Informationsdrucksache Nr. 0349/2017:
Bilanz HannoverAktivPass 2009 - 2016

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0349/2017
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Bilanz HannoverAktivPass 2009 - 2016

Der Rat der Stadt beauftragte die Verwaltung zum Haushaltsjahr 2009 ein Konzept für einen HannoverAktivPass (HAP) zu erarbeiten und setzte Finanzmittel in Höhe von 400.000 € für die Umsetzung ein. Mit der Drucksache 0868/2009 N2 legte die Verwaltung dieses Konzept vor, das zusammen mit der Einführung des HAP zum 1.8.2009 beschlossen wurde. Weitere Beschlüsse des Rates wurden in den Folgejahren gefasst, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.
Die Verwaltung informiert mit dieser Drucksache über die Entwicklungen des HAP seit seiner Einführung und zieht Bilanz zu den Nutzungen und zum Mitteleinsatz.

Mit dem HAP wird das Ziel verfolgt, die Teilhabechancen von einkommensschwachen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit zu verbessern – der Förderung von Kindern und Jugendlichen gilt besonderes Augenmerk.

Von Beginn an wurde beabsichtigt, den HAP durch eine einfache und unkomplizierte Handhabung attraktiv zu machen und die Nutzung sozialer Vergünstigungen zu „entstigmatisieren“, indem die Vorlage von Bewilligungsbescheiden der Sozialleistungsstellen - und damit die Offenlegung der persönlichen Einkommensverhältnisse - überflüssig wurde.


1. Berechtigte zum Erhalt des HannoverAktivPass

Während der Kreis der Berechtigten für den HAP zunächst auf Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII festgelegt wurde, erfolgte in den Folgejahren durch Ratsbeschlüsse eine sukzessive Erweiterung auf andere Personenkreise.

Aktuell erhalten den HAP alle Empfänger/innen mit Wohnsitz in der LHH von
· Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige)
· Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (Sozialhilfe) oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
· Wohngeld
· sonstige laufende Sozialhilfe (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege)
oder
· ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.

Zu diesem Personenkreis gehören auch Kinder und Jugendliche, die stationäre Hilfen zur Erziehung u.a. im Rahmen des SGB VIII vom Fachbereich Jugend und Familie erhalten, da
ihre Leistungen denen der stationären Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechen (siehe auch DS 0619/2010 N1).


2. Das System HannoverAktivPass:

Mit dem HAP erlangen die Berechtigten durch Vorlage des HannoverAktivPasses die Möglichkeit der individuellen Inanspruchnahme von Ermäßigungen in kommunalen und kommunal geförderten Einrichtungen, mit denen die Stadt Hannover Vereinbarungen getroffen hat. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Hannover. Ebenso ist eine institutionelle Förderung über den HAP nicht möglich.

Analog der inhaltlichen Vorgaben aus den unterschiedlichen Ratsbeschlüssen wurden ab 2009 mit kommunalen und kommunal geförderten Einrichtungen und Trägern aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Vereinbarungen zur Erstattung von Ermäßigungen getroffen. Dabei blieben bzw. bleiben bestehende Ermäßigungen der Einrichtungen bestehen und finden in den Erstattungen über den HAP keine Berücksichtigung.
Derzeit rechnen ca. 100 verschiedene Träger bzw. Einrichtungen Erstattungen für Ermäßigungen im Rahmen des HAP mit der Stadtverwaltung ab, indem sie Listen mit den eingetragenen HAP-Nummern der Berechtigten vorlegen, die ihr Angebot wahrgenommen haben. Weiterhin besteht für die über 350 Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, die Möglichkeit, Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche bis zu 10 € monatlich erstattet zu bekommen. Davon haben zuletzt 79 Vereine ebenfalls durch Vorlage von Listen Gebrauch gemacht.

Dem HAP haben sich zudem Anbieter angeschlossen, die für die Berechtigten bei Vorlage des Passes auch Ermäßigungen gewähren, allerdings keine Erstattung seitens der LHH erwarten. Hierzu zählen fairKauf, Sealife, Hannover 96, EC Hannover Indians und TSV Hannover-Burgdorf (Die Recken).


3. Organisation und Koordination des HannoverAktivPasses:

Innerhalb der Verwaltung wurde die Organisation des HAP dem 2009 neu eingerichteten Bereich „Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung“ (50.5) im Fachbereich Soziales zugeordnet.
Für die Organisation des HAP, die Prüfung und Bearbeitung der Erstattungsanträge wurden dem Fachbereich Soziales keine zusätzlichen Personalkosten zur Verfügung gestellt. Mit Steigerung der abrechnenden Anbieter und der Nutzungen ist der Arbeitsaufwand für den HAP in den letzten Jahren enorm gestiegen. Z.Zt. steht eine Sachbearbeitung für die Erledigung dieser Aufgabe zur Verfügung.

