Drucksache Nr. 0341/2006:
Bebauungsplan Nr. 1646 - Telefunken -
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0341/2006
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1646 - Telefunken -
Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1646 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Region Hannover, die Planbegründung in Abschnitt 5 zu ändern, zu berücksichtigen,
2. den Bebauungsplan Nr. 1646 gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der geänderten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die geplante Umwandlung einer untergenutzten Gewerbefläche in einen hochwer-
tigen Büro- und Verwaltungsstandort, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist, kommen genderspezifische Aspekte in unterschied-
licher Form zum Tragen.
Frauen sind aufgrund Ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die auf kurzem Wege durch den ÖPNV zu erreichen sind. Dieser Standort kann auch gut von Erwerbstätigen erreicht werden, die keinen Zugriff auf ein KFZ haben.
Durch die vorgesehene Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einem natürlich belichte-
ten oberirdischen Parkhaus wird dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis von Frauen eher Rechnung getragen als dies bei einer Tiefgarage der Fall wäre.
Durch die Anordnung der überbaubaren Flächen sind klare und übersichtliche Freiräume zu erwarten, die in Verbindung mit der intensiveren Nutzung des Grundstücks zu einer Ver-
besserung der Sozialkontrolle und damit zu mehr Sicherheit in den Abendstunden führt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 01.12.2005 die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 15.12.05 – 23.01.06 öffentlich ausgelegen. Da während dieser Zeit Stellungnahmen von der Region Hannover eingegangen sind, die zu einer redaktionellen Änderung der Begründung führten, kommt der mit dem Auslegungsbeschluss gleichzeitig gefasste vorbehaltliche Satzungsbeschluss nicht zum Tragen.

Die Region Hannover regt an, den Abschnitt 5 - Städtebaulicher Vertrag - der Begründung wie folgt zu ändern: „Sowohl der städtebauliche Vertrag als auch der Sanierungsvertrag, der mit der Stadt Hannover bzw. der Region Hannover abgeschlossen worden ist (letzterer regelt nur die Anforderungen nach dem BBodSchG), gewährleistet, dass die umweltspezifischen Anforderungen und daraus resultierende Sanierungsmaßnahmen eingehalten werden. Der städtebauliche Vertrag enthält Standards, die über die bodenschutzrechtlichen Anforderungen hinausgehen und u. a. auch die Einhaltung der Vorsorgewerte sicherstellen.“ Die Vertragsunterzeichnung geschah fast zeitgleich mit dem Verfahrensschritt zum Auslegungsbeschluss und dem seinerseits gleichzeitig gefassten vorbehaltlichen Satzungsbeschluss.

Es handelt sich hier lediglich um eine redaktionelle Änderung. Hätten die Unterschriften zu den Verträgen schon zum Verfahrensschritt Auslegungsbeschluss vorgelegen, wäre die gewünschte Ergänzung nicht erforderlich.

Die Stellungnahme des Fachbereichs für Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange der unteren Naturschutzbehörde wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Planverfahren abschließen zu können.
 
Hannover / 09.02.2006