Anfrage Nr. 0350/2008:
Anfrage der SPD-Fraktion zur Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn

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Anfrage der SPD-Fraktion zur Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) vom 20. Dezember 2007 gelten die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), unter deren Dach Arbeitsagenturen und Kommunen zu so genannten Jobcentern zusammengefasst sind, als unzulässige Form der Mischverwaltung.

Damit ist die Diskussion um die organisatorische Umsetzung des SGB II neu entfacht. Hierbei steht die Frage im Zentrum, welche Rolle die Kommunen bei der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) künftig übernehmen können und in welchem Organisationsmodell dies geschehen kann.
Denkbar wäre auch ein sog. Optionsmodell, nach dem die Kommunen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II alle Leistungen anbieten können, also nicht nur die die Leistungen für Wohn- und Heizkosten und begleitende soziale Hilfeleistungen, sondern darüber hinaus auch die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie die Vermittlung in Arbeit.
Für eine verfassungsgemäße Reform des SGB II hat das BVerfG dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit gegeben.


Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche kurz- und langfristigen Auswirkungen hat das o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf die Betreuung von Arbeitslosen in der Stadt Hannover?

2. Welche Lösungen in Bezug auf die zukünftige Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung werden für die Region angedacht und welche Auswirkungen hätten diese auf die Stadt Hannover und das jetzt bei der ARGE beschäftigte Personal?

3. Welche Vor- und Nachteile sehen die Region und die LH Hannover bei einer kommunalen Trägerschaft (Optionsmodell)?



Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende