Drucksache Nr. 0313/2011:

Besetzung der Aufsichtsräte der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und Stadtwerke Hannover AG

Inhalt der Drucksache:

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0313/2011
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Besetzung der Aufsichtsräte der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und Stadtwerke Hannover AG

Antrag,


1.) zu beschließen, dass die folgenden Damen und Herren des Rates für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung, die über die Neubesetzung der Aufsichtsräte nach der Kommunalwahl beschließen, als Mitglieder für die Aufsichtsräte der VVG mbH und der SWH AG benannt werden:


Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)


bisher:

neu:

1
Oberbürgermeister Stephan Weil
(gemäß § 111 NGO)
Oberbürgermeister Stephan Weil
(gemäß § 111 NGO)





2
Beigeordneter Michael Klie
SPD
Beigeordneter Michael Klie
SPD
3
Ratsherr Ralf Borchers
SPD
Ratsherr Ralf Borchers
SPD
4
Ratsherr Stephan Degenhardt
SPD
Ratsherr Stephan Degenhardt
SPD
5
Ratsfrau Barbara Frank
CDU
Ratsfrau Barbara Frank
CDU
6
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
CDU
Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
CDU
7
Ratsherr Lothar Schlieckau
GRÜNE
Ratsherr Lothar Schlieckau
GRÜNE






nachrichtlich:

nachrichtlich:

8
Bernd Rudolph
Thüga
Bernd Rudolph
Thüga
9
Regionspräsident Hauke Jagau
Region


10
Regionsabgeordnete Petra Rudszuck
Region



Stadtwerke Hannover AG (SWH)


bisher:

neu:

1
Stadtkämmerer Herr Dr. Hansmann
(auf Vorschlag des OB gemäß § 111 NGO)
Stadtkämmerer Herr Dr. Hansmann
(auf Vorschlag des OB gemäß § 111 NGO)





2
Herr Walter Meinhold
SPD
Herr Walter Meinhold
SPD
3
Ratsherr Andreas Bergen
SPD
Ratsherr Andreas Bergen
SPD
4
Ratsherr Manfred Müller
SPD
Ratsherr Manfred Müller
SPD
5
Bürgermeisterin Dr. Hildegard Moennig
CDU
Bürgermeisterin Dr. Hildegard Moennig
CDU
6
Beigeordneter Dieter Küßner
CDU
Beigeordneter Dieter Küßner
CDU
7
Herr Jens Allerheiligen
GRÜNE
Herr Jens Allerheiligen
GRÜNE
8
Ratsherr Wilfried Engelke
FDP
Ratsherr Wilfried Engelke
FDP

2.) den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der VVG anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der VVG die oben benannten Mitglieder und den Vorschlag der Thüga AG sowie zwei Vorschläge der Region Hannover, nachdem diese durch die Regionsversammlung benannt worden sind, zu wählen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Besetzung ist aus obiger Auflistung ersichtlich. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle


Keine Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung (VVG) bzw. Hauptversammlung (SWH), die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach ihrer Wahl beginnt. Die Wahl der aktuell amtierenden Anteilseignervertreter fand in der Gesellschafterversammlung der VVG am 20.11.2006 sowie in den Hauptversammlungen der SWH am 12.12.2006 statt. Demnach enden die Amtszeiten mit der nächsten Hauptversammlung der SWH (im März 2011) und der nächsten Gesellschafterversammlung der VVG (voraussichtlich im Juli 2011).

Die turnusmäßige Besetzung bzw. Wahl der durch die Landeshauptstadt Hannover zu besetzenden Mandate für die nächste Wahlperiode des Rates erfolgt erst in der konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl im September 2011.

Für die Übergangszeit müssen daher die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der VVG und der SWH neu benannt werden. Die Amtszeit der oben benannten Aufsichtsratsmitglieder ist auf die Übergangszeit beschränkt und endet mit der Neuwahl der für die neue Wahlperiode zu benennenden Aufsichtsratsmitglieder.

zum Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Die Aufsichtsratsmitglieder der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH werden gemäß § 9 in Verbindung mit § 16 (1) Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der VVG mbH durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen.

Aufsichtsratsmandate der LHH: 7 auf Vorschlag der Stadt, davon 1 Sitz für den Oberbürgermeister kraft Amtes bzw. Gemeindebedienstete/n (1 Sitz auf Vorschlag der Thüga AG, 2 Sitze auf Vorschlag der Region Hannover)

Nach Hare/Niemeyer: 1 Sitz Oberbürgermeister kraft Amtes
6 Sitze: 3 x SPD, 2 x CDU, 1 x Bündnis 90/Die Grünen

Amtzeit: Die Amtszeit der oben benannten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Gesellschafterversammlung, die - nach der Kommunalwahl – die Aufsichtsratsmitglieder für die neue Wahlperiode wählt.


zum Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG
Die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Hannover AG werden gemäß § 8 (2) in Verbindung mit § 14 (1) der Satzung der SWH und den Bestimmungen des AktG durch die Hauptversammlung gewählt und abberufen.

Aufsichtsratsmandate der LHH: 8 auf Vorschlag der Stadt, davon 1 Sitz für den Oberbürgermeister kraft Amtes bzw. Gemeindebedienstete/n (2 Sitze auf Vorschlag der Thüga AG)

Nach Hare/Niemeyer: 1 Sitz Oberbürgermeister kraft Amtes
7 Sitze: 3 x SPD, 2 x CDU, 1 x Bündnis 90/Die Grünen, 1 x FDP

Amtzeit: Die Amtszeit der oben benannten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die - nach der Kommunalwahl – die Aufsichtsratsmitglieder für die neue Wahlperiode wählt.
20.20 
Hannover / 16.02.2011