Antrag Nr. 0305/2008:
Änderungs- und Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2867/2007, Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0305/2008 (Originalvorlage)
2867/2007 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungs- und Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2867/2007, Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm

Antrag

Der Antragstext zur Drs. 2867/2007:

„(…) Für die Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzaktionsprogramms 2008 bis 2020 wird als oberstes Ziel vorgegeben, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 % zu senken (Basis 1990). Dieses soll durch den forcierten Ausbau der zentralen und dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeinsparung, den vermehrten Einsatz Erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen der umweltverträglichen Mobilität geschehen. Die Landeshauptstadt schließt sich damit dem Ziel der Bundesregierung (Regierungserklärung vom 26. April 2007) an. (…)“

wird wie folgt abgeändert:

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzaktionsprogramms 2008 bis 2020 das von der Bundesregierung gesetzte Ziel gemäß der Regierungserklärung vom 26. April 2007 und dem „integrierte Energie- und Klimaprogramm“ der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 % zu senken (Basis 1990).

Die Landeshauptstadt Hannover soll durch den forcierten Ausbau der zentralen und dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeinsparung, den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen der umweltverträglichen Mobilität dieses Ziel fördern.

2.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007:

„(…)Um das gesteckte Ziel zu erreichen, werden bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms die folgenden Ziele und Maßnahmen geprüft und bewertet:
(…)“

wird wie folgt abgeändert:

„(…) Mit dem Klimaschutzprogramm 2008 bis 2020 will die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeitskompetenzen entsprechende Beiträge zum Klima- und Umweltschutz leisten.

Für die Erarbeitung eines entsprechenden Programms werden folgende Ziele und Maßnahmen geprüft und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse bewertet. Dabei müssen Programm-, Investitions- sowie sonstige Kosten berücksichtigt werden.

Im einzelnen: (…)“


3.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover – Allgemein“:

· Ökologische und Energieoptimierte Bauleitplanung (Arbeiten und Wohnen, Stadt der kurzen Wege, Solaroptimiert, Ressourcenschonende Planung…)“

wird gestrichen.


4.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover – Allgemein“:

· Passivhausstandard für alle Neubaumaßnahmen

wird gestrichen.


5.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover – Allgemein“ wird wie folgt ergänzt:

- Möglichkeiten, die Maßstäbe der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Gebäudebereich umzusetzen.


6.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover – Allgemein“:

· Es soll im Dialog ein „Hannover Region Standard“ für die Bauleitplanung erarbeitet werden

wird gestrichen.


7.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover - Energie / Strom“

· Vorrang für Fernwärme und Blockheizkraftwerke (BHKW) bei Heizungserneuerungen

· Festlegung von Fernwärmevorranggebieten im Benehmen mit den Stadtwerken (Instrumente: Anschluss- und Benutzungszwang, siehe Stadtwerke Hannover)

wird gestrichen.


8.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007

· Ökologische und energetische Standards in allen Grundstückskaufverträgen, Pachtverträgen, Erbpachtverträgen, Städtebauliche Verträgen

wird gestrichen.


9.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Landeshauptstadt Hannover - Energie / Strom“

· Erhöhung Anteil KWK-Strom aus Blockheizkraftwerken durch Optimierung der kommunalen Rahmenbedingungen

wird gestrichen.


10.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Stromsparkampagne für Mieterinnen und Mieter

und

· Stromsparkampagnen bzw. Energiesparkampagnen für private Haushalte, Klein- und mittelständische Betriebe, Büro- und Verwaltungsnutzungen mit der Zielmarke: auf den Verbrauchsstand 1990

wird gestrichen.


11.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Beratungsprogramm für Kleine und Mittelständige Betriebe (KMU`s), das bis 2015 alle Betriebe in Hannover mindestens einmal eine Beratung über Energieeffizienz und Vermeidung von Materialverschwendung bekommen (analog Ökoprofit und E.coBizz)

wird gestrichen.


12.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Eco.sport und eco.fit für alle Vereine

wird gestrichen:


13.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Energieeinsparkampagnen für Verwaltungen und den Einzelhandel

wird gestrichen.


14.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft zur Entwicklung eines „Hannover-Standard“ für die Altbausanierung. Dabei sollen die unterschiedlichen Häusertypen Berücksichtigung finden.

wird wie folgt abgeändert:

· Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft den entsprechenden Verbänden sowie Organisationen zur Entwicklung eines „Hannover-Standard“ für die Altbausanierung. Dabei sollen die unterschiedlichen Häusertypen Berücksichtigung finden.


15.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzprogramm“:

· Kommunale Klimaschutzoffensive mit den Hauseigentümern: 15.000 Wohngebäude in der Stadt energetisch sanieren

wird gestrichen.


16.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzaktionsprogramm“

· Citylogistik: Einführung und Verankerung eines emissionsarmen Citylogistiksystems (z.B. Anlieferung in die City per Schiene und Weiterverteilung durch Elektromobile)

wird gestrichen.


17.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Kooperationsprojekte im Klimaschutzaktionsprogramm“

· Organisation von autofreien Tagen

wird gestrichen.


18.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…)

· Kampagne zur Nutzung des Umweltverbundes (Rad u. ÖPNV)

wird wie folgt geändert:

- Möglichkeiten und Bedarf der Verbesserung des Radverkehrssystems und der Einführung von Beschilderungen


19.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…)

· Ausbau, Stärkung und Verbesserung des Radwegenetzes: z.B. jährlich 500.000 € im städtischen Vermögenshaushalt

wird gestrichen.


20.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…) wie folgt ergänzt:

- Möglichkeiten der Einführung und Bedarf eines Fahrradleihsystems


21.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…) wie folgt ergänzt:

- Möglichkeiten und Bedarf, das Fahrradparken in der Innenstadt sowie den Bezirks- und Stadtteilzentren einzuführen bzw. auszubauen.


22.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…) wie folgt ergänzt:

- nachdem die Fahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover sowie der städtischen Betriebe nach Leistung, Kraftstoffverbrauch, Emissionswerte, Auslastung, Nutzungsprofil und weitere Kriterien strukturiert erfasst wurden, soll ein zentrales, zukunftsfähiges und energieeffizientes Flottenmanagementsystem für alle Dienststelle eingeführt werden.


23.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr (…)

· Ausbau, Stärkung und Verbesserung des ÖPNV (…)

wird wie folgt geändert:

- Möglichkeiten der Taktverdichtung der U-, S-Bahnen sowie des Busverkehrs

- Möglichkeiten der Ausweitung des Park-and-ride-Angebotes


24.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Verkehr“:

· Anforderungen an eigenen Fahrzeugpark: Bei Anschaffung von neuen Fahrzeugen auf höchstmögliche CO ² - Effizienz achten

wird gestrichen.


25.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 wird unter dem Punkt „Verkehr“

wie folgt ergänzt:

- die Einführung bzw. den Ausbau verkehrslenkender Systeme im Straßenverkehr zur Verbesserung eines gleichmäßiger fließenden Verkehrs und zur Senkung der Abgase, wie z.B. die sog. „Grüne Welle“ oder Kreisverkehre.

- Intelligentes, verkehrsmengenbezogenes Verkehrsführungskonzept

- verkehrsbezogene Schulungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, z.B. Fahrtraining für energiesparendes Fahren.

- Aufklärungskampagnen und „autofreie Sonntage“

- die Einrichtung eines kostenlosen Internetportals zur Zusammenführung von Berufspendler zu möglichst dauerhaften Fahrgemeinschaften. Ziel ist die Erhöhung der Insassenanzahl durch vermehrte Bildung von Fahrgemeinschaften.

- Verbindlicher Lenkungsverkehr für LKWs mit mehr als 3,5 t mit Durchfahrverbot wo möglich bei gleichzeitig optimiertem Verkehrsführungskonzept im umgebenden Straßensystem


26.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 wird unter dem Punkt „Verkehr“ wie folgt ergänzt:

- Möglichkeiten und Bedarf, sog. City-Logistik-Systeme im Bereich der Landeshauptstadt Hannover einzuführen.


