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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
- Der Begriff und das Programm „50 helle Orte“ werden gestrichen.
2. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, das bereits beschlossene Beleuchtungskonzept aus der Drucksache Nr. 1554/2024 zügig umzusetzen und weiterzuentwickeln zu einem stadtweiten, integrierten Beleuchtungs- und Sicherheitskonzept.
3. Das Beleuchtungs- und Sicherheitskonzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
a) Flächendeckender Ansatz statt punktueller Einzelorte: Ziel ist die Reduzierung von Angsträumen im gesamten Stadtgebiet, insbesondere entlang von:
- - wichtigen Fuß- und Wegeverbindungen,
- - Haltestellen des ÖPNV,
- - Schulwegen,
- - Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen,
- - zentralen Aufenthalts- und Bewegungsräumen in der Innenstadt und den Stadtteilen.
b) Intelligente und adaptive Beleuchtungssysteme: Einsatz moderner Beleuchtungstechnologien (z. B. sensorgesteuerte, adaptive oder bedarfsgerechte Beleuchtung), die:
- - Sicherheit und Sichtbarkeit erhöhen,
- - Energieeffizienz berücksichtigen,
- - wartungsarm und vandalismussicher sind.
c) Verknüpfung von Beleuchtung und Sicherheitskonzept: Beleuchtung ist systematisch mit weiteren Maßnahmen zu verzahnen, insbesondere:
- - sichtbarer Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst,
- - städtebaulicher Kriminalprävention,
- - sozialpräventiven Maßnahmen,
- - Erkenntnissen aus Nachtspaziergängen und Lagebildern der Sicherheitsbehörden.
d) Priorisierung nach objektiven Kriterien:
- - Die Auswahl und Reihenfolge der Maßnahmen erfolgt anhand transparenter Kriterien, u. a.:
- - Kriminalitäts- und Sicherheitslage,
- - Nutzungsfrequenz,
- - Bedeutung für Mobilität und Aufenthaltsqualität,
- - besondere Schutzbedürftigkeit von Nutzergruppen
4. Die Verwaltung legt dem Rat:
- - einen konkreten Umsetzungs- und Zeitplan,
- - eine Kosten- und Prioritätenübersicht,
- - sowie einen regelmäßigen Fortschrittsbericht vor.
Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht durch symbolische Einzelmaßnahmen verkürzt werden. Die Idee einzelner „heller Orte“ birgt das Risiko, unbeabsichtigt den Eindruck zu erwecken, dass Sicherheit nur punktuell gewährleistet ist und der übrige Stadtraum unsicher bleibt. Ein solches Signal ist weder fachlich sinnvoll noch politisch verantwortbar.
Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen zeigen, dass flächendeckende, intelligente Beleuchtungskonzepte deutlich wirksamer sind als isolierte Leuchtturmprojekte. So setzen Städte wie Kopenhagen, Wien oder Utrecht auf adaptive Beleuchtung, klare Wegebeziehungen und die systematische Verknüpfung von Licht, Präsenz und Stadtgestaltung.
In Hannover ist der fachliche Rahmen bereits vorhanden:
Im beschlossenen Innenstadtkonzept ist die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts ausdrücklich vorgesehen. Das zentrale Problem ist nicht fehlende Partizipation oder neue Programme, sondern die mangelnde Umsetzung bestehender Beschlüsse.
Ein integriertes Beleuchtungs- und Sicherheitskonzept:
- - vermeidet Symbolpolitik,
- - stärkt das Sicherheitsempfinden nachhaltig,
- - nutzt Ressourcen effizient,
- - und setzt Ratsbeschlüsse konsequent um.
Dieser Änderungsantrag stellt daher klar: Nicht neue Etiketten schaffen Sicherheit, sondern die konsequente Umsetzung eines durchdachten, stadtweiten Konzepts.