Antrag Nr. 0348/2019:
Antrag der AfD-Fraktion zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0348/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der AfD-Fraktion zur Distanzierung vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover

Antrag

sich eindeutig und sichtbar vom Eintrag des Herrn Cohn-Bendit ins Goldene Buch der Stadt Hannover zu distanzieren.

Begründung

Der Eintrag ins Goldene Buch der Stadt ist Ehrengästen vorbehalten. Herrn Cohn-Bendit den Status eines Ehrengastes unserer Stadt zu verleihen, kommt der würdigenden Anerkennung seiner Vita gleich. Mit einem solchen Bekenntnis darf sich Hannover nicht identifizieren. Herr Cohn-Bendit ist eine moralisch fragwürdige Persönlichkeit.

Herr Cohn-Bendit ist ein deutsch-französischer Publizist und grüner Politiker sowie ehemaliger EU-Parlamentarier. Als Studentensprecher prägte er maßgeblich die 68er. Er wurde als Rädelsführer gewalttätiger Ausschreitungen aus Frankreich ausgewiesen und schloss sich der „Spontibewegung“ (linksgerichtete Aktivisten) in Frankfurt an. So wurde Herr Cohn-Bendit zu einer der führenden Persönlichkeiten der neugegründeten Grünen. In diesen Kreisen outete er auch seine pädophilen Neigungen. Im Übrigen versuchten Teile der Grünen bis weit in die achtziger Jahre, den Missbrauchs-Paragrafen 176 des StGB abzuschaffen. Vorwürfe der Pädophilie hat Herr Cohn-Bendit bis heute nicht glaubhaft entkräftet. Akten zu seiner pädophilen Vergangenheit sind für Jahrzehnte gesperrt worden.[1]

Einige Aussagen des Herrn Cohn-Bendit lassen erahnen, dass diese Sperrung wohl gute Gründe hat:„Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“[1]

„Aber, wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, sie auszuziehen: Es ist großartig, weil es ein Spiel ist. Ein wahnsinnig erotisches Spiel.“[2]

Pädophile Handlungen sind sexueller Missbrauch von Kindern und als solche gemäß § 176 StGB strafbar. Personen des öffentlichen Lebens, die nicht unmissverständlich und abschließend den Vorwurf solcher Handlungen entkräften können oder wollen, sind aufs Schärfste zu ächten; ohne klare Distanzierung kommen etwaige Einträge solcher Personen im Ehrenbuch einer Stadt einer unzumutbaren offiziellen Anerkennung deren öffentlich vorgetragener päderastischer Gedankenspiele gleich.

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist in Anlehnung an den Umgang der Stadt Hannover mit Einträgen von Nazi-Größen ins Goldene nunmehr eine eindeutige und sichtbare Distanzierung vom Eintrag Cohn-Bendits angebracht.

Sören Hauptstein

Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH