Drucksache Nr. 0306/2005 N1:
Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die außerschulische Nutzung der schulischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0306/2005 N1
2
 

Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die außerschulische Nutzung der schulischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


1. die Neufassung der Benutzungsbedingungen für schulische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover entsprechend der Anlage 1

sowie
2. die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die nichtschulische Nutzung mit Wirkung vom 1. Juli 2005 entsprechend der Anlage 2

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die in der Drucksache verwendeten Daten sind im wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten. Die formalrechtlichen Änderungen in den Nutzungsbedingungen haben keinerlei Auswirkungen nach Gender-Aspekten. Beide Geschlechter sind von der Erhöhung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten300.000,00 €1.2100.110000.0
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt300.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss300.000,00 € 
Durch die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 300.000 € (Nutzergruppe1: 270.000 €, Nutzergruppe 2 + 3: 30.000 €) pro Kalenderjahr. Die Verwaltung sieht z.Zt. keine Möglichkeit, eine Einsparung im Bereich des Mietmanagement zu erreichen, da durch die kurzfristige Rückgabe der Aufgabe Hallenvermietung und der Vorlage dieser Drucksache keine ausreichende Zeit für die Neugestaltung des Vermietgeschäftes gegeben ist. Sie wird jedoch versuchen, mittelfristig Verbesserungen des Mietgeschäfts durch Änderung der Ablauforganisation sowie strukturelle Veränderungen der Benutzungsbedingungen und der Mietstaffel zu erreichen.

Der vom Rat beschlossene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 350.000.-- € kann durch die hier beschriebene Erhöhung nicht erreicht werden, es besteht eine Deckungslücke in Höhe von 50.000.-- €. Die Verwaltung wird sich bemühen, den Fehlbetrag durch weitere Maßnahmen im Zeitraum des HK V (2005 – 2007) zu erwirtschaften.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung hatte im Jahre 2003 im Rahmen des Haushaltskonsolidierungs-
programmes V (HK V) den Vorschlag gemacht, die Nutzungsentgelte für die Schulsporthallen um 1,- €/pro Stunde zu erhöhen. Nach Berechnung der Verwaltung sollte hierdurch bei der Nutzergruppe 1 (Sportvereine/Sportfachverbände) eine Mehreinnahme von 180.000 € und bei den Nutzergruppen 2 (soziale Gruppen, Gruppen der Kinder- und Jugendpflege, Dienstsport von Polizei und Feuerwehr) und 3 (u.a. Betriebssport, Lehrersport) eine Mehreinnahme von 25.000 € erreicht werden. Zusätzlich sollten 15.000 € durch eine Verbesserung des Mietmanagements eingespart werden, so dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Konsolidierungsbetrag bei insgesamt 220.000 € lag.

Durch Beschluss des Änderungsantrages 175/2004 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die Nutzungsentgelte um 2,50 €/pro Stunde zu erhöhen und eine differenzierte Entgeltordnung zu erarbeiten, um ein Konsolidierungsvolumen von 350.000 € zu erreichen.

Die Verwaltung hat darauf hin mit dem Stadtsportbund (SSB) Verhandlungen hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung der Vermietung von Schulsporthallen aufgenommen.

Zu1)

Nachdem die Weiterführung der Hallenvermietung durch den SSB gescheitert ist, wird die Verwaltung die Hallenvermietung selbst wahrnehmen. Durch Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages geht die Aufgabe der Sporthallenverwaltung an die Landeshauptstadt Hannover zurück. Die Benutzungsbedingungen sind sprachlich und inhaltlich dem geänderten Verhältnis Mieter/Vermieter angepasst worden. Die Formulierungen den SSB betreffend sind auf die Landeshauptstadt Hannover umgestellt worden (Anlage 1).



Zu 2)

Zum Erreichen eines wesentlichen Teils des vorgesehen HK V Beitrages schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes um 1,50 € pro Stunde für die Nutzergruppen 1 und 2 vor; die in der Nutzergruppe 3 festgelegten Nutzungsentgelte erhöhen sich um 2,50 € pro Hallenstunde (Anlage 2).

 42/15.5
Hannover / 28.02.2005