Drucksache Nr. 0322/2007:
Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover über die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.01.2007

Inhalt der Drucksache:

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0322/2007
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Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover über die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.01.2007

Antrag,

zu beschließen,

1. der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über "die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege" mit der Region Hannover zuzustimmen (Anlage)

2. für die Tagespflege werden ab 01.01.2007 die in der Anlage 2 der Vereinbarung aufgeführten Kostenbeiträge erhoben und

3. für die qualifizierten Tagespflegepersonen wird ab 01.01.2007 das in Punkt 7 der Vereinbarung genannte Entgelt für Tagespflegepersonen gezahlt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot für Tagespflegepersonen richtet sich generell an beide Geschlechter. Im Rahmen der Prüfungskriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Vermittlung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben eines bedarfsgerechten Platzangebotes werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2007 sind die finanziellen Auswirkungen noch nicht bezifferbar, insbesondere was den Bedarf an Tagespflegeplätzen angeht und wie hoch insgesamt die Kostenerstattungen durch die Personensorgeberechtigten sein werden. Eventuelle Mehrbedarfe werden aber entweder durch Mehreinnahmen oder über das Fachbereichsbudget gedeckt.

Begründung des Antrages

Zum 01.01.2005 trat die Neuregelung mit dem "Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)" in Kraft. In der weiteren Entwicklung wurden Veränderungen eingefügt, die im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick) festgelegt wurden und zum 01.10.2005 in Kraft traten.

Mit dieser Gesetzesänderung hat die Tagespflege ihren Charakter als randständiges Angebot der Kinderbetreuung verloren und wird neben der Betreuung in Kindertagesstätten zu einer der tragenden Säulen der Tagesbetreuung und Förderung von Kindern festgeschrieben.

Eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzgebers war dabei die weitere Entwicklung der Tagespflege zu einem qualifizierten Angebot sowie der Ausbau von Krippen, Ganztags- und Hortplätzen, um den Eltern die Möglichkeit zu bieten, Familie und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.

Die Region Hannover als zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe für Städte und Gemeinden ohne Jugendamt strebt eine einheitliche Regelung innerhalb der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt Hannover an. Gleiche Kriterien für die Auswahl, Schulung und Vergütung von Tagespflegepersonen sowie die Heranziehung der Personensorgeberechtigten zu den Kosten sollen dann möglichst nach gleichen Vorgaben erfolgen.

Auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten hat die Region eine Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen von den Kommunen mit und ohne Jugendamt gebildet, um Empfehlungen für die Aufgabenverteilung und Standards im Bereich der Kindertagespflege für die Städte und Gemeinden zu erarbeiten. Zugleich wurden auch Vorschläge für die Angleichung der Tagespflege aller Jugendämter in der Region Hannover in der Vereinbarung entwickelt und dazu vorläufige Kostenschätzungen/Erstattungen der Region Hannover für die Inanspruchnahme (im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) der Kindertagespflege erstellt. Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen der Tagespflegekräfte sind nicht enthalten. Es soll hierzu ein regionsweites Qualifizierungskonzept erstellt werden. Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen tragen die Tagespflegekräfte selbst.

Es haben 8 Kommunen einschließlich der Stadt Burgdorf als Jugendhilfeträger dieser Vereinbarung bisher zugestimmt. In weiteren Kommunen laufen die entsprechenden Vorbereitungen. Die Region Hannover hat deutlich gemacht, dass diese Vereinbarung nur bei Zustimmung aller Kommunen mit und ohne Jugendamt zum Tragen kommen wird. Nach letztem Stand wird seitens der Region Hannover davon ausgegangen, dass zum 01.03./01.04.07 mit allen Kommunen eine entsprechende Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.07 geschlossen sein dürfte.

Gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII sollen die Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung erhalten, die die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand, einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung sowie nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und Alterssicherung beinhalten.

Die an die qualifizierten Tagespflegepersonen zu zahlenden Geldleistungen sollen sich regionseinheitlich nach den Sätzen der Vollzeitpflege für 7- bis 13-Jährige (bis zu 422,-- € bei acht Std. Betreuung zzgl. Beträge für eine Unfallversicherung und gesetzliche Alterssicherung) richten. Tagespflegepersonen ohne Qualifizierung erhalten weiterhin die bislang für die Stadt Hannover festgesetzte Geldleistung in Höhe von 334,90 € (8 Std. Betreuung) zuzüglich der Beiträge für die Sozialleistungen und die Unfallversicherung.

Für die Tagespflege werden regionsweit einheitliche Kostenbeiträge gem. der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung angestrebt. Für Eltern, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sehen, ihren jeweiligen Beitrag zu entrichten, besteht auf Antrag - gem. § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII - die Möglichkeit zur Durchführung einer sog. Zumutbarkeitsprüfung. Im Zuge dieses Verfahrens kann der Kostenbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden.

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover über die Leistungen gem. § 8 Abs. 6 Satz 4 Regionsgesetz vom 10.07.2005 wurden die Aufgaben der Tagespflege (§§ 22, 23, 24, 24a, 43 und § 90 SGB VIII) im Rahmen des Jugendhilfelastenausgleiches bisher nicht berücksichtigt. Mit dem Abschluss der anliegenden Vereinbarung wird sich die Region Hannover nunmehr auch an den Kosten der Tagespflege beteiligen. Die Kostenerstattungsleistungen durch die Region sind dabei in Punkt 10 der Vereinbarung geregelt.

Gem. § 24a SGB VIII gibt es eine Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebotes, wonach die Verpflichtung zur Vorhaltung von Betreuungsplätzen spätestens zum 01.10.2010 erfüllt sein muss. Die Region Hannover hat den vorläufigen Bedarf an Tagespflegeplätzen für das Jahr 2010 auf der Grundlage der Bevölkerungsstatistik zum 30.06.2006 festgelegt. Danach wird sich für die Stadt Hannover ein vorläufiger Bedarf von 827,54 Tagespflegeplätzen ergeben. Auf dieser Berechnungsgrundlage würde die Region Hannover der Stadt Hannover einen Betrag in Höhe von 1.148.846,11 € erstatten.

Die Stadt Hannover betreut zz. insgesamt ca. 370 Tagespflegepersonen, davon sind ca. 70 qualifiziert, und hält zz. 650 Tagespflegeplätze vor. Bei einer für das Jahr 2007 angenommenen Vermittlung von 500 Tagespflegeplätzen (davon 70 über qualifizierte Tagespflegekräfte) würde die Region Hannover unter Berücksichtigung möglicher Einnahmen durch Elternbeiträge der Stadt Hannover einen Betrag in Höhe von ca.
600.000 € erstatten.
51.2 
Hannover / 08.02.2007