Drucksache Nr. 0353/2012:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0353/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1745 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan dient dazu, die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung vorrangig mit Lebensmitteln zu verbessern. Dies kommt insbesondere älteren und / oder mobilitätsein- geschränkten Menschen im Stadtteil zugute. Der Erhalt der Nutzungsmischung am Standort kommt allen Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohnern gleichermaßen zugute.

Kostentabelle

Mit den Vorhabenträgern wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem auch die Übernahme der Kosten geregelt werden. Die Grundstücksgesellschaft I Stichweh/Ziehm GmbH & Co. KG und die Grundstücksgesellschaft VI Stichweh/Ziehm, Stichweh Leinepark GbR als Vorhabenträgerinnen verpflichten sich darin, alle im Zusammenhang mit der Projektentwicklung anfallenden Kosten zu tragen. Für die Stadt entstehen keine Kosten

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat am 10. November 2010 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 1983/2010) beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 25.11.2010 bis 27.12.2010 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 07.02.2012