27.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 wird unter dem Punkt „Verkehr“

wie folgt ergänzt:

- Einsparungsmöglichkeiten durch energiesparendes Fahren für städtische Bedienste mit Fahrtätigkeit


28.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter“:

Mit den städtischen Töchtern und Eigenbetrieben werden über die Laufzeit des Klimaschutzprogramms verbindliche Vereinbarungen über die jeweiligen spezifischen Ziele eines Unternehmens festgelegt.

wird wie folgt abgeändert:

Mit den städtischen Töchtern und Eigenbetrieben sowie – im Falle einer Beteiligung – der Region Hannover werden über die Laufzeit des Klimaschutzprogramms Absprachen und Zielvereinbarungen über die jeweiligen spezifischen Ziele eines Unternehmens festgelegt.


29.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Stadtwerke Hannover“:

· Der Anteil an Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion soll bis 2020 20% erreichen.

wird wie folgt abgeändert:.

- Möglichkeit, den Anteil an Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf 20 % unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeit auszubauen.


30.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Stadtwerke Hannover“:

· Im Netzbereich der Stadtwerke soll die gesamte nicht regenerative Stromproduktion nur mit KWK -Technologie stattfinden.

wird wie folgt abgeändert.

· Im Netzbereich der Stadtwerke sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, welcher Stromanteil wirtschaftlich sinnvoll auf die regenerative Stromproduktion oder auf die KWK -Technologie umgestellt werden kann.


31.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Stadtwerke Hannover“

„Der Stadtwerke-Anteil am Kohlekraftwerk Mehrum (Drittel von 690 MW el) ist durch regenerative Stromproduktion zu ersetzen.“

wird gestrichen.


32.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Stadtwerke Hannover“

· Abgaswerte der Sammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge bis 2020 drastisch reduzieren (Nullemission) z.B. durch den Einsatz von Deponiegas oder andere im Prozess anfallende Energie

wird gestrichen.


33.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter „aha“ wird

wie folgt ergänzt

- Möglichkeiten, die derzeit bestehende Mülltrennung abzuschaffen


34.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – üstra“:

„(…)
· Emissionen bis 2020 durch Bahnen und Busse drastisch reduzieren (Energierückgewinnung beim Bremsen, KWK-Strom etc.) bis zur Nullemission“

wird gestrichen.


35.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „üstra“:

· Weiterer Ausbau des Ö/SPNV unter Effektivitätsvorgaben zur Fahrgaststeigerung (Buscaps, Hochbahnsteige, Umsteigeanlagen, D-Linie aber auch Verlängerungsstrecken)

wird gestrichen.


36.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „üstra“:

· Angebot des ÖPNV ausbauen

wird gestrichen.


37.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – union boden gmbH/HRG“

· Abluftbehandlung in Parkhäusern

wird gestrichen.


38.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter - union boden gmbH/HRG“

· Zusätzliches Fahrradparkhaus – weitere Fahrradabstellanlagen am Hbf

wird gestrichen.


39.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Stadtentwässerung“:

· Abgaswerte der Sammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge bis 2020 drastisch reduzieren (Nullemission) z.B. durch den Einsatz von Prozessgas oder andere im Prozess anfallende Energie

wird wie folgt abgeändert:

· Möglichkeiten, Abgaswerte der Sammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge drastisch zu reduzieren. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob der Einsatz von Prozessgas oder nur die Neuanschaffung von technisch neueren Fahrzeugen ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist.


40.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Stadtentwässerung“:

„Entsorgung der Küchenabfälle über die Abwasserleitungen (nicht bei Mischwasserkanalisation) mit anschließender Ausgasung (Prüfauftrag und Feldversuch)

wird gestrichen.


41.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Stadtentwässerung“:

· Wärme- bzw. Kälterückgewinnung aus Abwasser

wird wie folgt abgeändert:

· Wärme- bzw. Kälterückgewinnung aus Abwasser unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte


42.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Gebäudemanagement“:

· Passivhausstandard im Neubau

wird gestrichen.


43.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Hannover Impuls“

„Hannover Impuls entwickelt ein Arbeitsprogramm für den Bereich Energie und Klimaschutz, das die Betriebe und den Standort im internationalen Wettbewerb substanziell unterstützt.“

wird gestrichen.


