Drucksache Nr. 0336/2011:
Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße
Aufhebung des Satzungsbeschlusses, erneuter Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0336/2011
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße
Aufhebung des Satzungsbeschlusses, erneuter Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 1694 (Ziffer 2 der DS-Nr. 2501/2010) aufzuheben,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1694 Teil A und Teil B und der geänderten Begründung zuzustimmen sowie
3. die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzte erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Rat hat sich bereits bei dem Satzungsbeschluss (DS-Nr. 2501/2010) mit den Gender-Aspekten befasst.

Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1694 ist nach Zurückweisung von Stellungnahmen am 27.01.2011 vom Rat als Satzung beschlossen worden.

Wenige Tage vor dem Satzungsbeschluss wurde der Verwaltung bekannt, dass der


Umweltbericht zum Bebauungsplan einen Übertragungsfehler enthält. Die auf Seite 29 der Planbegründung im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung genannte Zahl von 22 Bäumen bezieht sich auf den wertvollen Baumbestand, während die Anzahl der unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume tatsächlich 377 beträgt.

In die Bilanzierung zur Eingriffsregelung wurde der Baumbestand jedoch richtig eingestellt , so dass die bisherigen Abwägungsentscheidungen diesbezüglich rechtlich einwandfrei sind. Die Verwaltung hat deshalb in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Ratsversammlung auf den o.g. Fehler aufmerksam gemacht, die richtigen Zahlen vorgetragen und empfohlen, der Beschlussdrucksache zuzustimmen. Letzteres ist dann sowohl im Verwaltungsausschuss als auch in der Ratsversammlung einstimmig erfolgt.

Die Verwaltung empfiehlt, die Begründung zu ändern ( Ersetzen der Zahl 22 durch die Zahl 377) und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich dieser Drucksache zu wiederholen, um so den Übertragungsfehler in der Begründung des Bebauungsplanes zu heilen. Die Verkürzung der Auslegung auf 14 Tage ist nach § 4 a Abs. 3 BauGB möglich. Eine erneute Beteiligung des Stadtbezirksrates im Beschlussverfahren ist nicht erforderlich, weil der Bebauungsplan selbst unverändert bleibt.

Kostentabelle

Durch die erneute öffentliche Auslegung entstehen keine weiteren Kosten (siehe Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum B-Plan Nr. 1694, Abschnitt 7, Kosten für die Stadt, städtebaulicher Vertrag)).

61.13 
Hannover / 17.02.2011