Drucksache Nr. 0315/2012:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2012/2013

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0315/2012 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0315/2012
1
 


Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2012/2013

Antrag,


die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze der ”Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover” zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


In den zur Verfügung stehenden Obdachlosenunterkünften werden sowohl Frauen als auch Männer untergebracht.
Gebühren werden gleichermaßen für Familien, alleinstehende Frauen und alleinstehende Männer erhoben.

Aspekte behinderter Menschen:

Für obdachlose Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stehen in der Unterkunft Wörthstraße 10 behindertengerechte Zimmer mit speziellen sanitären Anlagen zur Verfügung.


Kostentabelle


Da eine Prognose für die Jahre 2012 und 2013 erstellt wird, wird in diesem Fall mit einer gesonderten Tabelle gearbeitet.

Prognostizierte finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2012 und 2013

Produkt 31505
Prognose
Prognose
Konten
Aufwandsart
2012
2013

Personalaufwand
OE 61
990.412,13 €
1.001.040,37 €
*1
Sachaufwand
573.556,07 €
585.027,20 €
44580000
Betreuungsaufwand
940.085,00 €
940.085,00 €
42310000
Mieten und Pachten
76.804,56 €
76.804,56 €
Kalkulatorischer Aufwand
279.823,63 €
279.823,63 €
Summe der Kosten
2.860.681,39 €
2.882.780,76 €
Gebührenerlöse
714.208,00 € (Soll)*2
714.208,00 € (Soll)*2
Unterdeckung
- 2.146.473,39 €
- 2.168.572,76 €
Kostendeckungsgrad
24,97 %
24,77 %


zu *1. :
Hier sind diverse Aufwandsarten betroffen, von der baulichen Unterhaltung bis zum Bürobedarf einzelner Sachbearbeiter.

zu *2.:
Das Soll für die Gebührenerlöse wurde nach der voraussichtlichen Auslastung der Unterkünfte errechnet. Die Auslastung liegt bei durchschnittlich 75%, da z.B. nach Auszug von Bewohnern die Unterkünfte für die Zeit der Renovierungen nicht belegt werden können und für Notsituationen immer einige belegbare Unterkünfte vorgehalten werden müssen. In den Wintermonaten kann es zu einer höheren Auslastung kommen, da viele alleinstehende obdachlose Personen sich erst in der kalten Jahreszeit ein festes Quartier suchen.
Abweichungen vom Kostendeckungsgrad sind, z. B. durch Mindereinnahmen bei den Gebührenerlösen wegen Nichtzahlung der Unterkunftsgebühr einzelner Bewohner oder durch eine geringere als die prognostizierte Auslastung der Unterkünfte möglich.

Begründung des Antrages


Für die Unterbringung von obdachlosen Personen in der Landeshauptstadt Hannover stehen der Verwaltung insgesamt 5 Wohnheime mit 298 Bettplätzen zur Verfügung. Die Unterbringung von Männern und Frauen erfolgt getrennt. Lediglich die Unterkunft Burgweg 13 ist für Paare vorgesehen.
Außerdem stehen 142 Wohnungen in unterschiedlichster Größe für Familien in 5 Unterkunftsgebieten zur Verfügung.
Für die Nutzung der Unterkünfte erhebt die Stadt Gebühren, welche regelmäßig anhand einer Kalkulation zu überprüfen sind.
Mit der beigefügten Kalkulation wird die nach den Erfordernissen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erstellende Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Vorlage dieser Kalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum Ende 2011 abgelaufen ist.
In der Kalkulation sind sämtliche Kosten enthalten, die bei der Unterbringung von obdachlosen Personen anfallen.
Die Personalkosten umfassen sowohl Kosten für die 28 Mitarbeiter des Sachgebietes Unterbringung, als auch Anteile der Bereichs- und Fachbereichsleitung. Die Sachkosten entstehen durch die bauliche Unterhaltung der Gebäude, die Mieten und Pachten - da sich nicht alle Unterkünfte im Eigentum der Stadt befinden - und die Kalkulatorischen Kosten, hinter denen sich überwiegend die Abschreibungen verbergen. Ebenfalls sind die Kosten für die Betreuung, welche in den Wohnheimen zum überwiegenden Teil von Firmen, mit denen die Stadt Verträge geschlossen hat, geleistet wird, zu berücksichtigen.
Die Gebührensatzung selbst ist mit der Drucksache 740/ 96 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover“ am 22.08.1996 einstimmig beschlossen und am 09.06.2005 zuletzt geändert worden.

Die Gebühren betragen demnach seit dem 01.07.2005 im Einzelnen:

Für Wohnungen mit Bad / ohne Heizung 3,60 € pro m² / Monat

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung 4,95 € pro m² / Monat

Für Wohnungen mit Bad / mit Heizung,


ohne eigenen Gaszähler für die Heizung 5,70 € pro m² / Monat

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-


unterkünften (feste Gebäude) 5,30 € pro Bett / Nacht

Für die Unterbringung in Gemeinschafts-


unterkünften (Mobilheime) 3,55 € pro Bett / Nacht

Wie bei den vorhergehenden Kalkulationen wurde grundsätzlich bei allen Gebührensätzen die Divisionskalkulation angewendet. Die zu erwartenden Gesamtkosten werden durch die vorgehaltene Menge an m² oder Plätzen in Abhängigkeit von der prognostizierten Auslastung durch die Anzahl der Monate bzw. Tage eines Jahres geteilt.
Lediglich bei den Wohnungen können die Kosten nicht nach den einzelnen Wohnungsausstattungsmerkmalen getrennt kalkuliert werden. Daher wurden hier die Kosten pro m² mit Hilfe von Äquivalenzziffern basierend auf der Wohnungsausstattung kalkuliert.
Der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den Kalkulationszeitraum 2012 liegt bei 24,97% und für 2013 bei 24,77%.
Die Abrechnung der Personalkosten 2008 diente gleichermaßen als Kalkulationsgrundlage für die Jahre 2012 und 2013. Tariferhöhungen von durchschnittlich 2% pro Jahr wurden in die Basisbeträge mit eingearbeitet. Einsparungen durch den Wegfall von Kosten im Bereich der Altersteilzeit und eventuelle Personalreduzierung können nicht ermittelt und berücksichtigt werden.
Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) haben sich die Abschreibungen für Baumaßnahmen an Objekten geändert (Abrechnung 2008). Die Höhe ist jedoch noch nicht kalkulierbar, daher wurden zunächst die bisher bekannten Werte für die Kalkulation fortgeschrieben.
Trotz der erfolgreichen Bemühungen, die Kosten zu senken, ist weiterhin eine Unterdeckung vorhanden, die nicht abgefangen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass bei der Unterbringung wohnungsloser Personen neben der Zurverfügungstellung von Wohnraum und dessen Verwaltung auch eine allgemeine Betreuung der Obdachlosen in bestimmten Unterkünften stattfindet.
Der qualifizierte Betrieb der Obdachloseneinrichtungen erfordert umfangreiche Personal- und Sachkosten. Eine vollständige Umlage dieser Kosten würde zu einer Gebühr je m² und Monat bzw. je Bett und Nacht führen, die in ihrer Höhe nicht zu erzielen ist und die deutlich über den Mietpreisen auf dem freien Wohnungsmarkt liegt. Daher ist eine kostendeckende Gebühr nicht zu erzielen.
Da die bisher erhobenen Gebühren und auch der Kostendeckungsgrad im Mittel vergleichbarer Städte liegen, wird die Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze vorgeschlagen.

61.4 
Hannover / 02.02.2011