Drucksache Nr. 0328/2013:
Bebauungsplan Nr. 1150, 1. Änderung - Nördlich Echternfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0328/2013
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Bebauungsplan Nr. 1150, 1. Änderung - Nördlich Echternfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1150, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Wohnen mit Pferdehaltung“, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1150, 1. Änderung umfasst die Fläche des Grundstücks Echternfeld 27 der ehemaligen Genossenschaftsakademie mit den Flurstücken 75/19, 60/2, 60/13 und 56/64 (alle Flur 24 der Gemarkung Isernhagen-Süd).

Im Plangebiet gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1150 aus dem Jahre 1984. Nach Aufgabe des Schulbetriebs des Genossenschaftsverbands ist das Grundstück an einen privaten Investor veräußert worden. Der neue Eigentümer möchte das Grundstück für eigene Wohnzwecke und die Haltung der familieneigenen Pferde nutzen.

Um die vorgenannte Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist es mit dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes 1150 vorgesehen, ein sonstiges Sondergebiet „Wohnen mit Pferdehaltung“ und eine private Grünfläche im Bereich des vorhandenen Teiches festzusetzen.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 27.06.2012 vom Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
- Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Wohnen mit Pferdehaltung“ -
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1150,
1. Änderung wurde vom 05. Oktober 2012 bis einschließlich 05. November 2012 durchgeführt. Während dieser Zeit sind zahlreiche Schreiben von Anwohnern der angrenzenden Straßen zur verkehrlichen Erschließung eingegangen. Während Anlieger der Straßen Echternfeld und Kahlendamm die geplante Nutzungsänderung und den damit begründeten Rückgang der Verkehrsmenge begrüßen, sprechen sich Anlieger der Straße Am Flachsgraben gegen eine neue Zufahrt im Osten des Grundstücks Echternfeld 27 aus, weil sie eine Zunahme des Autoverkehrs in ihrer Straße befürchten.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13 
Hannover / 25.01.2013