Drucksache Nr. 0327/2025:
Atelier- und Projektraumförderung 2025 und
Grundförderung Projekträume 2025 bis 2028

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0327/2025
1 (nur online)
 

Atelier- und Projektraumförderung 2025 und
Grundförderung Projekträume 2025 bis 2028

Antrag,

zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung und zur Grundförderung Projekträume wie in Anlage 1 ausgeführt zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung richtet sich an Personen jeden Geschlechts.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Nachhaltigkeit und ressourcenschonender Umgang werden bei Antragstellung eingefordert.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 2520100
Bildende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Sonstige Transfererträge €10,000.00
   
   
Transferaufwendungen €181,700.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€171,700.00
   
  
Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover stehen für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 171.700 Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Drittmittel in Höhe von 10.000 Euro von der Stiftung Horizonte für das Jahr 2025. Insgesamt werden mit dieser Drucksache 181.700 Euro für das Jahr 2025 vergeben.
91.148 Euro davon entfallen auf die Grundförderung Projekträume. Diese wird über vier Jahre gewährt, daher werden Haushaltsmittel in Höhe von 91.148 Euro für die Folgejahre bis 2028 mit der vorliegenden Drucksache mitbeschlossen.
Die Bereitstellung der Mittel für 2025 und die Folgejahre bis 2028 erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse und der jeweiligen Genehmigungen der Haushaltssatzungen durch die Aufsichtsbehörde.

Begründung des Antrages

1. Förderprogramm und Verfahren
Eingeführt wurde die Atelier- und Projektraumförderung im Sommer 2016 als ein Förderinstrument für die Bildende Kunst, das die Finanzierung von Räumen ermöglicht und damit eine zentral wichtige Grundlage künstlerischen Arbeitens stärkt: die bildnerische Produktion und das Ausstellen. Die Förderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Projekträume bieten neben den großen, international agierenden Ausstellungshäusern wie dem Sprengel Museum, der Kestner Gesellschaft und dem Kunstverein Hannover eine wichtige Ergänzung und sind zugleich Basis für die Stärkung des Nachwuchses.
Die Atelier- und Projektraumförderung wird als Mietkostenzuschuss gezahlt. Im Rahmen der Grundförderung, die sich an Projekträume richtet, die bereits ein überregionales Renommee und einen gewissen Grad an Professionalität erreicht haben, sind auch Kosten für Personal, Produktion oder Ausstellungshonorare förderfähig.

Die Entscheidung über die Förderung und die Festlegung der Förderhöhe trifft eine interne Jury des Kulturbüros anhand der nachfolgend genannten Kriterien.
A. Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Nachwuchscharakter
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit
- Nachhaltigkeit
- Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten aller Bevölkerungsgruppen

B. Kriterien für die Atelierförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotenzial und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad

2. Erläuterungen zur Vergabe der Mittel 2025
Für die Atelier- und Projektraumförderung 2025 gingen (ohne Grundförderung) insgesamt 78 Anträge ein. 44 Anträge wurden von Einzelateliers gestellt, 21 Anträge wurden von Ateliergemeinschaften und 13 Anträge wurden von Projekträumen eingereicht. Im Vorjahr 2024 gingen insgesamt 79 Anträge ein. 44 Anträge bezogen sich auf eine Förderung von Ateliers, 23 Anträge auf Ateliergemeinschaften, 12 Anträge wurden von Projekträumen gestellt. Das Antragsvolumen ist in Summe im Vergleich zum Jahr 2024 von 208.994 Euro gestiegen auf 266.428 Euro im Jahr 2025.

2.1. Für die Projektraumförderung haben sich 2025 insgesamt 13 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 110.945 Euro beworben. Zur Förderung empfohlen werden 13 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt 33.552 Euro. Das entspricht einer Förderquote von ca. einem Drittel.

2.2. Für die Atelier- und Ateliergemeinschaftsförderung 2025 werden von den 65 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von 147.683 Euro insgesamt 62 Ateliers und Ateliergemeinschaften für eine Förderung vorgeschlagen, mit einer Fördersumme von insgesamt 57.000 Euro. Das entspricht ebenfalls einer Förderquote von ca. einem Drittel.
Darunter sind 44 Anträge von Einzelateliers mit einer Antragssumme von 85.187 Euro. Zur Förderung empfohlen werden 42 Ateliers mit insgesamt 29.400 Euro. Bei den Ateliergemeinschaften bewarben sich 21 Antragstellende um eine Förderung mit einer Antragssumme von 62.496 Euro. Zur Förderung empfohlen werden 20 Ateliergemeinschaften. Die Ateliergemeinschaften werden mit einer Summe von insgesamt 27.600 Euro gefördert.

2.3. Zur Grundförderung Projekträume gingen 7 Anträge mit einer Antragssumme von 136.788 Euro ein. Zur Förderung empfohlen werden 6 Projekträume mit einer Gesamt-Fördersumme in Höhe von 91.148 Euro.
Vier der mit der vorliegenden Drucksache zur Förderung empfohlenen Projekträume wurden bereits in den vorhergehenden Jahren gefördert: ad/ad Project Space, Galerie BOHAI, NIKI, und Konnektor. Keller III, der bislang wie auch die übrigen vier mit der Drucksache H-0342/2021 die Grundförderung zugesprochen bekommen hatte, hat sich entschlossen die Arbeit in der bisherigen Konstellation nicht fortzuführen und keinen neuen Antrag auf Grundförderung eingereicht. Dem vom Keller III alternativ eingereichten Antrag auf institutionelle Förderung (mit einer höheren Summe als in der Grundförderung) konnte nicht entsprochen werden.

Die Evaluation der bislang 5 grundgeförderten Projekträume hat im Übrigen deutlich gezeigt, dass die Grundförderung ein wirkungsvolles Instrument ist, das zu mehr Vielfalt, Sichtbarkeit und inhaltlicher Qualität führt (Drucksache 1250/2024).
Bei der aktuellen Vergabe wurde darauf geachtet, die Mittel für die bereits zuvor grundgeförderten Projekträume nicht zu kürzen. Die beiden neu in die Grundförderung aufgenommenen Projekträume, TANKE und runie hq, erfüllen alle Kriterien an Qualität, Professionalität und Renommee in vollem Umfang. Aufgrund der begrenzten Mittel mussten hier die Förderhöhen im Wesentlichen auf die Mietkosten beschränkt werden.

3. Ausblick
Wie in den Vorjahren sind die Förderhöhen zum Teil recht gering, vor allem bei den Ateliers und Ateliergemeinschaften. Dies liegt an der anhaltend hohen Anzahl guter Anträge.
Grundsätzlich ist eine breite Förderung guter Arbeitsbedingungen ein Garant für eine lebendige Szene, die wiederum Grundlage für eine gute Entwicklung der Bildenden Kunst in der Kulturstadt Hannover ist.
Sollten die Mittel für die Atelierförderung perspektivisch nicht erhöht werden, wird angesichts der steigenden Antragssummen seitens der Kulturverwaltung erwogen, die Förderung der Ateliers und Ateliergemeinschaften dahingehend anzupassen, dass diese Förderung nicht jedes Jahr beantragt werden kann, bspw. nicht mehrmals aufeinander folgend. So könnte die Anzahl der Antragstellenden pro Vergabe mittelfristig reduziert und die Fördersumme jeweils erhöht werden.
41.1 
Hannover / Feb 12, 2025