Informationsdrucksache Nr. 0308/2018:
Atelier- und Projektraumförderung 2018

Inhalt der Drucksache:

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0308/2018
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Atelier- und Projektraumförderung 2018

1. Vorbemerkungen

Mit dieser Förderung will die Landeshauptstadt Hannover die Rahmenbedingungen für Bildende Künstler/-innen verbessern und den Kunststandort Hannover stärken. In einer Stadt, in der engagierte Künstler/-innen leben und arbeiten, entwickeln sich Projekträume, Off-Spaces, Künstler/-innen-Netzwerke und ein kreativer, avantgardistischer, mutiger Geist, der sich letztlich auf alle Lebensbereiche auswirkt.

Die Förderung richtet sich vor allem an junge Künstler/-innen und an Betreiber/-innen innovativer Projekträume. Aber auch etablierte Künstler/-innen und Betreiber/-innen bestehender Projekträume sollen z.B. im Zusammenhang mit einer Professionalisierung oder einer Neuausrichtung gefördert werden.

Unterstützt werden:
a. einzelne Künstler/-innen und Ateliergemeinschaften
b. Betreiber/-innen von Projekträumen (Künstler/-innen, Kuratoren/-innen etc.), d.h. von bestehenden oder in Gründung befindlichen Ausstellungsräumen, die keine institutionelle Förderung beziehen und die eine überzeugende Programmplanung nachweisen können.
Möglich ist ein monatlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von
a. im Falle einer Atelierförderung: bis zu max. 50 % der Miete inkl. NK
b. im Falle einer Projektraumförderung: bis zu 100 % der Miete inkl. NK
Die maximale Förderhöhe beträgt im Jahr 2018:
a. 200 Euro pro Monat für ein Atelier / 400 Euro pro Monat für eine Ateliergemeinschaft
b. 800 Euro pro Monat für einen Projektraum

2. Zur Vergabe der Mittel 2018

Für die Atelier- und Projektraumförderung 2018 gingen zum Bewerbungsschluss am 13. Dezember 2017 insgesamt 56 förderfähige Anträge ein, davon 29 Erstanträge, d.h. Anträge von Künstler/-innen, die 2016 oder 2017 keine Förderung beantragt haben. 29 der 56 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers, 13 Anträge auf die Förderung von Ateliergemeinschaften und 14 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das monetäre Volumen der 56 Anträge beträgt 176.423,32 €.

Zur Verfügung stehen 2018 insgesamt 85.000 €: 45.000 € aus vorhandenen Kooperationsmitteln des Kulturbüros. Weitere 10.000 € hat die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover für 2018 bereitgestellt. Mit 5.000 € unterstützt die Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung die Atelier- und Projektraumförderung 2018.
Außerdem hat das Kulturbüro weitere 25.000 € aus vorhandenen allgemeinen Mitteln der Bildenden Kunst eingebracht. Nur so konnte erreicht werden, dass im Bereich der Projekträume sowohl förderungswürdige Neuanträge wie auch erfolgreiche, etablierte Ausstellungsräume gefördert werden.

1. Zur Atelierförderung:
Von den 42 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von 92.664,08 € wurden 17 Ateliers und 11 Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt, mit einer Gesamt-Fördersumme von 35.000 €.

2. Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt 14 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 83.759,24 € beworben. Gefördert wurden 11 Projekträume mit insgesamt 50.000 €.

Zum Vergleich: Für das Jahr 2017 standen 40.000 € aus städtischen Mitteln bereit. Weitere 10.000 € stellte die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover als Förderung zur Verfügung. Die Zahl der Anträge lag bei 45 – wobei gegenüber dem Vorjahr 20 neue Antragsteller/-innen dabei waren. Das Antragsvolumen lag bei 168.640 € (siehe Drucksache Nr. 0521/2017).
Im Juni 2016 wurde die Atelier- und Projektraumförderung zum ersten Mal ausgeschrieben und zwar für das zweite Halbjahr 2016. Beim Kulturbüro der Landeshauptstadt gingen damals 40 Anträge ein, davon 26 Anträge auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 14 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das Finanzvolumen der 40 Anträge betrug 73.152 €. Bewilligt wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 22.950 € (siehe Drucksache Nr. 1920/2016).


3. Erfahrungen seit der Einführung der Atelier- und Projektraumförderung 2018

Die Zahl, die Qualität und das Volumen der Anträge – vor allem die Tatsache, dass jeweils zahlreiche Erstanträge dabei sind – zeigen deutlich, dass sich die in der Drucksache Nr. 1005/2016 formulierte Erwartung eines positiven Effektes für den Kunststandort Hannover zu erfüllen scheint. Hintergrund ist, dass Hannover zwar mit der Kestnergesellschaft, dem Sprengel Museum und dem Kunstverein international ausgesprochen gut aufgestellt ist. Im mittleren Segment aber – bei der Atelierförderung, den Galerien oder neuen, jungen Ausstellungsräumen – besteht ein großer Handlungsbedarf.

