Antrag Nr. 0319/2022:
Änderungsantrag der Fraktion “Die PARTEI & Volt” zur Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1791/2021:
Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent(er)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0319/2022 (Originalvorlage)
1791/2021 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 27.01.2022: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 27.01.2022: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 03.02.2022: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 10.02.2022: Verwaltungsausschuss: Einstimmig abgelehnt
  • 24.02.2022: Ratsversammlung: Gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Antragsteller(in):

Fraktion Die PARTEI & Volt

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion “Die PARTEI & Volt” zur Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1791/2021:
Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent(er)

Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

1. Die Landeshauptstadt Hannover erklärt eine Klimanotlage und erneuert ihr Bekenntnis zur Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Auswirkungen auf den Klimaschutz in allen neuen Beschlussdrucksachen hervorgehoben dargestellt werden können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen, um das Ziel einer Klimaneutralität Hannovers bis 2035 zu erreichen:

- Die hannoversche Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität weitestgehend bereits bis 2030 erreichen. Dafür soll der bezogene Ökostrom-Anteil stufenweise angehoben werden und im Jahr 2030 soll der Strom zu möglichst 100% aus regenerativen Quellen stammen. Die Ratsgremien sind über die Fortschritte und eventuelle Hindernisse an der zeitlichen Zielsetzung zu informieren. Diese sind auch für die Öffentlichkeit gut einsehbar darzustellen.

- Die Verwaltung prüft, ob über die novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Fördermittel für neue städtische Klimaschutzmaßnahmen genutzt oder für bestehende Maßnahmen neu beantragt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Ratsgremien zu informieren.

- Die Umstellung von Beleuchtung und Signalanlagen auf LED-Technik soll weiter beschleunigt werden. Die Verwaltung stellt rechtzeitig vor der Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 dar, welche zusätzlichen Ressourcen hierzu notwendig wären, um eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Aufnahme in den Haushaltsplan zu schaffen. Hierbei sollen auch Potentiale der Smart City genutzt werden, z.B. durch intelligente Beleuchtungssteuerung und präsenzbasierte Beleuchtung.

- Die Stadtverwaltung soll sich um Energieeffizienz bemühen und ihren Energieverbrauch, verglichen mit 1990, bis 2035 um 50% senken. Die Verwaltung soll dafür bis zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 einen Stufenplan vorlegen.

- Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und Eigentümerverbänden zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zum Ausbau regenerativer Energieanlagen (z.B. Mieterstromanlagen und Balkon- oder Fassadenphotovoltaik bzw. Fernwärmekonzepte auf Grund der zu beschließenden Fernwärmesatzung zu prüfen) zu intensivieren und zu erörtern, ob und wie - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Förderkulissen - eine formale Übereinkunft analog des Bündnisses für Wohnen mit gemeinsamen Zielsetzungen getroffen werden kann.

- Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2022 dar, wie eine Installation von Solarenergieanlagen auf Dachflächen und Fassaden städtischer Gebäude zeitnah ermöglicht werden kann. Mit dem Ziel, diese auf allen geeigneten Dächer und Fassaden zu installieren. (Zu den städtischen Gebäuden zählen ebenso Schulen, Sportstätten und städtische Unternehmen.) Bei ungeeigneten Dächer und Fassaden ist darzustellen, ob stattdessen eine Begrünung in Frage kommt.

- Die Verwaltung prüft bis zur Sommerpause 2022 modellhaft in einem ersten Schritt 5-10 städtische Flächen (z.B. über öffentlichen Parkplätzen) auf ihre Eignung zur Errichtung semi- transparenter „urbaner" Photovoltaikanlagen und klärt ob deren Realisierung baurechtlich und städtebaulich möglich und sinnvoll ist. Sollten städtische Gebäude ungeeignet sein und/oder keine geeigneten Plätze gefunden werden muss die Stadt entsprechende Dächer für Photovoltaikanlagen pachten und/oder Contracting-Lösungen anbieten. Dazu muss die Stadt Hannover Planungen für Speichermöglichkeiten beispielsweise einen Wasserstoffkavernenspeicher inkl. entsprechender Brennstoffzellen und Elektrolyseanlagen in prüfen und mit entsprechenden Maßnahmen beginnen.

- Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der energetischen Standards soll die Verwaltung bis zur Sommerpause 2022 gemeinsam mit der ArGeWo Hannover einen neuen Hannover-Effizienzhaus-Standard entwickeln und Fördermöglichkeiten hierfür erörtern. Hierbei sollen die Passivhausbauweise, aber auch das Plus-Energie-Haus einbezogen und Fördermöglichkeiten für die Bauträger*innen aufgezeigt werden (z.B. mit Hilfe von proKlima).

- Die Verwaltung treibt ressourcenschonendes Bauen voran. So sollen nachhaltigere Bauweisen und -materialien eingesetzt werden, um "graue Energie" auf ein Mindestmaß zu senken. (Wo es keine Alternativen zur “grauen Energie” gibt, muss stets die klimafreundlichste Art Verwendung finden.) Möglichkeiten bieten hier bspw. der Holzbau und der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, sowie von Materialien, die eine lange Haltbarkeit und eine Wiederverwendung bzw. sortenreine Trennung garantieren. Dabei sollen gezielt erste alle BaupProjekte der Verwaltung mit einem hohen Anteil an Kreislaufwirtschaft(cradle-to-cradle-Prinzip) gefördert werden.

Die Minimierung “grauer Energie” gilt auch in den Bereichen Herstellung, Transport, Montage und Entsorgung.

Begründung


Erfolgt mündlich.

Juli Klippert
Fraktionsvorsitz