Alle an einem Stichtag ermittelten Berechtigten erhielten bis zum Jahr 2015 den HAP zum 1.9. mit der Gültigkeit eines Jahres automatisch zugesandt. Zum Jahreswechsel 2016/2017 wurde der Versand auf die kalendarisch jährliche Gültigkeit umgestellt, sodass der HAP nun immer vom 1.1 bis 31.12. eines Jahres gültig ist. Hintergrund für die Umstellung war eine Entscheidung der Regionsversammlung (Drucksache 2477/2015 (III)) zur Versandumstellung der Region-S-Karte. Um die Kundenfreundlichkeit zu erhalten, hat sich die Verwaltung für eine Synchronisierung des Versandes entschieden.
Unberührt von der Umstellung auf das kalendarische Jahr bleiben die Regelungen der unterjährigen Ausstellung des HAP für die Personen, die nach dem automatisierten Versand in einen der oben genannten Leistungsbezüge kommen. Aussteller dieser nachträglichen Pässe sind die Fachbereiche Soziales und Senioren und die Bürgerämter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.

Fast durchgängig ist eine Steigerung der ausgestellten HAP über die Jahre zu verzeichnen, die in erster Linie begründet ist durch die Ausweitung des berechtigten Personenkreises (s. Beschlüsse Anlage 1). Deutlich wird dies besonders im Jahr 2013, in dem die Empfänger/innen von Wohngeld in den Kreis der Berechtigten für den HAP aufgenommen wurden. Entsprechend der Flüchtlingszuwanderung ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der unterjährigen Einzelausstellungen des HAP weiter erhöhen wird.


Tabelle 1: Entwicklung der Ausstellungen HAP (Versand und Einzelausstellung)

2010201120122013201420152016
Versand81.93679.90180.94795.20689.85096.92398.364
Einzeln5.2006.2007.3597.75010.53710.0434.587*
gesamt87.13686.10188.306102.956100.387106.966102.951*
*durch Umstellung des Versanddatums nicht vergleichbar mit den Vorjahren


4. Inanspruchnahme des HAP

Nach zaghaften Nutzungen der Ermäßigungen in den Anfangsjahren des HAP und relativ wenigen Anbietern, kann heute von einer Etablierung des HAP ausgegangen werden, mit steigender Tendenz in vielen Bereichen. Kinder und Jugendliche profitieren vom HAP als vorrangige Zielgruppe.

Insbesondere in den folgenden Bereichen ist eine hohe Nachfrage zu verzeichnen:
  • Sportvereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche
  • Schwimmbadermäßigungen und Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche
  • Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Sprachkurse „Deutsch als Fremdsprache“
  • Musik-Einzelunterricht für Kinder und Jugendliche
  • Angebote Dritter ohne Erstattung über die LHH, wie z.B. Einkäufe bei fairKauf




Tabelle 2: Entwicklung der Einzelermäßigungen (Anzahl Nutzungen) 2010 - 2015

2010
2011
2012
2013
2014
2015
städt. und städt. geförderte Bäder
12.722
15.203
19.139
23.470
24.598
26.128
Museen, Kunstverein, Herrenhäuser Gärten
1.465
2.524
3.640
2.882
2.761
2.585
Staatstheater, freie und andere Theater, Kindertheater Kommunales Kino
4.825
9.598
7.719
10.299
10.216
10.630
Bildungseinrichtungen VHS, Bildungsverein, Arbeit u. Leben, Musikschule, Bibliotheken
6.176
7.817
11.784
9.766
7.657
8.304
Stadtteilkultur, Soziokultur
2.844
2.143
4.022
3.687
5.696
4.631
Städt. Ferienservice, Angebote Jugendverbände
380
463
426
676
787
921
Mitgliedsbeiträge Sportvereine
(bis zum 18. Lebensjahr)
1.205
1.850
1.802
1.996
2.142
2.299
Angebote Kinder z.B. Fereincard
2.130
2.301
7.817
6.063
8.498
9.040
Sonstige (z.B. fairKauf, SEALIFE, etc.)
700
2.960
10.210
16.048
21.687
22.953
Eltern- und Familienbildung
-
-
-
-
120
139
Summe
32.447
44.859
66.559
74.887
84.162
87.630
*Nutzungszahlen für 2016 liegen noch nicht vor.