44.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – Klimaschutzagentur Region Hannover“

· Die Klimaschutzagentur bleibt Partner bei Kampagnen und unterstützt die Energieleitstelle bei Kooperationsprojekten mit Wirtschaftspartnern.

wird gestrichen.


45.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – proklima“

· Den proKlima Fonds mit den Mitteln ausstatten, die den veränderten Aufgabenstellungen entsprechen

wird gestrichen.


46.
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 unter dem Punkt „Städtische Töchter – proklima“

· Proklima-Mittel zukünftig für die alltagstaugliche Breitenförderung verwenden, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten bei der Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten von einkommensschwachen Bevölkerungsteilen

wird gestrichen.

Begründung


Zu 1.)
Das von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40% zu senken, bezieht sich auf den gesamten Schadstoffausstoß innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der jetzige Antragstext zur Drs. 2867/2007 verlangt im Ergebnis die Prüfung, wie in der Landeshauptstadt Hannover der CO2-Ausstoß um 40% gemindert werden kann.

Ein solches Ziel kann die Landeshauptstadt Hannover nicht erreichen, weil sie insbesondere auch auf einen großen Teil des CO2-Ausstoßes keinen Einfluss hat.


Zu 2.)
Mit der Änderung wird klargestellt, dass das Programm lediglich einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz im Rahmen der kommunalen Kompetenzen leisten kann.

Bei der Prüfung dürfen wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden. Jede Maßnahme soll ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein.


Zu 3.)
Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz zu entwickeln. Bei der Aufstellung sind die Vermeidung von Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien u.a. zu berücksichtigen.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wurde gemäß Beschluss des Rates vom 27.9.2007 (Drs. 1440 / 2007) bereits aufgefordert, Aspekte zum Gegenstand der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung zu machen. Die in der Anlage 1 genannten Belange sind grundsätzlich in die Abwägung einzustellen und zu gewichten.

Zusätzliche im Antragstext zur Drs. 2867/2007 genannte Aspekte, wie z.B. die Begriffe „Arbeiten und Wohnen“ und „Stadt der kurzen Wege“, sind viel zu unbestimmt, so dass eine ökologische und ökonomische Prüfung im Rahmen der genannten Zielsetzung durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nicht vorgenommen werden kann.


Zu 4.)
Abzulehnen ist der Vorschlag, für alle Neubaumaßnahmen einen Passivhausstandard verbindlich vorzuschreiben.

Diese Forderung verhindert den sinnvollen Wettbewerb umweltfreundlicher Systeme und zwingt zu Investitionen in ein bestimmtes Energiekonzept, während beispielsweise die Niedrigenergiehaus-Bauweise ebenfalls zu unterstützen ist.

Gemäß Drucksache 0574/2006 werden bei der Vergabe aller städtischen Grundstücke und bestehender Gebäude bei gleichem monetären Gebot diejenigen Bieterinnen und Bieter bevorzugt, die den Neubau im Passivhausstandard errichten. Sollten nur städtische Grundstücke gemeint sein, wäre die Forderung zudem überflüssig.


Zu 5.)
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich werden ab 2009 die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % verschärft. Voraussichtlich bis 2012 sollen die Energieeffizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben werden.


Zu 6.)
Gemäß Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 27. September 2007 wurden „Ökologische Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ bereits aufgestellt (Drs. 1440/2007).


Zu 7.)
Ein solcher verordneter Zwang zur Nutzung einer bestimmten Energie bei gleichzeitigem Wegfall der Gasversorgung ist abzulehnen.

Diese Forderung verhindert den sinnvollen Wettbewerb umweltfreundlicher Systeme, fördert somit die Monopolstellung des entsprechenden Versorgers und zwingt die ohnehin belasteten Hauseigentümer zu erheblichen Investitionen.


Zu 8.)
Rechtlich dürfte es nicht zulässig sein, Vorgaben für private Grundstückskaufverträge, Pachtverträge, Erbpachtverträge und Städtebauliche Verträge. Ob ökologische und energetische Standards Gegenstand von den genannten Verträgen wird, obliegt ausschließlich den Vertragsparteien.

