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Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
1. Ausgangssituation
Bereits im Jahre 2006 haben die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover mit den Drucksachen Nr. 1192/2006 inkl. Ergänzungen sowie Nr. 0025/2007 N1 dem Umbau der Raschplatzfläche in der -1-Ebene zugestimmt.
In diesem Zusammenhang wurden mögliche Standorte für zusätzliche durchgehende Aufzuganlagen untersucht. Mit den Beschlussdrucksachen Nr. 0025/2007 und Nr. 2219/2007 erfolgten grundsätzliche Festlegungen zur Lage der Aufzugsstandorte.
Mit der Drucksache Nr. 1994/2008 wurde der Nachrüstung der Station Hauptbahnhof im Bereich Rundestraße mit einem Aufzug mit dem sogenannten Standort Z5 zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde die D-Linie oberirdisch realisiert, wodurch sich einige Änderungen der Rahmenbedingungen ergaben. Aus diesem Grund wurde im Verkehrsausschuss der Region im Februar 2017 mit dem Änderungsantrag - 0315 (IV) ÄAn beschlossen, dass es eine neue Machbarkeitsstudie geben soll.
Die von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Firma TransTecBau hat in der Folge eine Machbarkeitsstudie für die Nachrüstung eines zweiten Aufzuges für den stadteinwärtigen Bahnsteig in der Station Hauptbahnhof erstellt, in der Varianten für den zukünftigen Aufzug untersucht, bewertet und mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt wurden.
Die Ergebnisse sind in dieser Drucksache zusammengefasst. Bevor die infra den entsprechenden Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einreicht, sind die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover damit zu befassen.
Die Schaffung der planrechtlichen Voraussetzungen war bereits Inhalt der DS 2964 (aus dem Jahr 2024 der Region Hannover), die im Oktober 2024 im Verkehrsausschuss der Region Hannover beschlossen wurde.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Station Hauptbahnhof befindet sich auf der Stadtbahnstrecke A-Süd am Übergang zur Stadtbahnstrecke A-Nord in Richtung Misburg, Altwarmbüchen und Fasanenkrug. Die nächste Haltestelle in Fahrtrichtung Norden ist Sedanstraße/Lister Meile. An der Station Hauptbahnhof zweigt zudem die Stadtbahnstrecke B-Nord in Richtung Langenhagen und Alte Heide ab. Nächste Station in dieser Richtung ist Werderstraße. In Richtung Süden wird als nächstes die komplexe Station Kröpcke bedient. Die zentrale Lage der Station Hauptbahnhof im Stadtbahnnetz mit Anschluss zu den oberirdisch verkehrenden Stadtbahnlinien 10 und 17, mehreren Buslinien und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs führt zu einem hohen Fahrgastaufkommen, zum Teil mit größerem Gepäck. Daher ist es besonders wichtig, dass die Stadtbahnstation mit beiden Bahnsteigen verlässlich barrierefrei erreichbar ist. Dies ist derzeit am stadteinwärtigen Bahnsteig bei Ausfällen des einzigen vorhandenen Aufzugs nicht immer gegeben.
Mit dem vorgesehenen zweiten Aufzug mit der Standortbezeichnung Z4 erhält der stadteinwärtige Bahnsteig einen barrierefreien Zugang mit kurzen Wegen nach Süden zum eigentlichen Hauptbahnhof, während der bereits vorhandene Aufzug günstiger für die Zuwegung von Norden her gelegen ist. Ziel ist, einen zwischen der Straßenebene und dem Stadtbahnsteig durchgebundenen Aufzug mit Anbindung der dazwischenliegenden Raschplatzebene zu realisieren. Dies ist wegen der gegebenen baulichen Strukturen nur an wenigen Punkten überhaupt möglich, weil sowohl die Breite und Lage der Bahnsteige, die geschäftliche Nutzung der Raschplatzebene und die Verkehrsabläufe auf der Straßenebene mit der baulichen Konstruktion von Bestandsgebäuden und Aufzug in Einklang gebracht werden müssen.
Die gewählte Vorzugsvariante sieht vor, dass der Aufzug auf Straßenebene in Abstimmung mit dem Gebäudeeigentümer in der südlichen Ecke des Gebäudes Raschplatz 5 untergebracht wird, in dem derzeit die Spielbank betrieben wird. Es wird dort ein Teil des Eingangsfoyers in Anspruch genommen (vgl. Anlagen 1 und 2). In der Raschplatzebene (Ebene -1) wird der Aufzug im Bereich eines bisherigen Schulungsraums der Spielbank verlaufen und einen Ein- und Ausstieg vom/zum öffentlichen Bereich in der Raschplatzebene ermöglichen. Gleichzeitig können die Anlieferung sowie der Verkaufsraum eines angrenzenden Drogeriemarktes unverändert bleiben (vgl. Anlage 3). Vor dem Erreichen der Bahnsteigebene (Ebene -2) wird ein Zwischengeschoss passiert (siehe Schnitte in Anlagen 5 und 6), in dem Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere Fernwärmeleitungen verlaufen, die kleinräumig für den Aufzug verlegt werden müssen. Auf der Bahnsteigebene wird der Aufzug zwischen den bestehenden Wänden positioniert, die den baulich vorbereiteten Treppenabgang zum ursprünglich vorgesehenen Bahnsteig der Stadtbahnstrecke D in südlicher Fahrtrichtung (Ebene -3, so genannte Geisterstation) flankieren (vgl. Anlage 4). Auf der Bahnsteigebene ist der Aufzug mit zwei Türen zugänglich. Im Gegensatz zum Aufzug am stadtauswärtigen Bahnsteig wäre eine Weiterführung bis in die -3-Ebene in einem möglichen zukünftigen Bedarfsfall technisch nicht möglich. Für diesen Fall können zu gegebener Zeit alternative Lösungen vorgesehen werden.
3. Kosten und Finanzierung
Für den Bau des zweiten Aufzugs zum stadteinwärtigen Bahnsteig der Stadtbahnstation Hauptbahnhof plant die infra, im Mai 2025 bei der LNVG einen Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen.
Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) werden durch die Region Hannover finanziert.
4. Weiteres Verfahren, Realisierung
Die Planung des Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der infra und der ÜSTRA. Sobald der Regionsausschuss zugestimmt hat, wird die infra die Planfeststellungsunterlagen erstellen und die Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde beantragen.
Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen.
Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, so werden die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover darüber informiert.
Baubeginn und Inbetriebnahme des zusätzlichen Aufzuges sind derzeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Region Hannover nicht absehbar. Für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass auch ein eventueller Zuwendungsbescheid der LNVG vorliegt.
5. Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan oberirdisch
Anlage 2: Grundriss Ebene 0 Rundestraße
Anlage 3: Grundriss Ebene -1 Raschplatz
Anlage 4: Grundriss Ebene -2 A-Strecke
Anlage 5: Schnitt A - A
Anlage 6: Schnitt B - B
Anlage 7: 3D-Modell