Die Inanspruchnahme der Angebote ist gegenüber der Anfangszeit um 155% gestiegen.


5. Kosten und Finanzierung des HannoverAktivPasses

Zur Finanzierung des HAP wurden die Mittel in den vergangenen Jahren durch Beschlüsse des Rates oder seitens der Verwaltung sukzessive aufgestockt (s. Anlage 1). Teilweise wurden die HAP-Mittel zweckgebunden, z.B. für das Angebot „Deutsch als Fremdsprache“ oder für Schwimmkurse.
Gestiegene Nutzungen des HAP führten in den letzten Jahren zu Überschreitungen der zur Verfügung stehenden Mittel, die durch den Teilhaushalt des Fachbereichs Soziales ausgeglichen werden mussten.

Kosten HAP im Haushaltsjahr 2016 (ohne Personalkosten Fachbereich Soziales):

Erstattungen von Ermäßigungen 678.000 €
Druckkosten HAP und Flyer, Versandkosten 46.180 €
Personalkosten für die Einzelausstellung in
Bürgerämtern, Fachbereich Öffentliche Ordnung (32) 25.170 €
Personalkosten für die Organisation von
Schwimmkursen, Fachbereich Sport (52) 20.000 €
Gesamtkosten 2016 769.350 €




Tabelle 3: Entwicklung der Kosten

2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
städt. und städt. geförderte Bäder
13.500
15.950
16.852
17.732
35.064
35.578
33.200
Museen, Kunstverein, Herrenhäuser Gärten
2.700
8.100
9.254
8.010
8.873
9.657
9.100
Staatstheater, freie und andere Theater, Kindertheater Kommunales Kino
14.500
14.400
26.968
34.049
39.575
41.198
35.500
Bildungseinrichtungen VHS, Bildungsverein, Arbeit u. Leben, Musikschule, Bibliotheken
41.000
50.000
68.111
103.115
103.529
185.776
142.300
Stadtteilkultur, Soziokultur
29.000
33.000
51.502
45.397
53.555
59.683
70.700
Städt. Ferienservice, Angebote Jugendverbände
37.000
34.500
33.553
49.551
53.756
67.228
55.500
Mitgliedsbeiträge Sportvereine
(bis zum 18. Lebensjahr)
108.000
187.000
191.826
218.191
234.133
256.774
256.600
Angebote Kinder z.B. Fereincard
19.800
15.400
39.551
35.709
49.187
51.502
63.200
Sonstige (z.B. fairKauf, SEALIFE, etc.)
0
3.400
383
94
1.120
3.574
4.600
Eltern- und Familienbildung
-
-
-
-
5.018
4.618
7.300
Summe
265.500
361.750
438.000
511.848
583.810
715.588
678.000


43% aller Erstattungen im Rahmen des HAP werden im Sportbereich für Vereinsbeiträge, Schwimmbadeintritte und Schwimmkurse gewährt; dadurch werden ausschließlich Kinder und Jugendliche gefördert.
21% aller Erstattungen werden für die Angebote der Bildungseinrichtungen eingesetzt, zu denen in erster Linie Sprachangebote zählen. Die Ermäßigungen beim Angebot „Deutsch als Fremdsprache“ tragen maßgeblich zur Integration z.B. Geflüchteter bei und ergänzen bestehende Förderungen durch andere öffentliche Stellen wie z.B. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder das JobCenter Region Hannover.


6. Resümee:

Mit dem HAP wurde in der Landeshauptstadt Hannover erfolgreich ein Teilhabeinstrument installiert, mit dem einkommensschwachen Menschen der Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe vereinfacht bzw. ermöglicht wird. Da besonders Kinder und Jugendliche vom HAP profitieren, zählt er zu den Schlüsselmaßnahmen beim „Hannoverschen Weg“, der als lokaler Beitrag für Perspektiven von Kindern in Armut gilt.

Vor dem Hintergrund stetig gestiegener Erstattungen und begrenzt zur Verfügung stehender finanzieller Mittel arbeitet die Verwaltung an Steuerungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Weiterentwicklung des HannoverAktivPasses als Teilhabeinstrument.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem HannoverAktivPass wird Mädchen und Jungen, Frauen und Männern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, die über wenig Einkommen verfügen. Benachteiligungen soll so entgegengewirkt und Chancengleichheit erreicht werden.

Kostentabelle

50 /50.5
Hannover / 08.02.2017