Sollten nur Verträge mit der Landeshauptstadt Hannover gemeint sein, so ist der Antragstext überflüssig, da mit der Drucksache 1440/2007 bereits die geforderten Standards enthalten sind.


Zu 9.)
Der Antragstext ist zu unbestimmt, so dass eine Prüfung nicht vorgenommen werden kann.


Zu 10.)
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Klima- und Umweltschutz ist sinnvoll, wichtig und muss weiter gefördert werden. Sowohl in der Verwaltung als auch im Einzelhandel sind weitere Einsparpotenziale im ökologischen Bereich vorhanden. Hierzu bedarf es aber keiner weiteren Prüfung.

ProKlima setzt ab 2008 Energielotsen ein, um eine optimale Qualität bei der energetischen Modernisierung oder beim Neubau zu erreichen. Zusätzliche Kampagnen sind somit überflüssig.


Zu 11.)
Die sparsame und effiziente Energienutzung wird für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angesichts weltweit steigender Energiepreise und der großen Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten immer wichtiger. Gleichzeitig bestätigen zahlreiche Studien und Beispiele, dass in den Sektoren Industrie und Gewerbe noch immer erhebliche Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz vorhanden sind. Schätzungen zufolge könnte der Energieverbrauch mit der heute zur Verfügung stehenden Technik etwa 20 % des derzeitigen Endenergieverbrauchs in den beiden Sektoren wirtschaftlich eingespart werden.

Die Handwerkskammer Hannover sowie die Industrie- und Handelskammer Hannover beraten Unternehmen bei Neubauten, in Fragen der Energieeinsparungen und der energetischen Sanierung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt zudem Zuschüsse für Energieberatungen sowie anschließende Investitionskredite im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“.

Weitere Beratungsprogramme für Kleine und Mittelständische Unternehmen bedarf es somit nicht.


Zu 12.)
Eine solche Prüfung ist nicht erforderlich.

Damit Vereine ein ökologisch und ökonomisch vernünftiges Sanierungskonzept erstellen können, benötigen diese häufig zusätzliche Fachkenntnisse und finanzielle Mittel. Hierfür stehen die genannten Programme bereits allen Vereinen zur Verfügung, die ein eigenes Vereinsheim unterhalten.


Zu 13.)
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Klima- und Umweltschutz ist sinnvoll, wichtig und muss weiter gefördert werden. Sowohl in der Verwaltung als auch im Einzelhandel sind weitere Einsparpotenziale im ökologischen Bereich vorhanden.

Die Einführung der Umweltzone zeigt deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover verbessert werden muss.

Hierzu bedarf es aber keiner weiteren Prüfung.


Zu 14.)
Die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft ist zur Entwicklung eines Programms zur Altbausanierung sinnvoll. Allerdings sollten auch Verbände und Organisation einbezogen werden.


Zu 15.)
Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Forderung, nicht um einen Prüfantrag.


Zu 16.)
Dieser Prüfungspunkt ist bereits im Zusatzantrag zu Punkt 16. enthalten.


Zu 17.)
Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Forderung, nicht um einen Prüfantrag.


Zu 18.)
Die Infrastruktur des Radverkehrssystems muss, nachdem ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde, auf- und ausgebaut werden, so dass ein stadtteilübergreifendes Netz von zügig, komfortabel und hindernisfrei zu befahrenden Hauptrouten geschaffen wird. Geprüft werden könnten insoweit auch die Möglichkeiten und der Bedarf an Beschilderungen im Radverkehrssystem.


Zu 19.)
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 ist durch die vorgenannte Änderung überflüssig.


Zu 20.)
Städte wie Berlin, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart haben ein Fahrradleihsystem, das sog. Call-a-bike, eingeführt. Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können dort Fahrräder an mehreren Stellen im Stadtgebiet per Telefon gegen eine geringe Gebühr ausleihen. In München stehen den ca. 22.000 registrierten Kunden 1.300 Fahrräder zur Verfügung.

Klimapolitisches Ziel ist, die Reduzierung des Individualverkehrs und damit des Kohlendioxid-Ausstoßes bei gleichzeitiger Erhöhung des Radverkehrs.


