Drucksache Nr. 0350/2018 N1:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 09, Ricklingen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0350/2018 N1
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 09, Ricklingen

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-7 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung des gem. Anlage 1 (lfd. Nr. 8) aufgeführten Projektes Geh- und Radweg Bornumer Straße von Bornumer Straße Nr. 150 bis zur Auffahrt B 65 sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.
3. der Erneuerung des gem. Anlage 1 (lfd. Nr. 9) aufgeführten Projektes Geh- und Radweg Bornumer Straße von Beckstraße bis Ossietzkyring sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.
- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Mühlenberg gem. § 1 (2) der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Mühlenberg
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG



4. der Erneuerung des Geh- und Radweges Bornumer Straße von Ossietzkyring bis Beckstraße wie von der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg mit DS 15-0496/2018 (Anlage 3) und vom Bezirksrat Ricklingen mit DS 15-0611/2018 (Anlage 4) vorgeschlagen sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung

Die Neufassung der Drucksache erfolgt, da im Rahmen der Beratung der Ursprungsdrucksache am 21.02.2018 in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg der Änderungsantrag 15-0496/2018 (s. Anlage 3) sowie am 01.03.2018 im Stadtbezirksrat Ricklingen der Änderungsantrag 15-0611/2018 (s. Anlage 4) beschlossen wurde.

Der Änderungsantrag hat zum Inhalt, dass der Geh- und Radweg Bornumer Straße als lfd. Nr. 9 der vorgeschlagenen Maßnahmen (s. Anlage 1) nicht nur auf der stadtauswärtigen Seite erneuert wird, sondern beidseitig und somit auch auf der stadteinwärtigen Seite.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Eignung des vorgeschlagenen Geh- und Radwegs stadteinwärts für die Aufnahme geprüft und festgestellt, dass der Geh- und Radweg aufgrund des Zustandes für das Programm geeignet ist. Umplanungsbedarf besteht ebenfalls nicht. Straßenausbaubeiträge fallen nicht an, da es sich hier um einen nicht abrechnungsfähigen Teilstreckenausbau handelt.

Die Ergänzungen gegenüber der Ursprungsdrucksache sind in fett/kursiv dargestellt.

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Eine 2. Staffel wurde durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Ricklingen neun weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 07.12.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen AnliegerInnen/ EigentümerInnen und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die AnliegerInnen und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Die Fahrbahn der Lauenauer Straße, Levester Straße, Rodenberger Straße, Bettenser Straße, Wettberger Straße, Steinhuder Straße und Eimbeckhäuser Straße wird in Asphalt hergestellt. Die Nebenanlagen in Platten und Rechteckpflaster. Bereits erneuerte Bereiche der Levester Straße im Bereich des Neubaus Spar- und Bauverein werden nicht in die Erneuerung einbezogen. Hier finden lediglich Anpassungsarbeiten statt.

Das Projekt Geh- und Radweg Bornumer Straße von Beckstraße bis Ossietzkyring befindet sich im Sanierungsgebiet Mühlenberg. Bei dem Projekt Geh- und Radweg Bornumer Straße von Haus-Nr. 150 bis Auffahrt B 65 handelt es sich um einen Teilstreckenausbau. Bei den vorgenannten Maßnahmen sind Straßenausbaubeiträge für die Grunderneuerung nicht zu erheben.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

66.3 
Hannover / 27.04.2018