Drucksache Nr. 0312/2018:
Veränderungssperre Nr. 100 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd -

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0312/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Veränderungssperre Nr. 100 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd -

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 639, 1. Änderung nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 100 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt mit der inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet grenzt westlich an die Innenstadt, unmittelbar am historischen und denkmalgeschützten Leibnizufer. In diesem Abschnitt ist die Goethestraße im Rahmen des Ausbaus der D-Linie erneuert und mit einem Hochbahnsteig ausgestattet worden. Durch den Ausbau der Seitenanlagen in Verbindung mit Baumpflanzungen geschieht eine Aufwertung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung der Bedingungen des Einzelhandels in den Erdgeschosszonen. Die Goethestraße hat eine hohe Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils und stellt darüber hinaus eine wichtige Verkehrsverbindung zur Innenstadt dar. Im Einzelhandelskonzept wird der Abschnitt der Goethestraße als Ergänzungsbereich zur Calenberger Straße dargestellt. Der angestrebten Entwicklung gegenläufige Nutzungen sollen mit der Bebauungsplanänderung ausgeschlossen werden, bzw., es soll mit der Planung eine Steuerung erfolgen. Zur Stärkung der örtlichen Versorgungsfunktion und der Aufenthaltsqualität sollen mit der Planänderung Spielhallen, Spielcasinos und Wettbüros in den Erdgeschosszonen als Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Umfassend sollen Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden.

Im vergangenen Jahr ist für das Gebäude Goethestraße 25 ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro gestellt worden. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplans vom 15.06.2017 ist die Entscheidung über diesen Bauantrag für die Dauer von 12 Monaten gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt worden. Da es nicht auszuschließen ist, dass die zu ändernden Planfestsetzungen und Nutzungsausschlüsse nicht innerhalb dieses Zurückstellungszeitraumes in Kraft treten werden, ist es zur weiteren Sicherung der Planung erforderlich, eine Veränderungssperre zur Ablehnung des Baugesuches zu erlassen.
61.1B 
Hannover / 07.02.2018