Antrag Nr. 0350/2006:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0105/2006, Änderung der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0350/2006 (Originalvorlage)
0105/2006 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 16.02.2006: Verwaltungsausschuss: Ziffer 1) mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt Ziffer 2) Einstimmig abgelehnt
  • 16.02.2006: Ratsversammlung: Punkt 1: 21 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Punkt 2: gegen 4 Stimmen abgelehnt.

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0105/2006, Änderung der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Hannover

Antrag,


Der Rat möge abweichend von der Drucksache 0105/2006 beschließen:

1. Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung Hannover bleibt unverändert.
2. Die Aufgabe für Bau und Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen wird dem Fachbereich Gebäudemanagement zugewiesen.

Begründung


Bau und Betrieb von Toilettenanlagen sind keine originären Aufgaben der Stadtentwässerung. Kerngeschäftsfeld der Stadtentwässerung ist es vielmehr, Abwasser zu reinigen und zu bearbeiten. Nicht erfasst werden hiervon also solche Vorgänge, die der Einleitung in das städtische Abwassernetz zeitlich vorangehen.

Nach Überzeugung der FDP-Ratsfraktion ist der Fachbereich Gebäudemanagement für den Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen besser geeignet. Das ist auch zweckmäßig, da vermittels der bereits heute dem Fachbereich übertragenen Aufgaben über die personelle und fachliche Ausstattung verfügt wird, Gebäude, damit also auch Toilettenanlagen, baulich zu unterhalten und zu betreiben. Dies wird durch die Zuständigkeit für die Neubauten sämtlicher Hochbaumaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover noch verstärkt.




Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender