Drucksache Nr. 0351/2004:
Umnutzung der Horträumlichkeiten in der Grundschule (GS) an der Feldbuschwende für schulische Nutzung verbunden mit der Verlagerung des Hortes in das SZ Bemerode zum Schuljahr 2004/2005

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0351/2004
5
 

Umnutzung der Horträumlichkeiten in der Grundschule (GS) an der Feldbuschwende für schulische Nutzung verbunden mit der Verlagerung des Hortes in das SZ Bemerode zum Schuljahr 2004/2005

Antrag,


zu beschließen,

1. die Räume des Hortes werden der GS an der Feldbuschwende zur schulischen Nutzung
übergeben,
2. die beiden Hortgruppen des Caritasverbandes werden in die Kita des Deutschen-Roten-
Kreuzes (DRK Kreisverband Hannover-Land/Springe e.V.) im SZ Bemerode integriert,
3. die Befristung der Kindertagesstätte im SZ Bemerode wird bis zum Jahr 2008 verlängert.

Für die erforderlichen Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von rund 70.000 € (Umbau-
kosten gemäß Kostenberechnung einschl. Nebenmaßnahmen). Die Maßnahme wird aus der Position 464.03-01 aus dem Vermögensplan des Gebäudewirtschaftsbetriebes gedeckt. In dieser Position waren 625.000 € für den Umbau für Kita und Grundschule im Schulzentrum Bemerode eingestellt. Von diesen Mitteln wurden bisher 450.000 Euro für die Errichtung der Kita (gemäß DS-Nr. 1390/2002 und 1755/2002) verwandt.

Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten für den Betrieb der Kindertagesstätte.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Es werden Jungen und Mädchen gleichermaßen betreut.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung70.000,00 €464.03-01Sachausgaben4.240,00 € 1.4641.535000.1
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt70.000,00 € Ausgaben insgesamt4.240,00 € 
Finanzierungssaldo-70.000,00 € Überschuss / Zuschuss-4.240,00 € 

Begründung des Antrages

Die hohe Zahl der 1 -5-Jährigen im derzeitigen Schulbezirk der GS an der Feldbuschwende lässt in den nächsten Jahren eine Schulversorgung im vorhandenen Raumbestand nicht zu.

Zur Entspannung der Situation hatte die Verwaltung nach Vorgabe des Rates (DS-Nr. 2182/2002) mit Drucksache Nr. 2615/2002 N1 vorgeschlagen, den Schulbezirk der Grund-
schule Wasserkampstraße um ein bestimmtes Gebiet zu erweitern und gleichzeitig den Schulbezirk der GS Am Sandberge um dieses Gebiet einzuschränken. Damit sollte letztlich weiterer Freiraum für die GS an der Feldbuschwende entstehen, da diese einen gemein-
samen Schulbezirk mit der GS Am Sandberge hat.
Darüber hinaus wurde an der GS Am Sandberge ein zusätzlicher Unterrichtsraum geschaffen.

Diese beiden Maßnahmen bringen aber für die Folgejahre keine vollständige Entlastung in der Weise, dass alle nach der Bevölkerungsstatistik vom 30.06.2003 zu erwartenden Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren in den beiden Schulgebäuden aufge-
nommen werden können (s. Anlagen 1 und 2).

Gemäß des Auftrages aus der Drucksache Nr. 2182/2002 ist die Verwaltung daher aufge-
fordert, unter Beteiligung der betroffenen Schulen Vorschläge für eine temporäre, bauliche Erweiterung der GS an der Feldbuschwende oder der Nutzung freistehender Räume im Schulzentrum Bemerode vorzulegen.
Die einzelnen Varianten sind in der Anlage 3 dargestellt.

Nach der Untersuchung der Verwaltung ist die Verlagerung des Hortes von der GS an der Feldbuschwende in das SZ Bemerode die kostengünstigste und auch zeitgerechte Lösung für das Problem der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode.
Mit dieser Verlagerung erhält die GS an der Feldbuschwende nicht nur 2 weitere Unter-
richtsräume sondern gleichzeitig 3 Gruppenräume sowie den Küchenbereich zur schulischen Nutzung. Die Grundschule gewinnt somit Räumlichkeiten, die der pädago-
gischen Arbeit einer Grundschule zugute kommen. Mit dieser Lösung wird auch die Außen-
fläche der Schule nicht reduziert, worauf die Schule großen Wert legt. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben der Schule vom 26.01.2004 hingewiesen, welches als Anlage 4 beigefügt ist.

Die Überprüfung der unterschiedlichen Lösungen hat ergeben, dass die ursprünglich für eine mögliche Grundschulnutzung vorgesehenen Räume im SZ Bemerode gut dazu genutzt werden können, um die beiden Hortgruppen aus der GS an der Feldbuschwende dort hin zu verlagern und an die Kita anzubinden.

Mit den DS Nr.: 1390/2002, 1755/2002 und 2359/2002 wurden Räumlichkeiten im SZ Bemerode für Kindertagesstättenzwecke hergerichtet und vorerst bis zum 31.07.2005 befristet zur Verfügung gestellt.

Da sich die Kita und der Hort in unterschiedlicher Trägerschaft befinden, haben Gespräche mit beiden Betreibern stattgefunden.
Der Caritasverband ist bereit, beide Hortgruppen bei einem entsprechenden Ausgleichsan-
gebot an die Stadt Hannover zurück zu geben.
Das DRK-Land ist bereit, die Betriebsführung der Dreigruppen-Einrichtung um zwei Hort-
gruppen zu erweitern.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen neu einzurichtender rechtsanspruchsrelevanter Plätze dem Caritasverband ein Ausgleichsangebot zu unterbreiten.

Aufgrund der Schulstrukturreform und der derzeitigen Prognosedaten, sowohl im Schul- als auch im Kindergartenbereich, kann die Befristung bis zum Jahr 2008 verlängert werden.
Der Änderungsantrag Nr.: 2427/2002 zur DS Nr.: 2359/2002 bleibt davon unberührt.

Die Verlagerung der beiden Hortgruppen ins SZ Bemerode kann durch Umbaumaßnahmen
(Abtrennung zum Schulbereich, Zuordnung der WC-Bereiche) vorgenommen werden. Die notwendige räumliche Ausstattung an Gruppen- und Nebenräumen (z.B. Schularbeiten) ist gegeben.
Die bestehende Außenspielfläche ist auch durch die Hinzunahme der Hortkinder ausreichend. Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Spielplatz, der für gezielte Spielangebote mit genutzt werden kann.
 42.5/51.4
Hannover / 09.02.2004