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Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
Antrag,
1. die in der Anlage 1 und 2 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 22.12.2022, zu beschließen und
2. die daraus resultierende geplante Mindereinnahme, von insgesamt ca. 604.000,-€, aus dem allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover zu decken.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Neuordnung der Gebühren für alle Märkte betrifft alle Marktbeschicker*innen und ihre Kund*innen gleichermaßen. Eine besondere Betroffenheit einzelner Gruppen ist nicht gegeben. Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Keine Auswirkungen
Kostentabelle
Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden unten im Text näher dargestellt und beziffert.
Begründung des Antrages
Mit der DS- Nr. 0370/2023 wurde für den Weihnachtsmarkt an der Marktkirche, für die Neufassung der Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Märkte in der Landeshauptstadt Hannover (Tarifstelle 3), ein Kostendeckungsgrad von 65% für das Jahr 2023 und ein Kostendeckungsgrad von 70% für das 2024 beschlossen.
Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
Es ergeben sich daraus für die einzelnen Anbieter folgende Gebührensätze:
Für das Jahr 2023
Kunsthandwerk: 59,93 €
Händler (inklusive Lebensmittel): 106,21 €
Anbieter von Essen: 253,35 €
Anbieter von Getränken: 321,59 €
Für das Jahr 2024
Kunsthandwerk: 66,16 €
Händler (inklusive Lebensmittel): 115,70 €
Anbieter von Essen: 268,78 €
Anbieter von Getränken: 342,06 €
Finanzielle Auswirkungen:
Der für den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehende Fehlbetrag liegt in 2023 bei ca. 325.000 € und für das Jahr 2024 bei ca. 279.000 €. Gemäß der Drucksache 0370/2023 sollen diese Fehlbeträge aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden.
23.4
Hannover / Mar 13, 2023