Ein wichtiges Ziel der Atelier- und Projektraumförderung ist die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten, damit Künstler/-innen in Hannover bleiben oder sich in Hannover neu ansiedeln. Eine besondere Rolle fällt hier den Ateliergemeinschaften zu, die gegenüber den Einzelateliers ein deutlich höheres Potential haben öffentlich sichtbar zu werden, u.a. zu ZINNOBER aber auch mit Atelierfesten und anderen Aktionen.

Beispiele für erfolgreiche Förderungen von Ateliergemeinschaften sind:
· das Goethe Exil, eine Ateliergemeinschaft von sechs jungen Fotografen/innen, alle Absolventen/innen der Hochschule Hannover;
· das Atoll an der Schulenburger Landstraße, eine Gruppe, die aus Mediendesign-Studierenden und -Absolventen/innen der Hochschule Hannover und Kunststudenten/innen der HBK Braunschweig besteht;
· der projektKLUB e.V., eine Gruppe von sechs Meisterschülern/innen und Absolventen/innen der HBK Braunschweig, die unlängst nach Hannover übergesiedelt sind.
An der Kunsthochschule in Braunschweig gilt Hannover nach Aussagen von Studierenden und Professoren/innen seit der Einführung der neuen Förderung mittlerweile als attraktiver Standort für die Zeit nach dem Studium.
Auch die Studierenden des neuen Studienganges „Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung“ der Hochschule Hannover nehmen die Förderung wahr. Hier hat sich eine erste Ateliergemeinschaft von Thorben Fritsche u.a. im Ihmezentrum gegründet, die gefördert wird.
Abgesehen davon wird die Atelier- und Projektraumförderung in der Szene auch bei langjährig ansässigen Künstlern/-innen in Hannover als Wertschätzung verstanden. Das Selbstbewusstsein der Künstler/-innen ist seither spürbar gestiegen.

Das zweite Ziel der Atelier- und Projektraumförderung ist die Schaffung von Ausstellungsmöglichkeiten. Künstler/-innen müssen ausstellen und in Projekten gemeinsam arbeiten können, um eine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit zu erreichen. Hier hat die Atelier- und Projektraumförderung zu Neugründungen geführt und für eine Reihe von Projekträumen die Fortsetzung ihrer erfolgreichen Arbeit gesichert.
Neugründungen im Bereich der Projekträume:
· Keller drei, geleitet von einem interdisziplinären Team: u.a. Pit Noack (Klangkünstler „sound – art – programming“) und Sophia Sanner (Künstlerin und Modedesignerin);
· ad/ad – Project Space, ein Projektraum von Alumni der HBK Braunschweig: Samuel Henne, Leona Alina Boltes und Arno Auer, die sich bereits mit zahlreichen Künstlern/innen in Hannover vernetzt haben und zugleich die Brücke zur HBK Braunschweig schlagen;
· Ruine hq, ein Projektraum von Sebastian Stein, der unlängst aus Hamburg nach Hannover umgesiedelt ist, hat bereits als Publizist und Kurator gearbeitet, u.a. für das Programm M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung;
· Forum S 15, ein in Gründung befindlicher Projektraum von Künstler/-innen aus den Ateliers in der Seestraße 15;
· TURBA GALLERY mit dem Schwerpunkt auf internationalen Austauschprojekten von Marlene Bart (HBK Braunschweig/Udk Berlin) Jean Sikiaridis (HBK Braunschweig) und Christoph H. Winter (UdK Berlin/HU Berlin);
· Studio Ilka Theurich, ein Projektraum mit dem Schwerpunkt Performance innerhalb des atelier:bettfedernfabrik auf dem Faustgelände.
Ein weiterer vielversprechender Projektraum aus der Ateliergemeinschaft projektKLUB ist ebenfalls in Planung.

Zwei bereits bestehende Projekträume hätten ohne die Einführung der Förderung im Sommer 2016 nicht weiterbestanden:
· der Konnektor - Forum für Künste e.V., Leitung: Boris von Hopffgarten, Gründung 2011, mit insgesamt rund 60 durchgeführten Ausstellungen ein sehr erfolgreicher Raum;
· die Galerie BOHAI e.V., Leitung: Henner Rosenkranz und Team, ein Ausstellungsraum für zeitgenössische Fotografie von Absolventen/-innen der Hochschule Hannover mit Potential zur Entwicklung einer Produzentengalerie.

