Antrag Nr. 0305/2012:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 2351/2012 - HSK VIII (hier: Übernachtungssteuer)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0305/2012 (Originalvorlage)
2351/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 2351/2012 - HSK VIII (hier: Übernachtungssteuer)

Antrag zu beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

eine Satzung für eine Übernachtungssteuer als örtliche Aufwand- oder Verbrauchssteuer im Sinne des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) zu erarbeiten und den Ratsgremien bis Ende 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abgabe soll über gestaffelte Festbeträge für zusammengefasste Gruppen geregelt werden (Modell Osnabrück). Die Verwaltung legt einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
Die veröffentlichten Rechtsausführungen von Prof. Dr. Rosenzweig für Niedersachsen sind zu berücksichtigen. Auch wird die vom Niedersächsischen Innenministerium bei der Anhörung zur Übernachtungssteuer am 08.12.2010 angebotene Rechtsberatung für Kommunen genutzt.

Im Rahmen des HSK VIII wird ein 6. Block „Übernachtungssteuer“ mit einer zusätzlichen Einnahme ab dem Jahr 2014 in der Größenordnung von 5 Millionen € pro Jahr eingesetzt.

Die Umsetzung einer entsprechenden Satzung steht unter dem Vorbehalt, dass durch höchstrichterliche Rechtsprechung die Rechtsmäßigkeit einer Übernachtungssteuer bestätigt wird, die die Besteuerung privater und geschäftlicher Übernachtungen zulässt.

Begründung:

Neben den aus der Finanz- und Wirtschaftskrise resultierenden Einnahmeverschlechterungen trägt die schwarz-gelbe Politik in Niedersachsen und im Bund dazu bei, dass die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen immer weiter eingeschränkt werden. So bedeuten die von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen und Steuergeschenke für Besserverdienende enorme Einnahmeausfälle für Kommunen. Für die Stadt Hannover betrugen sie beispielsweise im Jahr 2010 15 Mio € einschließlich der Ausfälle aus der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers. Diese Steuererleichterungen schwächen die Investitionskraft und Zukunftsfähigkeit unserer Stadt vehement. Sie können durch die fortwährenden Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nicht aufgefangen werden.

Das Beherbergungsgewerbe bzw. die kulturell interessierten Hotelgäste werden sogar von der Abgabe profitieren. Denn diese hält kommunale Handlungsspielräume offen, um zum Beispiel über städtische Zuwendungen zur Sicherung des vielfältigen Kulturangebotes in der Stadt beizutragen, anstatt hier aufgrund kommunaler Einnahmeausfälle kürzen oder streichen zu müssen.

Mit der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig, der die Übernachtungssteuer für Kommunen im Land Niedersachsen für rechtlich zulässig hält, liegen Hinweise vor, wie diese Abgabe juristisch zu gestalten ist. In der Stadt Osnabrück wurde eine Satzung zur Übernachtungssteuer zum 01.01.2011 wirksam.


Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender