Drucksache Nr. 0340/2017:
Aufhebung der städtischen Förderschulen "Schwerpunkt Lernen"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0340/2017
2
 

Aufhebung der städtischen Förderschulen "Schwerpunkt Lernen"

Antrag,

zu beschließen,

1.) die Martin-Luther-King-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“, zum 31.07.2018 aufzuheben,

2.) die Maximilian-Kolbe-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“, zum 31.07.2018 aufzuheben,

3.) die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Maximilian-Kolbe-Schule und der Martin-Luther-King-Schule ab dem 01.08.2018 am Schulstandort der Albrecht-Dürer-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“, im Ganztagsbetrieb zu beschulen und

4.) die Albrecht-Dürer-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“, zum 31.07.2022 aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Durch die Aufhebung der zwei Förderschulstandorte entfallen ab dem Schuljahr 2018/19 die laufenden Aufwendungen für den Betrieb von zwei Förderschulstandorten mit dem Schwerpunkt „Lernen“.

Es fallen einmalig Umzugskosten an, deren Höhe noch zu ermitteln sein wird.

Begründung des Antrages

Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 ist geregelt worden, dass Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Primarbereich aufsteigend ab dem Schuljahr 2013/14 auslaufen. Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 wurde die Folgeregelung beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2017/18 auch keine Aufnahme mehr aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang im Sekundarbereich erfolgen kann. Daher sinken die Schülerzahlen an den hannoverschen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ weiter kontinuierlich. Nachdem der Schulträger in der Vergangenheit bereits mehrere Förderschulen zusammengeführt hat (vergl. hierzu Drucksache Nr. 1800/2012 und 0660/2013), beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, zum Schuljahr 2018/2019 zwei der drei noch bestehenden Förderschulstandorte aufzuheben und den Schulstandort der Albrecht-Dürer-Schule in Hannover-Buchholz als letzten Förderschulstandort bis zum endgültigen Auslaufen dieser Schulform beizubehalten.

Die drei Förderschulen unterrichten im aktuellen Schuljahr 2016/2017 zusammen noch 324 Kinder, wobei die Martin-Luther-King-Schule mit nur noch 50 Schülerinnen und Schülern den geringsten Schüleranteil aufweist.
Zum Schuljahr 2018/2019 werden dann voraussichtlich insgesamt nur noch ca. 180 Schülerinnen und Schüler in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ beschult.

Im Einvernehmen mit den betroffenen Schulleitungen und der Landesschulbehörde sollen daher zum Schuljahr 2018/2019 aus pädagogischen, schulorganisatorischen und wirtschaftlichen Gründen zwei Förderschulstandorte mit dem Schwerpunkt "Lernen" aufgehoben und die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Förderschule Maximilian-Kolbe-Schule und der Martin-Luther-King-Schule an der Förderschule Albrecht-Dürer-Schule, Ebelingstraße 3, bis zum endgültigen Auslaufen dieser Schulform zum Ende des Schuljahres 2021/2022 beschult werden. Eine Elternberatung wird durch die betroffenen Schulen erfolgen. Die Albrecht-Dürer-Schule wird ein Konzept erarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Übergang in die neue Schule zu ermöglichen.

Der Schulstandort in der Ebelingstraße 3 bietet ausreichend Raumkapazität und verfügt über ein entsprechendes Außengelände, um diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die Schülerbeförderung wird über die Region Hannover, als Trägerin der Schülerbeförderung, geregelt.

Mit Beschluss dieser Drucksache werden die erforderlichen Genehmigungen durch die Verwaltung für diese schulorganisatorischen Maßnahmen gem. § 106 NSchG bei der Landeschulbehörde beantragt.

Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine weitere schulische Nutzung der frei werdenden Schulstandorte.

Über die konkreten Nachnutzungskonzepte wird die Verwaltung gesonderte Drucksachen vorlegen. Die städtische Schulbezirkssatzung ist entsprechend anzupassen.
40.11 
Hannover / 07.02.2017