Drucksache Nr. 0336/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0336/2018
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1832 mit Begründung zuzustimmen
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Männer und Frauen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

siehe Anlage 3 zur Drucksache, Begründung Kapitel 9 - Kosten für die Stadt.

Begründung des Antrages

Die Wohnungsgenossenschaft Herrenhausen (WGH) hat in der Südstadt das Grundstück Wiesenstraße 40 erworben, auf dem sie den Neubau von 3 Wohngebäuden mit insgesamt 34 Wohneinheiten beabsichtigt. Das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude soll abgerissen und drei L-förmige Baukörper aus zwei bis drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss, wobei sich die Anzahl der Geschosse in Richtung Maschsee reduziert, und Tiefgarage errichtet werden. Das Konzept wurde in einer Veranstaltung zur Bürgerinformation am 1. März 2017 der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Der rechtsverbindliche Durchführungsplan Nr. 189 vom 28.09.1960 setzt auf dem Grundstück drei Bauflächen fest. Die beabsichtigte Neubebauung überschreitet die geltenden Festsetzungen hinsichtlich der überbaubaren Fläche und der zulässigen Zahl der Vollgeschosse. Mit Schreiben vom 12.04.2017, in Ersatz zu dem ursprünglichen Einleitungsantrag vom 28.04.2016, hat die WGH die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ihr Grundstück beantragt, um das Vorhaben realisieren zu können. Der Durchführungsplan Nr. 189 soll im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 außer Kraft gesetzt werden.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 17.05.2017 (Drucksache Nr. 15-1404/2016 N1) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 01.06.2017 bis 03.07.2017 stattgefunden hat. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung haben während dieser Zeit öffentlich ausgelegen.

Die Einwände und Anregungen, die im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen sind, sind sich inhaltlich ähnlich bzw. wiederholen sich. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen daher in Themengruppen zusammengefasst und in der Anlage 2 beigefügt. Es sind zwei Stellungnahmen nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stadt eingegangen. Diese wurden als Nachträge bei der Auswertung der Stellungnahmen einbezogen und berücksichtigt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12 
Hannover / 08.02.2018