Drucksache Nr. 0304/2013:
Kita In den Sieben Stücken, Ersatzneubau

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0304/2013
3
 

Kita In den Sieben Stücken, Ersatzneubau

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO für einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Höhe von insgesamt 4.220.000,00 €

    und
  2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn

    zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Die neue Krippengruppe im Rahmen des Ausbauprogramms U3 fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungs-
einrichtungen immer beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.319
Investitionsmaßnahme 36501.901
Investitionsmaßnahme 36501.001.2
Kita Ostst.Kkh,Ers.bau,SP2010ff
Kinderbetreuung, sonstige Maßnahmen
Aufwendungen über 1.000€ für Kindertagesstättenbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 4.220.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 90.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -4.310.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Produkt 11118
Kindertagesbetreuung
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 50.600,00 €
Abschreibungen 55.400,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 108.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -214.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -214.000,00 €
Anmerkung
Es entstehen einmalig Einrichtungskosten von insgesamt 90.000,00 €, finanziert aus dem Teilfinanzhaushalt 51. Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle ent-
halten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 90.000 € wird nachrangig zu investiven Zuschüssen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Ein Antrag auf Landesmittel (RAT) wurde gestellt. Der Antrag auf Regionsfördermittel befin-
det sich in Vorbereitung.

Sach- u. Dienstleistungen:
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), 1,2 % von 4.220.000,00 €.

Abschreibungen:
1,1 % von 4.220.000,00 € und 10% von 90.000,00 €

Zinsen:
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 4.310.000,00 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 214.000,00 € führen direkt oder indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Auf-
wendungen im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung.

Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 2012 des Fachbereiches Gebäudemanagement aus der Investitionsprogrammposition 36_01 (Investitionsmaßnahme 36501.319 Kita Ostst. Kkh,Ers.bau,SP2010ff) wurden Mittel in Höhe von 82.000 € zur Verfügung gestellt.
Die weitere Finanzierung erfolgt aus gleicher Position in 2013 in Höhe von 1.000.000 €, in 2014 in Höhe von 1.700.000 € und in 2015 in Höhe von 1.438.000 €.

Die Finanzierung der Folgejahre steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Teilfinanzhaushalts des Fachbereiches Gebäudemanagement.

Die Einrichtungskosten sind im Teilfinanzhaushalt 51 für das Jahr 2014 vorgesehen.

Begründung des Antrages

Die bisherige sanierungsbedürftige Kindertagesstätte In den Sieben Stücken in städtischer Trägerschaft soll durch einen Neubau auf dem Gelände des Oststadtkrankenhauses ersetzt und an dem neuen Standort im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (Stadtteil Groß-Buchholz) zu-
künftig drei Krippengruppen (45 Kinder, Ganztagsbetreuung) und drei Kindergartengruppen (75 Kinder, Ganztagsbetreuung) eingerichtet werden.


Kindertagesstättenentwicklung
Die Kindertagesstätte In den Sieben Stücken wird in städtischer Trägerschaft betrieben.
In der 6-gruppigen Kindertagesstätte werden z.Zt. insgesamt 100 Kinder betreut:
25 Kinder in 2 Krippengruppen,
55 Kinder in 3 Kindergartengruppen
20 Kinder in 1 AüG ( Kindergarten-u. Schulkinder).
Eine Vollbelegung konnte auf Grund der räumlichen Gegebenheiten in der Vergangenheit nicht erfolgen.

Im geplanten Ersatzneubau soll diese 6-gruppige Betreuung grds. fortgesetzt und durch eine Optimierung ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass am neuen Standort zukünftig 120 Kinder betreut werden können:
45 Kinder in 3 Krippengruppen
75 Kinder in 3 Kindergartengruppen.
Die Erweiterung um eine Krippengruppe basiert auf dem Programm Schaffung weiterer 300 Krippenplätze (DS 1990/2010). Damit wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Im Hinblick auf die aktuellen Bedarfsprognosen und den Rechtsanspruch für die Alters-
gruppe der unter dreijährigen Kinder ab dem 01.08.2013 geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten ausgelastet sein werden und dieses Kinderbetreuungsangebot – mit Ausnahme der Schulkinderbetreuung – daher auch langfristig erforderlich sein wird.
Hinsichtlich der vor Ort tendenziell rückläufigen Nachfrage nach Hortplätzen wird auf die
DS 1297/2011 verwiesen.

Baubeschreibung
Die bisherige städtische Kita auf dem Gelände des Oststadtkrankenhauses der Region Hannover wird durch einen 6-Gruppen-Neubau ersetzt.

Der geplante zweigeschossige Neubau schiebt sich südlich des Kita-Altbaus dicht an die vom Grün geprägte Ecke der Einmündung der Rad-/Fußwegeverbindung aus den Sieben Stücken in den Ost-West verlaufenden Grünzug. Deshalb kann der Betrieb der Einrichtung während der Bauphase weiterlaufen. Die Hauptausrichtung der zukünftigen Außenspiel-
fläche erfolgt nach Südwesten, von der bestehenden Wohnbebauung abgewandt. Für die weitere städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals bleiben alle Optionen offen. Die Anordnung des Eingangs auf der nordöstlichen Gebäudeseite ermöglicht auch einen zu-
künftigen Zugang direkt aus dem neu zu ordnenden Umfeld.

Nach der Fertigstellung des Neubaus und dem Einzug der Kita wird der Altbau abgerissen und anschließend die Eingangsüberdachung und das Nebengebäude sowie die Außenan-
lagen fertiggestellt.

Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.

Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
Das zweigeschossige Gebäude erhält einen Aufzug, behindertengerechte WCs und einen integrativen Waschraum. Die Außenanlagen sind barrierefrei.

Energetischer Standard
Die Kita wird als Passivhaus errichtet. Der Flachdachaufbau mit einer extensiven Begrünung ist für die spätere Aufstellung von Fotovoltaik-Elementen geeignet.

Terminplanung
Der Beginn der Baumaßnahmen ist im Juli 2013 geplant, sodass die Fertigstellung im Sommer 2014 erfolgt.
19 .2
Hannover / 12.02.2013