Zu 21.)
Derartige Parkhäuser fördern die Mitnahme des Fahrrades, da es sicher untergestellt werden kann. Klimapolitisches Ziel ist auch hier, die Reduzierung des Individualverkehrs und damit des Kohlendioxid-Ausstoßes bei gleichzeitiger Erhöhung des Radverkehrs.


Zu 22.)
Dieses System besteht aus einem EDV-geschützten zentralen Bestands- und Kostenmanagement zur Identifikation von Optimierungspotenzialen und einer einheitlichen Überprüfung und Berichterstattung als Grundlage für Fuhrparkentscheidungen mit dem Ziel des wirtschaftlichen und Ressourcen schonenden Fahrzeugeinsatzes.


Zu 23.)
Die jetzige Antragsfassung formuliert eine Entschließung, nicht aber konkrete Prüfungs- und Bewertungspunkte.

Als wichtiger Beitrag zur Angebotsverbesserung im ÖPNV ist ein Programm zur Takt-Verdichtung der U-, S-Bahnen und des Busverkehrs zu prüfen. Dadurch können möglicherweise zusätzliche Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen und hierdurch Fahrten im Individualverkehr vermieden werden.

Je günstiger und komfortabler die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrssystemen ausgestaltet werden, desto attraktiver wird die Nutzung des ÖPNV auf Teilstrecken. Ein attraktives Angebot könnte beispielsweise Berufspendler davon überzeugen, auf Teilen ihres Arbeitsweges auf den Pkw zu verzichten.

Zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes in der Landeshauptstadt Hannover ist es erforderlich solche Maßnahmen zu prüfen und ggf. einzuführen bzw. auszubauen.


Zu 24.)
Der Antragstext zur Drs. 2867/2007 stellt eine Forderung an die Landeshauptstadt Hannover dar und wäre als Entschließungsantrag zu stellen. Eine Prüfung ist somit entbehrlich.


Zu 25.)
Zur Reduzierung von Luftschadstoffwerten sind die genannten Maßnahmen ökologisch und ökonomisch sinnvoll.

Die von der CDU-Ratsfraktion geforderten Maßnahmen tragen effektiv sowohl zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr als auch zur Reduzierung der Luftbelastung durch Feinstaub und NO2 bei.


Zu 26.)
City-Logistik-Systeme bündeln die städtischen regionalen Warentransporte. Mehrere Transportunternehmen finden sich zusammen, um ihre Warenlieferungen gemeinsam durchzuführen. Die Kooperation von Transportwirtschaft und Warenempfängern zielt auf eine Reduzierung der Fahrtenanzahl und des Kohlendioxidbelastung ab.


Zu 27.)
Ein guter Fahrstil schont die Umwelt, so dass städtische Bedienste insoweit beschult werden können. In einem praktischen und einem theoretischen Modul eines von der Europäischen Union geförderten Softwareprogramms erlernen die Fahrzeugführer einen Fahrstil, der ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist.

Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs konnten bereits beträchtliche Erfolge verzeichnet werden.


Zu 28.)
Die Landeshauptstadt kann rein rechtlich städtische Betriebe nicht zu einem bestimmten Handeln zwingen. Dies gilt erst recht dann, wenn die Landeshauptstadt Hannover an den „städtischen Töchter und Eigenbetriebe“ nicht allein beteiligt ist, wie bei dem Abfallzweckverband Hannover (aha), der üstra, der hrg, Hannover Impuls und bei der Klimaschutzagentur der Region Hannover.


Zu 29.)
Bei der jetzigen Fassung handelt es sich um eine Forderung, nicht um eine Prüfungsvorgabe.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird in der geänderten Fassung zur Prüfung aufgefordert, wie der Anteil an Erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 % erhöht werden kann. Insbesondere sind hier wirtschaftliche Gesichtspunkte, wie Gebührenentwicklungen zu prüfen.


Zu 30.)
Jeder Energieträger, also Kernenergie, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Erneuerbare Energien und sonstige, hat gegenüber anderen Vorzüge, so dass am breiten Energiemix festzuhalten ist. Die dynamischen Entwicklungen auf den weltweiten Energiemärkten führen mitunter zu kräftigen Strukturverschiebungen. Um übermäßige Verzerrungen zu vermeiden, ist allen Energieträgern eine Wettbewerbschance einzuräumen.

