Drucksache Nr. 0327/2013:

Bebauungsplan Nr. 1216, 9. vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB
-Gewerbegebiet Schwarze Heide-
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0327/2013
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Bebauungsplan Nr. 1216, 9. vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB
-Gewerbegebiet Schwarze Heide-
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1216, 9. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die mit der Bebauungsplanänderung verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise positiv auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Schwarze Heide“ ist u. a. die Schaffung von Gewerbefläche zur Ansiedlung von VW-Zulieferbetrieben und anderen Gewerbebetrieben. Zur bauleitplanerischen Umsetzung dieses Ziels wurde der Bebauungsplan Nr. 1216 aufgestellt. Um diesem Ziel auch zukünftig nachkommen zu können, ist eine Bebauungsplanänderung notwendig. Da Zulieferbetriebe immer flächenintensiver werden, ist die Anpassung einiger Baufelder an die heutigen Betriebsgrößen notwendig. Nur so sind auch in der Folge Ansiedlungsmöglichkeiten für derartige Betriebe gewährleistet.

Folgende Änderungen und Anpassungen sind erforderlich:
· Um den Erweiterungswunsch eines bereits am Desbrocksheidering ansässigen VW-Zulieferbetriebes nachzukommen, bedarf es der Aufhebung einer geplanten Grünfläche
· Diese Grünfläche wird nördlich des Alten Dammes hinter den bestehenden Kleingewerbetreibenden und Handwerkerbetrieben als grüner Puffer zur Wohnbebauung der Schwarzen Heide ausgewiesen.
· Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung wird außerdem eine bereits im wasserrechtlichen Verfahren genehmigte Grabenumlegung in den Bebauungsplan übernommen, die für die Ansiedlung eines bereits realisierten VW-Zulieferbetriebes südlich des Alten Dammes erforderlich war.
Da durch die Anpassung der Baufelder die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Die Möglichkeit der Verfahrensverkürzung nach § 13 Abs.2 BauGB soll nicht in Anspruch genommen werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird nach § 13 Abs.3 BauGB abgesehen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 26.07.2012 bis zum 27.08.2012 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Schreiben bzw. Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
61.11 
Hannover / 13.02.2013