Antrag Nr. 0326/2007:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0170/2007, Änderung des Anhanges zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0326/2007 (Originalvorlage)
0170/2007 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 08.02.2007: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen, Beratung des Antrages erfolgt gemeinsam mit der Drucks. Nr. 0170/2007 in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses
  • 15.02.2007: Verwaltungsausschuss: 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 15.02.2007: Ratsversammlung: Gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0170/2007, Änderung des Anhanges zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

Antrag,


zu beschließen, den Anhang zur Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

1. In Nr. 1.3 wird der Satz „Für die praktische Anwendung findet eine Rundung auf volle 1.000-Euro-Beträge statt.“ gestrichen und ersetzt durch „Für die praktische Anwendung findet eine Rundung bei Wertgrenzen bis 12.000 Euro auf volle 500-Euro-Beträge statt, bei diese Wertgrenzen übersteigenden Beträgen eine solche auf volle 1.000-Euro-Beträge.“
2. Die in der Drucksache 0170/2007 anzupassenden Werte des Anhangs zur Hauptsatzung berechnen sich nach der unter Nr. 1 dieses Antrages geänderten Fassung.

Begründung


Im Anhang zur Hauptsatzung wird festgehalten, welches Geschäfte der laufenden Verwaltung sein sollen und welche Aufgaben der Verwaltung durch den Rat übertragen werden. Hierzu werden in beiden Fällen grundsätzlich Wertgrenzen zur Abgrenzung der Entscheidungssphären gebildet. Die Verknüpfung mit einem Wertsteigerungsindex ist ebenso wie die anschließende Rundung der so ermittelten Beträge zwecks Erleichterung bzw. praktischer Handhabbarkeit nachzuvollziehen.

In Anbetracht einer Steigerungsrate in den vergangenen fünf Jahren von 7,1 Prozent wird es jedoch sehr deutlich, dass eine Rundung auf volle 1.000-Euro-Beträge nicht mit der Intension des Wertsteigerungsfaktors in Nr. 1.3 in Deckung gebracht werden kann. Gerade bei geringen Beträgen bedeutet dies in diesem Jahr eine Anhebung der Wertgrenzen um 50 Prozent.

Diese Regelung fortgeschrieben, würde der Rat die Grenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung ohne Not in wenigen Erhöhungszyklen weit überproportional anwachsen lassen. Damit einhergehend würden die Entscheidungskompetenzen des Rates als Hauptorgan der Landeshauptstadt in dem niederschwelligen Bereich ausgehöhlt. Dies gilt es zu vermeiden.



Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender