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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Lärmschutzmaßnahmen im Umfeld von Stadtbahnlinien
in der Ratssitzung am 27.03.2025, TOP 3.1.
Der Betrieb der hannoverschen Stadtbahnen geht mit nicht unerheblichen Lärmemissionen in der unmittelbaren Umgebung der Stadtbahnlinien einher. In Bereichen, in denen mehrere Stadtbahnlinien verkehren, zeichnet sich dieser Lärm zwar nicht durch seine Intensität, wohl aber durch seine Regelmäßigkeit aus. Ein bezeichnendes Beispiel ist der Ricklinger Stadtweg, auf dem seit der Inbetriebnahme der Linie 13 vier Stadtbahnlinien unterwegs sind. Auf dem Bischofsholer Damm verursacht die Stadtbahnlinie 6 in der Kurve auf Höhe der Einmündung der Kerstingstraße einen quietschenden Lärm. Die verantwortlichen Stellen haben es bisher versäumt, den Anliegerinnen und Anliegern Abhilfe zu verschaffen. Die Landeshauptstadt und die Region Hannover, die infra und die ÜSTRA sowie alle anderen, zuständigen Akteure sind aufgefordert, gemeinsame Lösungen im Sinne des Lärmschutzes zu finden, anstatt gegenseitig auf die Zuständigkeit der jeweils anderen zu verweisen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Welche lärmschutzrelevanten Vorgaben sind seitens des Schienennetzbetreibers und des Nahverkehrsunternehmens entlang von Stadtbahnlinien in der Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich zu beachten und auf welche Weise wird der Lärmschutz entlang von Stadtbahnlinien sichergestellt?
- Wie bewertet die Landeshauptstadt Hannover die von der Stadtbahnlinie 6 ausgehende Lärmbelästigung auf dem Bischofsholer Damm in der Kurve gegenüber der Einmündung der Kerstingstraße, die im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult wiederholt thematisiert worden ist, aber bisher folgenlos blieb?
- Welche Maßnahmen schlägt die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover vor, um die Anliegerinnen und Anlieger von Stadtbahnlinien in Abstimmung mit der Region Hannover, der infra und der ÜSTRA vor vom Stadtbahnbetrieb ausgehenden Lärm zukünftig besser zu schützen?
Text der Antwort
Frage 1:
Welche lärmschutzrelevanten Vorgaben sind seitens des Schienennetzbetreibers und des Nahverkehrsunternehmens entlang von Stadtbahnlinien in der Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich zu beachten und auf welche Weise wird der Lärmschutz entlang von Stadtbahnlinien sichergestellt?
Die für den Lärmschutz relevanten Vorgaben werden mit der Baugenehmigung bzw. mit dem Planfeststellungsbeschluss für Stadtbahnstrecken oder Hochbahnsteige rechtsgültig. Es werden ggf. erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte festgelegt. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den Bau und die Instandhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen durch den Schienennetzbetreiber sichergestellt. Maßnahmen sind beispielsweise lärmmindernde Oberbauformen wie Rasengleise, elastische Schienenlagerung oder das Einrichten von Schmierstrecken mittels Kurvenschmieranlagen. Darüber hinaus sind auch Fahrzeuge der ÜSTRA teilweise mit Spurkranzschmieranlagen ausgestattet, die ebenfalls das Kurvenquietschen reduzieren können.
Frage 2:
Wie bewertet die Landeshauptstadt Hannover die von der Stadtbahnlinie 6 ausgehende Lärmbelästigung auf dem Bischofsholer Damm in der Kurve gegenüber der Einmündung der Kerstingstraße, die im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult wiederholt thematisiert worden ist, aber bisher folgenlos blieb?
Die Landeshauptstadt Hannover hat die Problematik an dieser Örtlichkeit zur Kenntnis genommen, kann beim Lärm aus dem Stadtbahnbetrieb aber selbst nicht tätig werden. Kurzfristig auftretende Probleme werden üblicherweise vom Schienennetzbetreiber in eigener Regie beseitigt.
Nach Informationen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) gab es nach Inbetriebnahme der Schmierstrecke an der Einmündung Kerstingstraße im Jahr 2015 keine Auffälligkeiten. Die im Jahr 2024 aufgetretenen Probleme waren vielseitig, konnten jedoch im Herbst 2024 gelöst werden. Seitdem sind weder dem zuständigen Fachbereich bei der Region Hannover noch dem Kund*innenservice der ÜSTRA Beschwerden diesbezüglich zur Kenntnis gelangt.
Frage 3:
Welche Maßnahmen schlägt die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover vor, um die Anliegerinnen und Anlieger von Stadtbahnlinien in Abstimmung mit der Region Hannover, der infra und der ÜSTRA vor vom Stadtbahnbetrieb ausgehenden Lärm zukünftig besser zu schützen?
Die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung beim Stadtbahnverkehr sind dem zuständigen Schienennetzbetreiber bekannt und werden im Stadtgebiet bereits an vielen Stellen angewendet. Neben der guten Wartung von Gleisen und Fahrzeugen, können die o.g. Maßnahmen wie Rasengleise, elastische Schienenlagerung oder Kurvenschmieranlagen Lärmbelastungen verringern. Im Zuge der anstehenden Fahrzeugneubeschaffung durch die üstra muss auch die Lärmminderung ein Thema sein.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer Einhaltung von Grenzwerten führen und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von einzelnen Lärmereignissen verringert wird. Allerdings können die Geräusche durch den Stadtbahnbetrieb nicht komplett eliminiert werden.