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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1738 - Ottweilerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Antrag,
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 1738 eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Beschlussempfehlungen in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,
2. den gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1738 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch das Vorhaben wird die wohnungsnahe Versorgung erweitert und verbessert. Davon profitieren insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Personen. Ansonsten kommt die Planung Frauen und Männern gleichermaßen zugute.
Kostentabelle
Für die Realisierung des Vorhabens ist der Erwerb von städtischen Flächen durch den Vorhabenträger notwendig, so dass mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen ist.
Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungs-
vertrag mit der Rhein Capital Grundbesitz GmbH & Co. KG geschlossen (siehe Anlage 3, Abschnitt 8 Durchführungsvertrag und Abschnitt 9 Kosten für die Stadt).
Begründung des Antrages
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1738 hat in der Zeit vom 01.12.2011 bis 02.01.2012 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung gingen drei Stellungnahmen aus der Nachbarschaft des Plangebietes ein, die sich im Wesentlichen auf die Schallemissionen des geplanten Lebensmittelmarktes und die Inanspruchnahme einer Grünfläche beziehen. Zu einer dieser Stellungnahmen wurde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung ein ergänzendes Schreiben mit einer fachtechnischen Prüfung des schalltechnischen Gutachtens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingereicht. Die Inhalte der Stellungnahmen und des ergänzenden Schreibens sind in der Anlage 2 zusammengefasst.
Nach Auswertung der beschriebenen Stellungnahmen wurde ein Verfahren zur Reduzierung der im Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4 - Bau- und Vorhabenbeschreibung) festgelegten abendlichen Öffnungs- und Betriebszeiten des Lebensmittelmarktes durchgeführt. Den sich in das Verfahren eingebrachten Personen wurde gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, zu dieser Planänderung Stellung zu nehmen. Hiervon hat ein Nachbar Gebrauch gemacht. Die Stellungnahme ist in der Anlage 2 wiedergegeben. Im Ergebnis wurde die abendliche Öffnungszeit von 21.30 Uhr auf 19.30 Uhr und die abendliche Betriebszeit von 22.00 Uhr auf 20.00 Uhr vorgezogen.
Ebenfalls in der Anlage 2 befinden sich Stellungnahmen der Deutschen Telekom und der Region Hannover, die sich auf die Sicherung von Telekommunikationslinien bzw. auf Baumfällungen beziehen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 5 beigefügt.
61.13
Hannover / 02.02.2012