Drucksache Nr. 0307/2013:
Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1719 - Lenbachplatz -; Vertrag zur Übertragung der Vorhabenträgerschaft vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds auf die LIEMAK Verwaltungsgesellschaft mbH

Inhalt der Drucksache:

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0307/2013
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Wohnbauflächeninitiative
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1719 - Lenbachplatz -; Vertrag zur Übertragung der Vorhabenträgerschaft vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds auf die LIEMAK Verwaltungsgesellschaft mbH

Antrag,

dem Abschluss eines Vertrages zur Übertragung der Vorhabenträgerschaft im Falle des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1719 - Lenbachplatz - mit der LIEMAK GmbH, Spohrstr. 2 in 30177 Hannover und dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, Eichstr 4 in 30161 Hannover zu den in der nachfolgenden Begründung genannten Bedingungen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind durch den Übertragungsvertrag nicht betroffen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Begründung des Antrages


Die Stadt hat mit dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds - nachfolgend "Klosterfonds" genannt -, der durch die Klosterkammer Hannover vertreten wird, am 20.09./04.11.2011 einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zur Regelung der Verpflichtung zur Durchführung des Bauvorhabens gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1719 – Lenbachplatz – auf dem Grundstück des Klosterfonds am Lenbachplatz (schraffierte Fläche in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zum Vertragsgebiet) in Groß-Buchholz geschlossen. Dem Abschluss des Vertrages hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2011 zu Drs. Nr. 1865/2011 zugestimmt.

Der Klosterfonds hat an dem Vertragsgrundstück des Durchführungsvertrags ein Erbbaurecht für die LIEMAK GmbH - nachfolgend "LIEMAK" genannt -, die eine 100-%ige Tochtergesellschaft des Kolsterfonds ist, bestellt. Der Erbbaurechtsvertrag enthält die Verpflichtung zur Errichtung des Bauvorhabens nach dem Durchführungsvertrag. Das Eigentum an dem Erbbaurecht für die LIEMAK ist im Grundbuch noch nicht eingetragen.

Der Klosterfonds hat der Stadt den Verkauf an bzw. den Wechsel der Vorhabenträgerschaft auf die LIEMAK angezeigt.

Zur Übertragung der Vorhabenträgerschaft gemäß § 12 Abs. 5 BauGB hat die Verwaltung sich mit der LIEMAK und dem Klosterfonds auf einen entsprechenden Vertrag zu folgenden Bedingungen geeinigt:
  • Mit Eintragung des Erbbaurechts in das Grundbuch tritt die LIEMAK in alle Rechten und Pflichten des Durchführungsvertrages vom 20.09./04.11.2011 ein. Die LIEMAK übernimmt damit die Verpflichtung zur Errichtung von Wohnhäusern – teilweise mit untergeordneten Nutzungen für freie Berufe und mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen - einschließlich der Erschließung und Infrastruktur.
  • Ausgenommen hiervon sind die Verpflichtung zur Zahlung eines Ablösebetrags in Höhe von 15.000,- € für Anpassungsmaßnahmen an dem Spielplatz südlich des Vertragsgebietes und die Kosten in Höhe von 83.400,- € für die erforderliche Ersatzpflanzung von 120 Bäumen außerhalb des Vertragsgebietes durch die Stadt. Diese Kosten werden wie im ursprünglichen Durchführungsvertrag vorgesehen vom Klosterfonds gezahlt.
  • Die vom Klosterfonds vor Abschluss des Durchführungsvertrages vorgelegte Vertragssicherungsbürgschaft bleibt in Höhe der beim Klosterfonds verbleibenden Leistungen (99.000,- €) bestehen. Für den Rest der Vertragssicherungsbürgschaft (70.000,- €) legt die LIEMAK vor Abschluss des Übertragungsvertrages eine Ersatzbürgschaft vor.

Neben den oben genannten Punkten enthält der Übertragungsvertrag noch die erforderlichen allgemeinen Vertragsregelungen.
61.16 
Hannover / 12.02.2013