Im Ergebnis sind damit die Energieträger einzusetzen, die ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.


Zu 31.)
Der Ausstieg der Stadtwerke aus dem Kohlekraftwerk Mehrum würde erhebliche Kosten verursachen würde. Der Anteil der Stadtwerke beträgt 230 Megawatt; damit können sie etwa 40 % des Strombedarfes decken.

Um diese Kapazität durch erneuerbare Energien wie Windkraftanlagen oder Biogas zu decken, müssten Investitionskosten von 2,5 Mio. € je Megawatt, also insgesamt 575 Mio. €, aufgebracht werden. Hinzu kämen steigende Produktionskosten: Stromkosten aus erneuerbaren Energien ist ca. viermal so teuer wie aus dem Kohlekraftwerk Mehrum von 3 Cent.

Allerdings könnten die Stadtwerke die erhöhten Produktionskosten auf Grund des bestehenden Wettbewerbs in diesem Sektor nicht an die Verbraucher weitergeben, so dass der Gewinn der Stadtwerke deutlich sinken würde.


Zu. 32.)
Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Forderung, nicht um einen Prüfantrag.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Nullemission technisch bei den vorhandenen Fahrzeugen nicht realisierbar ist. Nur durch Neuanschaffung von dafür aufgerüsteten Fahrzeugen ist dieses Ziel erreichbar. Emissionen entstehen dann trotzdem, nur die Quelle ist nicht fossiler Kraftstoff.


Zu 33.)
Die derzeit in Hannover praktizierte Form der Mülltrennung durch den Verbraucher ist technisch überholt.

Hausmüll und Wertstoffe können aus technischer Sicht vollständig maschinell getrennt werden. Das aufwändige Sortieren in den Haushalten per Hand ist ohne ökologische oder ökonomische Einbußen durch eine vollautomatisierte Restmüllsortieranlage, die mit Hilfe von optischen Sensoren sofort Glas, Papier, Metalle und Kunststoffe trennt, ersetzbar.

Grundsätzlich lohnt es sich aus ökologischer Sicht, Müll zu trennen. Dies gilt insbesondere bei Glas, Papier und Biomüll.

Allerdings ist die Erfolgsquote bei der automatischen Mülltrennung wesentlich höher als beim Mülltrennen zuhause, so dass moderne Sortieranlagen diese Aufgabe übernehmen sollten.


Zu 34.)
Die geforderte, ökologische Prüfung und ökonomische Bewertung ist diesbezüglich nicht erforderlich. Die üstra selbst hat ein eigenes Klimakonzept vorlegt, das weitreichend klima- und umweltpolitische Ziele enthält.

Einer Prüfung der „Energierückgewinnung beim Bremsen“ bedarf es nicht. Beim Bremsen erzeugen die Motoren Strom, der ins Netz zurückgespeist wird. Eine Stadtbahn benötigt 3,06 Kilowattstunden elektrischer Energie pro Wagenkilometer. 1998/1999 waren es noch bis zu 3,6 Kilowattstunden elektrischer Energie pro Wagenkilometer (vgl. üstra Klima Spezial, Stand: Dezember 2007, Seite 3).

Darüber hinaus kündigt die üstra die Beschaffung eines Hybridbusses von der Firma Solaris an. Dieses Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor sowie zwei Elektromotoren ausgestattet und wird 39 % weniger Stickoxide und bis zu 97 % weniger Feinstaub produzieren.

Im Übrigen gibt der Antragstext ein Ziel und nicht einen Prüfungsgegenstand vor.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Nullemission technisch bei den vorhandenen Fahrzeugen nicht realisierbar ist. Nur durch Neuanschaffung von dafür aufgerüsteten Fahrzeugen ist dieses Ziel erreichbar. Emissionen entstehen dann trotzdem, nur die Quelle ist nicht fossiler Kraftstoff.


Zu 35.)
Die üstra hat bereits ein eigenes Klimaschutzprogramm vorlegt, in dem die aufgeführten Punkte benannt sind.


