Anfrage Nr. 0350/2012:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum Zuwendungsverzeichnis

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum Zuwendungsverzeichnis

Das Zuwendungsverzeichnis von städtischen Beihilfen an Vereine, Verbände, Gruppen, usw. umfasst jährlich viele Millionen Euro.

Während in fast allen Teilen der Gesellschaft gespart werden muss, sind die Zuwendungsempfänger bis auf Ausnahmen von den Sparmaßnahmen kaum betroffen.


Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

1. Wie genau wird die ausschließlich zweckgebundene Verwendung der
finanziellen Beihilfen durch die Zuwendungsempfänger überprüft?

2. Wird regelmäßig überprüft, ob in der Vergangenheit jährlich gezahlte Beihilfen
nach wie vor notwendig sind? Wenn ja: Wie wird das überprüft?

3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der festgestellten Verstöße gemessen an der
Gesamtzahl der Zuwendungsempfänger?



Jens Böning
Vorsitzender