Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Mandatsverzicht von Ratsherrn Dr. Christoph Wichardt
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Dr. Christoph Wichardt im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Dr. Christoph Wichardt hat am 25. Januar 2017 schriftlich erklärt, dass er von seinem Ratsmandat zum 23.02.2017 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60 / Dez.I
Hannover / 03.02.2017