Drucksache Nr. 0329/2013:
Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0329/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - WIRD NICHT NOCH EINMAL VERSANDT

Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1755 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Siehe Punkt 6. der Begründung "Kosten für die Stadt".

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1755 hat vom 01. bis 30. November 2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Punkten 3.5 Verkehr, 3.7 Energetisches Konzept, 4.4 Naturschutz und 4.5 Altlasten ergänzt und aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 13.02.2013