Drucksache Nr. 0318/2014:
Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0318/2014
1
 

Stadtbezirk Nord
Einleitungsbeschluss für eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

Antrag,

zu beschließen, ergänzend zum Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Hainholz“ eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Hainholz, Stadtbezirk Nord durchzuführen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen u. a. auch darlegen, welche Auswirkungen sich voraussichtlich für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich durch einen energetischen Sanierungsansatz ergeben. Diese möglichen Auswirkungen werden bei der Formulierung der Zielstellungen berücksichtigt, um zu gewährleisten, dass den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Ebenfalls sind die Belange von Menschen mit Behinderungen in die Zielformulierung einzubeziehen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 51106.021
EnergetischeStadtsanierung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 65.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 100.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -35.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51106
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.167,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.333,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.916,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.916,00 €
Wir gehen von einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren aus.

Begründung des Antrages

Der überwiegende Teil des Stadtteils Hainholz wurde als Programmgebiet in das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung" aufgenommen. Das Programm 432 (energetische Stadtteilsanierung) fördert mit Zuschüssen die Untersuchung und Konzepterstellung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Quartier. Es unterstützt sowohl die Planung als auch das Management bei der Realisierung einer energetischen Sanierung. Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes mit dem Schwerpunkt energetische Sanierung.

Mit der gemäß § 141 BauGB durchzuführenden vorbereitenden Untersuchung sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge beurteilt und ein städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes zum KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung" gewonnen werden.

Dabei werden bereits vorhandene Untersuchungen, der Städtebauliche Rahmenplan (Beschlussdrucksache Nr. 0326/2005 N1) sowie die Integrierten Handlungskonzepte für das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Hainholz“ (Beschlussdrucksache Nr. 2265/2001 zum Satzungsbeschluss und Nr. 1136/2010 zur Gebietserweiterung) einbezogen.

Ziel eines solchen energetischen Quartierskonzeptes ist eine Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050. Auch das „Klimaschutzaktionsprogramm 2008 bis 2020“ der Landeshauptstadt Hannover (Beschlussdrucksache Nr. 1688/2008) wird einbezogen. Das energetische Quartierskonzept soll einen Beitrag zum Masterplan Stadt und Region Hannover „100 % für den Klimaschutz“ leisten, der derzeit erarbeitet wird.


Untersuchungsgebiet
Das in der Anlage dargestellte Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Grenzen des Stadtteils Hainholz. Es schließt den nördlich/nordwestlich an das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Hainholz“ angrenzenden Gewerbebereich der 1960er und 1970er Jahre ein. Weiterhin umfasst es die nördlich gelegene Justizvollzugsanstalt und die 1920erJahre Siedlung an der nördlichen Stadtteilgrenze. Im Nordosten verläuft die Grenze entlang der Schulenburger Landstraße und dem Erlenweg. Sowohl im Westen (Rehagen) als auch im Osten (Voltmerstraße) wird das Untersuchungsgebiet vorwiegend durch benachbarte Kleingärten eingefasst. Das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Hainholz“ ist Bestandteil des integrierten Quartierskonzeptes zur energetischen Stadtsanierung Hainholz.

61.41 
Hannover / 11.01.2014