Informationsdrucksache Nr. 0325/2010:
Einsatz von fair gehandelten und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkten in der Stadtverwaltung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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In den Jugendhilfeausschuss
In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum
In den Schulausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
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0325/2010
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Einsatz von fair gehandelten und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkten in der Stadtverwaltung

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 26.06.2009 die Unterzeichnung der Millenniumserklärung der Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages beschlossen (DS 0315/2009). Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten zum Einsatz fair gehandelter Produkte in der Verwaltung, auf kommunalen Veranstaltungen, in Schulen, Kindergärten etc. zu prüfen und ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen.

Außerdem hat der Rat mit Drucksache 1547/2004 beschlossen, dass in der Verwaltung der Landeshauptstadt bei Ausschreibungen nur noch Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind oder deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit einsetzen.


Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Stand der Umsetzung beider Beschlüsse vor:
Bei Veranstaltungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt, in selbst betriebenen gastronomischen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten etc. werden zukünftig fair gehandelte und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellte Produkte auf Grundlage des beigefügten Konzeptes eingesetzt.

Das beiliegende Konzept kombiniert beide obigen Beschlüsse (siehe Anlage 1). Es basiert auf der Arbeit einer eingesetzten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, Erfahrungen anderer Städte, dem bundesweiten Netzwerk Faires Beschaffungswesen, den aktuellen Leitlinien des Deutschen Städtetages sowie dem rechtswissenschaftlichen Gutachten Juli 2009 von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Faire Handel bietet neben ökologischen, auch soziale Mindeststandards. Durch Fairtrade-Prämien werden soziale Projekte durchgeführt. Dazu gehört neben der gesundheitlichen Grundversorgung die Förderung von Bildung und Frauenerwerbstätigkeit. Durch Zahlung von existenzsichernden Löhnen und Unterstützung der Mitbestimmung von Genossenschaften können die Produzierenden durch eigene Arbeit leben. Die Unterstützung des Fairen Handels ist daher ein wichtiger Schritt hin zur Existenzsicherung von Produzierenden und der Verringerung von strukturellem Hunger.

Kostentabelle

Es ist derzeit nicht möglich exakt in Euro zu fixieren, ob und wie hoch insgesamt die Mehrkosten für die Umsetzung des beiliegenden Konzeptes sind. Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass Produkte aus dem fairen Handel oder ohne ausbeuterische Kinderarbeit nicht zwangsläufig mit Mehrkosten für die Stadt verbunden sind. Höhere Preise für Lebensmittel, wie z.B. Kaffee, Tee, Kakaoprodukte, Orangensaft sollen möglichst an die VerbraucherInnen weiter gegeben werden. Auf dem Markt befindliche fair gehandelte Bälle liegen im gleichen Preissegment wie vergleichbare Bälle von Marken-Herstellern und Blumen mit dem FLP-Label sind zum gleichen Preis zu erhalten wie andere Blumen. Xertifix erhebt für Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit einen Aufschlag von 3 %. In Düsseldorf hat die Beschaffung fair gehandelter Dienstkleidung nicht zu Mehrkosten geführt. Insgesamt muss man die etwas höheren Preise fair gehandelter oder ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellter Produkte akzeptieren, wenn man auf ausbeuterische Mechanismen in den so genannten Entwicklungsländern verzichten will und dort existenzsichernde Arbeitsplätze für Erwachsene haben will.

Sollten durch die Beschaffung fair gehandelter Produkte Mehrkosten entstehen, die nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter gegeben werden können, sollen diese den jeweiligen Fachbereichen in den Jahren 2010 und 2011 bis zu einer max. Gesamthöhe von jeweils 20.000 € aus dem vom Rat für dieses Projekt zusätzlich zur Verfügung gestellten 50.000 € (HSt 1.1201 600.000) erstattet werde. (Die übrigen 30.000 € sollen entsprechend dem Ratsbeschluss für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fairer Einkauf u.ä. verwandt werden).

Dez. V / LA 21
Hannover / 09.02.2010