Drucksache Nr. 0319/2011:
Bebauungsplan Nr. 1660 - Am Hohen Ufer/Roßmühle -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0319/2011
2
 

Bebauungsplan Nr. 1660 - Am Hohen Ufer/Roßmühle -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1660 zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden bei der Planung im größtmöglichen Umfang berücksichtigt werden.

Kostentabelle

Es entstehen Kosten für die Landeshauptstadt Hannover durch die Veränderung des öffentlichen Raumes. Sofern städtische Grundstücke, auf denen mit diesem Bebauungsplan Baurechte geschaffen werden verkauft werden können, ist mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen. Die Kosten für die Verlegung der Ada- und Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover (VHS) sind haushaltsrechtlich abgesichert (siehe hierzu DS 0242/2011).

Begründung des Antrages

Das städtische Grundstück nördlich der Roßmühle zwischen Burgstraße und Am Hohen Ufer soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. In das derzeit leerstehende Schulgebäude soll die VHS als schulische Nachnutzung einziehen und der südliche Schulhofbereich für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Der aktuell geltende Bebauungsplan Nr. 139 setzt im Wesentlichen die 3 ½-geschossigen Bauten des vorhandenen Schulgebäudes fest. Über diesen Bestand hinaus besteht südlich angrenzend ein noch nicht ausgeschöpftes Baurecht entlang der Verkehrsfläche Am Hohen Ufer. Die übrigen Flächen des ehemaligen Schulhofes sind als öffentliche Fläche ohne Bebauung festgesetzt.
Die Umnutzung des Schulgebäudes durch die VHS ist auf der geltenden Rechtsgrundlage zulässig. Der Bereich wird dennoch in den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses einbezogen, da beide Vorhaben in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen. Darüber hinaus soll auch die in den 70er Jahren erfolgte Schulerweiterung planungsrechtlich abgesichert und auf die derzeit geltende Baunutzungsverordnung von 1990 umgestellt werden.
Auf die im Verfahren befindlichen Drucksache zur Verlegung des Hauptstandortes der Ada- und Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover (DS 0242/2011) wird verwiesen.

Die damit verbundene Aufstellung des Bebauungsplans dient einer Maßnahme der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB. Die nach § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche muss dazu weniger als 20.000 m² betragen. Dieser Grenzwert wird schon durch die Grundstücksgröße von ca. 4.600 m² deutlich unterschritten. Da auch die anderen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht durchzuführen. Die Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ist nicht vorgesehen.
61.11 
Hannover / Feb 17, 2011