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Verlängerung des Einheitspreises Punkt 1 der Beschlussdrucksache Nr. 1385/2022N1 (Neues Mittagessenkonzept):
Antrag,
zu beschließen ist, die Fortführung des Einheitspreises für alle hannoverschen Ganztagsschulen für das Schuljahr 2024/25 (siehe o.g. Beschlussdrucksache). Durch diesen Beschluss soll der stadtweite Einheitspreis von max. 4,00 € für ein Hauptgericht verlängert werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Bezuschussung zum Mittagessen in den Ganztagsschulen richtet sich generell an alle Geschlechter.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkung.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 42914000 | Sonstige Aufwendungen/DL bzw. Mittagessen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€1,106,810.00 |
| |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€1,106,810.00 |
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Zu den Kosten:
Die angegebenen Aufwendungen beziehen sich auf ein Schuljahr bei einem angenommenen Sachkostenzuschuss von durchschnittlich 1,22 € pro Tellergericht:
• 83 Ganztagsschulstandorte
• ca. 1.495.437 Essen pro Jahr insgesamt
• davon ca. 24.588 Essen an Nicht-Schüler*innen (Lehrer*innen, Schulpersonal, etc.)
• sowie ca. 563.627 Essen an BUT-berechtigte Schüler*innen
• 190 Essentage pro Schuljahr
Die Caterer rechnen das Mittagessen direkt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. für die Bildungs- und Teilhabe (BuT) - berechtigten Schüler*innen direkt mit der leistungsgewährenden Behörde, z.B. der Region Hannover und dem Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover, ab. Für durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderte Mittagessen wird kein Zuschuss von der Stadt Hannover gewährt, weil dieses in voller Höhe von den jeweiligen Behörden übernommen wird. Ebenso wird für das Essen der „Nicht – Schüler*innen“ kein Zuschuss gezahlt.
Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ergibt sich aus der zu ermittelnden Differenz zwischen dem Einheitspreis von max. 4,00 € und dem Endpreis je Hauptgericht.
Zuschussberechtigte Essen in 2022:
1.495.437 gesamte Essen pro Jahr
./. 24.588 Essen der Nicht-Schüler*innen pro Jahr
./. 563.627 Essen BUT-berechtigte Schüler*innen pro Jahr

=
907.222 Zuschussberechtigte Essen pro Jahr
Der jeweilige Zuschuss ergibt sich durch die ermittelte Differenz zwischen Essenspreis je Hauptgericht und Einheitspreis in Höhe von max. 4,00 €. Der aktuelle Durchschnittspreis je Hauptgericht liegt nach der derzeitigen Berechnung bei 5,02 € (Aktueller Zuschussbedarf 1,02 €).
Unter Berücksichtigung von zu erwartenden Preissteigerungen in 2024 um durchschnittlich 0,20 € je Hauptgericht, ist von einem Zuschussbedarf von durchschnittlich 1,22 € auszugehen.
Folglich ergibt sich ein Bedarf für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.106.810 € (907.222 Essen jährlich x 1,22 € Zuschuss).
Bei weiterem Ausbau der Ganztagsschulen und steigenden Teilnehmer*innenzahlen erhöhen sich die Aufwendungen entsprechend.
Begründung des Antrages
Der Rat hat am 30.06.2023 das neue „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“ (Beschlussdrucksache Nr. 1385/2022N1) beschlossen. Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen zu erreichen. Der stadtweite Einheitspreis für ein Hauptgericht an den Ganztagsschulen ist im Rahmen des hannoverschen Mittagessenkonzeptes mit max. 4,00 € bis zum Schuljahr 2023/24 vorgegeben. Diese Regelung würde somit mit Ende des Schuljahres 2024 auslaufen.
Der durchschnittliche stadtweite Essenpreis wird jährlich anhand der aktuellen Essenpreise an allen hannoverschen Ganztagsschulen berechnet, um die Zuschusshöhe gegebenenfalls anpassen zu können.
Es werden in jedem Jahr neue Konzessionsvergaben für die Mittagessenverpflegung der Ganztagsschulen durchgeführt. Die letzten Vergaben wurden erst im September 2023 abgeschlossen, so dass der aktuelle stadtweite Durchschnittspreis für ein Mittagessen erst jetzt neu berechnet werden konnte.
Der aktuelle Durchschnittspreis für ein Tellergericht liegt nach der derzeitigen Berechnung bei 5,02 €. Somit ergibt sich ein derzeitiger Zuschussbedarf von 1,02 €.
Um den Einheitspreis aus der Beschlussdrucksache Nr. 1385/2022 weiterhin zu gewährleisten, muss unter Berücksichtigung der Preissteigerungen dementsprechend der Zuschuss um 0,20 € auf durchschnittlich 1,22 € erhöht werden. Folglich wird ein Essenspreis je Tellergericht in Höhe von 5,22 € angesetzt.
Berechnung:
durchschnittlicher Essenspreis je Tellergericht 5,02 € zzgl. 0,20 € zu erwartende Preiserhöhung (durchschnittlich) | | 5,22 € |
abzüglich stadtweiter Einheitspreis |
| -4,00 € |
Differenz pro Tellergericht (Zuschusshöhe): |
| 1,22 € |
Die Aufteilung des Zuschussbetrages wird erforderlich, sofern an einzelnen Ganztagsschulen die Ausgabe des Essens und die Bereitstellung eines Abrechnungssystems nicht von demselben Anbieter übernommen werden.
Der durchschnittliche Gesamtpreis pro Tellergericht teilt sich auf in:
Durchschnittlicher Warenpreis pro Tellergericht: 3,30 €
+ Durchschnittlicher Preis für Personal: 1,48 €
+ Durchschnittlicher Preis für das Abrechnungssystem: 0,24 €
+ Durchschnittlich zu erwartende Preisanpassung: 0,20 €
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= durchschnittlicher Gesamtpreis: 5,22 €
Durch einen dem Antrag entsprechenden Beschluss, werden die Regelungen zum Einheitspreises in Höhe von 4,00 € je Hauptgericht für das Schuljahr 2024/25 fortgeführt.
40.2 4
Hannover / Feb 13, 2024