Einigen Projekträumen gelingt durch die Förderung eine Professionalisierung wie SCOPE e.V. in der Calenberger Neustadt, die mit SCOPE Hannover ein Festival für die zeitgenössische, künstlerische Fotografie ins Leben gerufen haben, das überregional und international für Aufmerksamkeit sorgt und in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfindet. Mit der Einbeziehung weiterer, kooperierender Projekträume erzielt SCOPE Hannover außerdem eine Vernetzung zwischen internationaler und lokaler Szene.


4. Bilanz und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Atelier- und Projektraumförderung bereits jetzt einen positiven Effekt auf die Entwicklung des Kunststandortes Hannover hat. Die neue Förderung schafft einen konkreten Anreiz für Künstler/-innen, in Hannover zu arbeiten und auszustellen. Die Hoffnung, dass sich junge Künstler/-innen in Hannover ansiedeln und dass hier bereits lebende Künstler/-innen sich für den Kunststandort Hannover mehr engagieren, erfüllt sich offenbar. Mittelfristig lassen sich im Segment der Projekträume sogar Effekte für die häufig als schwach beklagte Galerienszene erwarten. Bemerkenswert ist auch, dass sich bereits ein Netzwerk unter den Projekträumen entwickelt, u.a. mit dem Ziel eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen.

Festzustellen ist, dass die Fördergelder im Verhältnis zur Bedeutung des Kulturstandorts Hannover und angesichts des offensichtlichen Bedarfs zu gering sind. Das führte in den vergangenen zwei Antragsverfahren 2016 und 2017 zu einer kleinteiligen Förderung mit sehr geringen Beträgen, insbesondere im Bereich der Ateliers und Ateliergemeinschaften (500 € bis 700 € für Ateliers pro Jahr und 1200 € für Ateliergemeinschaften pro Jahr in 2017) und zu Ablehnungen im Bereich der Projekträume. Die Förderung für die Jahre 2019 und 2020 sollte berücksichtigen, dass sich die Entwicklung der Szene noch am Anfang befindet und daher die Eröffnung eines Wettbewerbs der Initiativen untereinander noch verfrüht wäre.

Für 2018 erhöhte sich die Zahl der Antragsteller erneut. Eine noch kleinteiligere Förderung schien nicht sinnvoll. Daher wurde entschieden, die Kriterien enger zu fassen, und folgende Punkte strenger zu bewerten:
1) Handelt es sich um Nachwuchsförderung?
2) Wie professionell arbeiten die betreffenden Künstler*innen / die Ateliergemeinschaft / der Projektraum?
3) Welches Potential besitzen die betreffenden Künstler*innen / die Ateliergemeinschaft / der Projektraum für den Kunststandort Hannover und seine Zukunft?
Ateliergemeinschaften und gemeinschaftlich betriebene Projekträume werden bevorzugt gefördert, da sie aufgrund ihres Netzwerkscharakters ein höheres Potential für die Entwicklung des Kunststandorts Hannover besitzen. Nicht bedacht wurden angewandt arbeitende Antragsteller/innen (Werbefotografie, Mode, Design etc.). Diese wurden an die Gründungsberatung bei Hannover Impuls verwiesen.

Bei der Weiterentwicklung der Atelier- und Projektraumförderung könnten aufbauend auf den Erfahrungen der Förderungen in den Jahren 2016-2018 folgende mögliche Schwerpunkte diskutiert werden:
1) Die Einführung einer auf drei Jahre befristeten Grundförderung, mit der professionell arbeitende oder sich professionell entwickelnde Projekträume gefördert werden, ähnlich wie die Grundförderung im Theaterbereich. Hierdurch würde für die Antragsteller ein höheres Maß an Planungssicherheit gewährleistet. Die Programmplanung und auch die Öffentlichkeitsarbeit könnten langfristiger und damit professioneller erfolgen.
2) Die Verstetigung der bisherigen Projektraumförderung für Projekträume in Gründung und kleinere Initiativen.
3) Die Verstetigung der bisherigen Atelierförderung. Modifizierend zur bisherigen jährlichen Vergabe-Praxis und analog den Erfahrungen und Modellen aus anderen Kommunen sollte über eine Befristung der Förderdauer auf 3 Jahre nachgedacht werden.

4) Eine weitergehende Überlegung ist die Einrichtung von Residenz-Ateliers, um den Kunststandort Hannover überregional und international im Nachwuchsbereich zu stärken.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Keine Kostentabelle.

41.1 
Hannover / 07.02.2018