Drucksache Nr. 0317/2017:
Mandatsverzicht von Ratsherrn Dr. Christoph Wichardt

Inhalt der Drucksache:

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0317/2017
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Mandatsverzicht von Ratsherrn Dr. Christoph Wichardt

Antrag,

gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Dr. Christoph Wichardt im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ratsherr Dr. Christoph Wichardt hat am 25. Januar 2017 schriftlich erklärt, dass er von seinem Ratsmandat zum 23.02.2017 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.

Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60 / Dez.I
Hannover / 03.02.2017