Drucksache Nr. 0330/2009:
Bebauungsplan 1006, 2. Änderung
- Hildesheimer Straße / nördlich Berufsgenossenschaft -
Vereinfachtes Verfahren
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0330/2009
4
 

Bebauungsplan 1006, 2. Änderung
- Hildesheimer Straße / nördlich Berufsgenossenschaft -
Vereinfachtes Verfahren
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan 1006, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zur Qualität von Wohngebieten und Stadtteilen zählt neben der ruhigen Lage und dem Grün- und Freiflächenangebot auch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Die Aufgaben der örtlichen Versorgung werden je nach Lage und Einzugsbereich von Nachbarschaftsläden und zentralen Ein-
kaufsschwerpunkten (Marktbereichen) wahr genommen. Diese Planung dient der Sicher-
ung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, da sie den Einzelhandel im Plangebiet be-
schränkt und so auf integrierte Standorte lenkt.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten, siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1006, 2.Änderung, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans 1006, 2. Änderung hat vom 27. Nov. bis 29. Dez. 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein. Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
61.12 
Hannover / 12.02.2009