Zu 36.)
Bei diesem Antrag handelt es sich um eine Entschließung, nicht aber um eine Prüfung. Der Ausbau des ÖPNV ist bereits an anderer Stelle Gegenstand der Prüfung.


Zu 37.)
Eine Abluftbehandlung ist in den meisten Parkhäusern wegen der offenen Bauweise nicht möglich.

Darüber hinaus verursachen die „Ablüfter“ einen hohen Energieverbrauch, was zusätzliche CO2-Emissionen bedeutet und somit dem Ziel der CO2-Reduzierung zuwiderläuft.


Zu 38.)
Bei der bisherigen Antragsfassung handelt es sich um eine Forderung, nicht jedoch um einen Prüfantrag nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien.


Zu 39.)
Die vorlegte Antragsfassung stellt eine Forderung dar, nicht aber eine Prüfung.

Bei der Prüfung müssen alle Optionen geprüft und entsprechend im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse bewertet werden.


Zu 40.)
In Gewässer sind im Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz so wenig Abfälle einzuleiten wie möglich.

Aufwendiger ist es zudem, Wasser zu klären, als Bioabfall gesondert zu entsorgen. Mit der vorgeschlagenen Entsorgung gehen auch Potenziale des biologischen Abfalls verloren.

Schließlich ist zu befürchten, dass durch eine solche Entsorgung Verstopfungen in den Rohren entstehen und Ungeziefer bzw. Schädlinge angezogen werden.


Zu 41.)
Das Verfahren zur Wärme- bzw. Kälterückgewinnung führt möglicherweise zu erheblichen finanziellen Aufwand. Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte geprüft werden müssen.


Zu 42.)
Abzulehnen ist der Vorschlag, für alle Neubaumaßnahmen einen Passivhausstandard verbindlich vorzuschreiben. Die Voraussetzung für ein Passivhaus (PH) ist, dass erstens der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kWh je m2 Wohnfläche und Jahr, und zweitens der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und Jahr beträgt.

Diese Forderung verhindert den sinnvollen Wettbewerb umweltfreundlicher Systeme und zwingt zu Investitionen in ein bestimmtes Energiekonzept, während beispielsweise die Niedrigenergiehaus-Bauweise ebenfalls zu unterstützen ist.

Gemäß Drucksache 0574/2006 werden bei der Vergabe aller städtischen Grundstücke und bestehender Gebäude bei gleichem monetären Gebot diejenigen Bieterinnen und Bieter bevorzugt, die den Neubau im Passivhausstandard errichten. Sollten also nur städtische Grundstücke gemeint sein, wäre die Forderung zudem überflüssig.


Zu 43.)
Hannoverimpuls ist die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft von Stadt und Region Hannover, fördert und unterstützt die Gründung, den Wachstum sowie die Ansiedlung von Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf fünf Branchen, die in der Region Hannover für besonders nachhaltiges Wachstum sowie großes Innovations- und Arbeitsplatzpotenzial stehen: Automotive, Informations- und Kommunikationstechnologie, Klimaschutz, Life Sciences, Optische Technologien und Produktionstechnik.

Gemäß der Drucksache 1060/2007 (Fortführung der Hannover impuls) sollte auf Wunsch der rot-grünen Fraktion die Aktivitäten auf das Cluster Klimaschutzwirtschaft und regenerative Energien unter Einbeziehung der Klimaschutzagentur und des Proklima Fonds ausgeweitet werden. Auf eine deutliche Trennung zwischen Produktion und Beratung sollte allerdings geachtet werden, da der Schwerpunkt der Arbeit von Hannover impuls ist, Arbeitsplätze in Firmen zu generieren und nicht Endkunden zu beraten.


Zu 44.)
Bei diesem Punkt handelt es sich um Entschließungs-, nicht aber um einen Prüfantrag.


Zu 45.)
Der Antragstext ist derart unbestimmt, dass nicht nachvollziehbar ist, welche Prüfung an dieser Stelle vorgenommen werden soll.


Zu 46.)
Mit Proklima-Mitteln, also mit Steuergeldern, können nicht der Kauf von Elektrogeräten bei Verbrauchern gefördert werden.




Rainer Lensing
Vorsitzender