Antrag Nr. 0323/2021:
Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE FRAKTION zur Umstrukturierung der Verwaltungszuständigkeiten: Wechsel des Bereichs Unterbringung vom Bau- ins Sozialdezernat

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0323/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE FRAKTION zur Umstrukturierung der Verwaltungszuständigkeiten: Wechsel des Bereichs Unterbringung vom Bau- ins Sozialdezernat

Antrag

Der Rat der Landeshauptstadt fordert die Verwaltung auf, den Bereich Unterbringung in den
Zuständigkeitsbereich des Sozialdezernates in die neu zu bildende Organisationseinheit
„gesellschaftliche Teilhabe" zu verlegen. Dabei ist auf folgendes zu achten:
- Die Expertise zur Bereitstellung und Unterhaltung von Wohnraum und Gebäuden für den Bereich Unterbringung soll erhalten bleiben.
- Zielorientierte Maßnahmen zur ständigen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sollen, insbesondere in den Bereichen erfolgen, in denen sich Schnittstellen zwischen Verwaltungshandeln und Sozialer Arbeit ergeben.
- Durch eine Trennung der Funktionen Beratung und Verwaltung soll den zielgruppenspezifischen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen sowie einem würdigen Standard und gutem Erhaltungszustand der Unterbringungsobjekte Rechnung getragen werden,
- Die Begleitung und Beratung soll gender- und diversitätssensibel erfolgen und den Lebensumständen der Personen (z.B. Familien, alleinerziehend, alleinstehend) angepasst sein.

Die Beschäftigten sind bei der Umsetzung dieser Maßnahme und der dazugehörigen Gestaltung der Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufen umfassend zu beteiligen. Die Verwaltung wird gleichzeitig aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2021 ihr Konzept zur Integration des Bereichs Unterbringung in das Dezernat III vorzulegen und dieses bis zum Ende des Jahres 2021 umzusetzen.

Begründung

Die Themen Obdachlosigkeit und Flüchtlinge sind derzeit von der Zuständigkeit her zweigeteilt. Für die Unterbringung von beiden Gruppen sind der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung im Baudezernat und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zuständig. Für darüber hinausgehende Themen sind das Dezernat Soziales und Integration und der Sozialausschuss verantwortlich. Diese Zuordnung kann unter dem Eindruck großer Fallzahlen mit dementsprechenden Bauaufgaben, die auch gut bewältigt wurden, als sinnvoll erachtet werden. In der heutigen Praxis führt diese Aufteilung oft zu zusätzlichen Abstimmungsbedarfen und langen Entscheidungswegen und letztendlich zu Ineffizienz. Unabhängig von den hier beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen wird die bisherige und aktuelle Arbeit der Mitarbeiter*innen des Bereichs Unterbringung, die sie für hilfesuchende Menschen leisten, gewürdigt.
Zudem hat das Baudezernat seit November zusätzlich die Zuständigkeit für den großen Fachbereich Gebäudemanagement erhalten. Hier ist eine Belastungsverlagerung durch Reduktion der Führungs- und Kontrollspanne zum Ausgleich unerlässlich.
Die als Folge der in der ersten Corona-Hochphase initiierten Projekte unter dem Stichwort „Jugendherberge/Naturfreundehaus" haben zu nachweisbaren Erfolgen geführt, die ohne eine enge Verzahnung von Bereitstellung von Wohnraum und zielgerichteter Sozialarbeit nicht erzielbar gewesen wären. Diese Erfolge fortzusetzen ist gemeinsames Ziel der antragstellenden Parteien und die Grundlage dieses Antrags. Insofern zielt dieser Antrag dahin, in der Verwaltungsstruktur die dauerhafte Weiterentwicklung der Sozialarbeit in diesem Bereich nachzuvollziehen.
In der vom Rat am 6.03.2020 beschlossenen Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover wird zwischen diesen beiden Gruppen nicht mehr differenziert; eine organisatorische Anpassung an diese Veränderung erfolgte bisher nicht und soll ein weiteres Ziel dieses Antrags sein.
Die auf die Klienten bezogene Bereitstellung von Wohnraum in geeigneter Form, Menge und Beschaffenheit bedingt eine veränderte Haltung und Arbeitsweise, die aufgabenbedingt von den Mitarbeitenden des Dezernat III ständige Leistung ist. Insofern führt eine Verlagerung der Unterbringung in das Dezernat III zu einer erheblichen Verbesserung der städtischen Leistungen; insgesamt bedeutet die Gründung eines eigenen Fachbereiches zur gesellschaftlichen Teilhabe auch die organisatorische Aufwertung der Themen Migration und Obdach- und Wohnungslosigkeit.

Lars Kelich Jens Seidel Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Dirk Machentanz Wilfried H. Engelke Julian KlippertGruppenvorsitzender Fraktionsvorsitzender. Fraktionsvorsitzender