Informationsdrucksache Nr. 0350/2013:

Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor

Inhalt der Drucksache:

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0350/2013
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Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor

Beginnend mit der Informationsdrucksache 026/2008 wurde die Darstellung der städtischen Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsplätzen im Non-Profit-Sektor verändert. Grundlage hierfür waren die Haushaltsbegleitanträge 2006 und 2007 mit der Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Kommunale Beschäftigungsförderung“.
Die Arbeitsgruppe diskutierte auch über die Rahmenbedingungen der arbeitsmarktpolitischen Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover. Die Ausbildungsplatzförderung im Non-Profit-Sektor erwies sich als zielgerichtete Maßnahme, wurde hinsichtlich der Förderung für Schwerbehinderte erweitert und verfahrenstechnisch vereinfacht, um den regelmäßigen Förderzeitraum von drei Jahren haushaltsmäßig abzusichern.
Mit diesen Zuwendungen leistet die Landeshauptstadt Hannover einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation, indem im Non-Profit-Sektor in finanziell begrenztem Umfange für Jugendliche Ausbildungsplätze gefördert werden.
Die Ausbildungsverläufe für das Jahr 2012 sind in der Anlage 1 dargestellt.

Mit der anliegenden Fortschreibung wurden alle zum aktuellen Zeitpunkt bestehenden Einzelmaßnahmen im Non-Profit-Sektor dargestellt. Neue Maßnahmen wurden ergänzt und damit in der Gesamtheit fortgeschrieben. Auf diese Weise konnten unter Anwendung der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor die zusätzlichen Ausbildungsplätze akquiriert und besetzt werden, die ohne die städtische finanzielle Unterstützung am Ausbildungsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hätten.

In Abgrenzung der Ausbildungsjahre zu den Haushaltsplänen wurde die Förderliste für das Jahr 2013 erstellt, ist als Anlage 2 beigefügt und im Zuwendungscontrolling erfasst.
Im Produkt 11132 – Städtische Beschäftigungsförderung, sind die Ausgabemittel bereitgestellt und werden entsprechend der Bewirtschaftungsermächtigung ausgezahlt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Nach der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor sollen zusätzliche Ausbildungsplätze akquiriert und Organisationen als Ausbildungsstelle gewonnen werden, die ohne finanzielle Unterstützung keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen können.
Die Ausbildungsverhältnisse werden unabhängig vom Geschlecht der Auszubildenden unter Berücksichtigung der Belange behinderter Jugendlicher gefördert.

Kostentabelle

Bei Bewilligung der Einzelmaßnahmen entstehen die in der Anlage genannten finanziellen Auswirkungen.

50.4 Non-Profit
Hannover / 05.02.2013