).
Aufgrund der Größe des Plangebietes und der damit verbundenen Bedeutung für die Siedlungsentwicklung im Stadtbezirk Ricklingen sollen die konkreten Planungsinhalte durch einen offenen städtebaulichen Wettbewerb ermittelt werden. Ein solcher Wettbewerb hat den Vorteil, dass aus einer Vielzahl von Varianten auf der Grundlage von festgelegten Bewertungsgrundlagen die beste Lösung durch eine qualifizierte Jury ermittelt werden kann.
Die in der Anlage 3 formulierten Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen des Wettbewerbes sollen als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dienen.
Nach Abschluss und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können die Erkenntnisse aus diesem Verfahren bei den nachfolgenden Planungsschritten auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Erstellung eines Rahmenplanes, nachfolgendes B-Plan-Verfahren) berücksichtigt werden.
Die Drucksache Nr. 0354/2005 wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 14.04.2005 mit Stimmengleichheit (10 Zustimmungen /
10 Ablehnungen) abgelehnt. Begründet wurde die ablehnende Haltung damit, dass die Infrastruktur (hier: Sportpark Wettbergen und Jugendzentrum) bereits jetzt schon nicht ausreiche bzw. erweitert werden müsse. Da die Zahl der Jugendlichen steige, würde durch eine beschlossene Stellenstreichung im Jugendzentrum Wettbergen die Betreuungssituation noch verschärft werden.
Gleichzeitig wurde ein Änderungsantrag (Drucksache Nr. 15-0678/2005, siehe Anlage 5) einstimmig beschlossen. Mit diesem Antrag wurde die Verwaltung gebeten, kurzfristig im Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauungsvorhaben die Prognosezahlen für die Bevölkerungsentwicklung zu überprüfen und die soziale Infrastruktur in Bezug auf Schul- und Kitaplätze, Jugend- und Sportzentren sowie Senioreneinrichtungen anzupassen. Ferner solle dieser Beschluss der Drucksache 0354/2005 im weiteren Verfahren als Anlage beigefügt werden (Ist geschehen - Anlage 5).
Stellungnahme der Verwaltung:
In Anlage 3 Ziffer 3.2 der Hauptdrucksache ist aufgeführt, dass nach den vorliegenden Prognosezahlen der zuständigen Fachbereiche auf der Grundlage der hier möglichen Wohneinheiten die vorhandenen Schul - und Kitaplätze den zukünftigen Bedarf abdecken werden, sodass innerhalb des Plangebietes - als Programmpunkt - und auch außerhalb keine neuen Plätze geschaffen werden müssen.
Umfassendere Ausführungen zu diesem Thema werden im Zuge der noch zu erstellenden vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf der Grundlage eines konkreten städtebaulichen Konzeptes erarbeitet werden.
Bereits jetzt lassen sich aber folgende Entwicklungen aufzeigen:
Bei einem angenommenen Bauvolumen von insgesamt 250 neuen Wohneinheiten , die auf 10 Jahre verteilt werden (25 WE/a ) ist absehbar, dass die Gesamtbevölkerung von Wettbergen nicht zunehmen, sondern leicht abnehmen wird. Die Zahl der 3 - 5 jähringen Kinder wird stabil bleiben bzw. leicht sinken. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder wird trotz der geplanten Neubautätigkeit in den nächsten 10 Jahren deutlich zurückgehen.
Alle weiteren von der Stadt vorgehaltenen Infrastruktureinrichtungen, die hier angesprochen wurden, sind freiwillige Angebote, auf deren Nutzung kein Rechtsanspruch besteht.
Die Einzugsbereiche von Jugendzentren und Sporteinrichtungen erstrecken sich auf den gesamten Stadtteil, von daher muss deren Erweiterung unabhängig von der hier geplanten Entwicklung der Wohnbauflächen finanziert werden. Neue Bedarfe an Senioreneinrichtungen treten allenfalls zeitverzögert nach mehreren Jahrzehnten auf und sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant.
Von daher empfiehlt die Verwaltung den Beschlüssen des Bezirksrates nicht zu folgen und dem Verwaltungsvorschlag ohne Änderungen zu folgen.
Nach den vom Rat beschlossenen Regelungen der Landeshauptstadt Hannover über das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Drucksache Nr. 985/95) entscheidet der Verwaltungsausschuss , wenn der Stadtbezirksrat den Verwaltungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ablehnt.