Drucksache Nr. 0305/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Hannover
in der Ratssitzung am 25.02.2016, TOP 3.1.

Inhalt der Drucksache:

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0305/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Hannover
in der Ratssitzung am 25.02.2016, TOP 3.1.

Fast 5000 unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes in Deutschland nicht auffindbar. Oft tauchen die vermissten Kinder später wieder auf, oder sie wurden mehrfach registriert. Bedenklich ist die steigende Anzahl verschwundener Flüchtlingskinder. Im Juli 2015 lag die Zahl der vermissten unbegleiteten Flüchtlingskinder noch bei 1637. (Quelle: Frankfurter Allgemeine vom 4. Februar 2016).
Für die allein reisenden Flüchtlingskinder sind die Jugendämter der Kommunen zuständig.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Hannover zurzeit registriert, wie viele davon werden vermisst, und wie viele darunter befinden sich im Asylverfahren?
2. Wie und wo werden die jungen Flüchtlinge nach der Inobhutnahme durch die Stadt untergebracht? (Bitte alle Unterbringungsformen aufführen.)
3. Erhalten die Jugendlichen bei Erreichung der Volljährigkeit weitere Hilfe durch die Stadt Hannover oder sind sie danach auf sich allein gestellt?

Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Mit Schreiben vom 05.02.2016 teilte das Niedersächsische Landesjugendamt mit, dass sich derzeit ca. 68.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Deutschland aufhalten. Die Aufnahmequote für das Land Niedersachsen beträgt derzeit 9,3 % und die Zuständigkeit gemäß dieser Quote für das Land Niedersachsen 6.342 UMF, die innerhalb des Landes aufgenommen und durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe betreut werden müssen. Das Land Niedersachsen hat derzeit eine Quote von 80,5 % erfüllt.

Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Hannover zurzeit registriert, wie viele davon werden vermisst, und wie viele darunter befinden sich im Asylverfahren?
Die Landeshauptstadt Hannover hat gemäß der festgelegten Versorgungsquote für UMF in Niedersachsen aktuell eine Sollzuständigkeit von 426 UMF. Zum 11.02.2016 sind 343 UMF in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers Landeshauptstadt Hannover. Hiervon werden 11 Personen vermisst. Im Asylverfahren befinden sich 356 UMF. Die Diskrepanz von 13 UMF in Asylverfahren ist dadurch zu erklären, dass diese bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2015 durch den Fachbereich Jugend und Familie betreut wurden. Eine Anrechnung auf die Quote erfolgt nicht, da keine Leistungen „Hilfe zur Erziehung“ erbracht werden.

Frage 2: Wie und wo werden die jungen Flüchtlinge nach der Inobhutnahme durch die Stadt untergebracht? (Bitte alle Unterbringungsformen aufführen.)
UMF werden sowohl in vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe als auch in Pflegefamilien/Gastfamilien sowie sogenannten Netzwerkfamilien (Verwandte) durch den Fachbereich Jugend und Familie untergebracht und betreut.

Frage 3: Erhalten die Jugendlichen bei Erreichung der Volljährigkeit weitere Hilfe durch die Stadt Hannover, oder sind sie danach auf sich allein gestellt?
Sofern vor dem 17. Lebensjahr eine „Hilfe zur Erziehung“ gewährt wird, erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII auch eine Klärung, inwieweit eine Hilfe für junge Volljährige erforderlich ist. Die Prüfung hierbei orientiert sich am erzieherischen Bedarf des jeweiligen Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen. Zurzeit erhalten 47 junge Volljährige, die dem ehemaligen Personenkreis unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugeordnet waren, eine Hilfe gemäß § 41 SGB VIII.