Antrag Nr. 0324/2005 N1:
Neufassung des Änderungsantrag von Herrn Witt, Herrn Bindert und Herrn Albrecht zur Drucks. Nr. 2422/2004, HK V, Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit

Inhalt der Drucksache:

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Neufassung des Änderungsantrag von Herrn Witt, Herrn Bindert und Herrn Albrecht zur Drucks. Nr. 2422/2004, HK V, Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit

Antrag,

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

(1) die Einrichtungen in freier Trägerschaft von den Kürzungen des HKP 5 auszunehmen,
(2) das Schließen kompletter, Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit zu vermeiden,
(3) die Kürzungen vorrangig im nicht-pädagogischen Bereich umzusetzen.

Begründung

Die Initiative der Stadt Hannover für ein Junges Hannover, verbunden mit einem Wettbewerb zur Gestaltung eines Hannover 2015 durch junge Menschen verträgt sich nicht mit den im Jahr 2003 gefassten Einsparungsbeschlüssen. Hier sollte der Rat dringend eine durchgängige Linie einhalten und deshalb in diesem Fall der Förderung von jungen Menschen den Vorrang einräumen.

Es sei auch noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass wir generell keinerlei Spielraum für Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sehen.

Im Einzelnen begründen sich die Punkte wie folgt:

(1) Die Einrichtungen freier Träger haben sich den Abfragen zum Controlling unterworfen und erwarten seit einiger Zeit mit Spannung den Fortgang der Ereignisse. Es wird als äußerst contraproduktiv angesehen, wenn im Vorfeld der Auswertungen quasi durch einen Verwaltungsakt Fakten geschaffen werden, die möglicherweise den Ergebnissen der Controlling-Auswertung entgegenstehen.

Beispielsweise könnten durch die jetzt vorliegenden Vorschläge zur Umsetzung des HKP 5 Einrichtungen geschlossen worden sein, die dann als qualitativ besonders gut aus dem Controlling hervorgehen.

Für die freien Träger, deren Einrichtungen geschlossen werden sollen, steht darüber hinaus der Weg vor das Verwaltungsgericht offen. Hier hätte die Stadt nachzuweisen, dass der Beschluss zur Schließung ermessenfehlerfrei herbeigeführt worden ist. Dies kann in der Regel nur gelingen. wenn die Schließung auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Jugendhilfeplanung erfolgt ist. Das einschlägige Gremium hierfür, die AG Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, hat jedoch in der letzten Zeit nicht getagt. Somit könnte es hier zumindest zu einer deutlichen Verzögerung hinsichtlich der Kassenwirksamkeit des Beschlusses bis hin zu einer Zurückweisung der Schließung kommen.
Vor diesem Hintergrund ist auch zu bedenken, dass alle im Entwurf der Verwaltung zur Schließung genannten Einrichtungen freier Träger auf Vorschlag der zu diesem Zeitpunkt noch aktiven Jugendhilfeplanung - zum Teil sogar erst in jüngster Zeit - eingerichtet worden sind.

(2) Die Schließung von Einrichtungen würde das "Netz" der Anlaufpunkte für Kinder und Jugendliche, das gerade durch die Einrichtung wohnortnaher Kleinsteinrichtungen eine gewisse Dichte erreicht hat, gefährden. Dies stünde im Gegensatz zu allen bisherigen Diskussionen und Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses. Hier gab es den klaren Trend hin zu kleineren, sozialräumigen Einrichtungen.

(3) Aus den von der Verwaltung vor gelegten Zahlen ist ersichtlich, dass es stark differierende nicht-pädagogische Kosten in den Einrichtungen gibt. Diese erreichen zum Teil erhebliche Prozentsätze des jeweiligen Gesamtetats. Hier können Einsparungen erzielt werden, die nicht im gleichen Maße zu Lasten der Kinder und Jugendlichen gehen. wie dies bei Einsparungen im pädagogischen Bereich der Fall wäre.

Als Beispiel aus jüngerer Zeit sei hier auf die Reduzierung der Reinigungszeiten bei den KiTas verwiesen, wodurch die Verkürzung von Öffnungszeiten vermieden werden konnte.