Informationen:
verwandte Drucksachen:
0329/2009 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 04.03.2009: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 12.03.2009: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
0329/2009 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) |
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Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für eine Umnutzung schaffen, die eine Verträglichkeit mit den benachbarten gewerblichen Nutzungen, Verwaltungen und Wohnnutzungen sicherstellt. Er soll deshalb eine gemischte Nutzung von nicht störendem Gewerbe, Gastronomie, Verwaltungen, kulturellen Einrichtungen und Wohnen festsetzen. Einzelhandel soll nicht zulässig sein. Die Belange des Denkmalschutzes haben eine zentrale Bedeutung. Ziel ist eine weitgehend bestandswahrende Umnutzung, soweit vorhandene Altlasten dies zulassen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll schon in diesem frühen Stadium der Anspruch der Landeshauptstadt Hannover auf planungsrechtliche Steuerung des Veränderungsprozesses verdeutlicht werden. Er kann z. B. auch als Grundlage für eine Veränderungssperre dienen, falls es erforderlich sein sollte, unerwünschte städtebauliche Entwicklungen zu verhindern.
Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung prüfen, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB vorliegen, und dann einen Vorschlag zur Verfahrensart vorlegen.