Antrag Nr. 0301/2015:
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zum Erhalt und Renovierung des Gebäudes der Bauverwaltung

Der Rat möge beschließen:

Im Falle des renovierungsbedürftigen Gebäudes der hannoverschen Bauverwaltung hält sich die Stadtverwaltung strikt an die Regelungen zum Denkmalschutz. Das heißt, dass kein Neubau für die Bauverwaltung geplant wird. Stattdessen soll das bisherige Gebäude neben dem Rathaus in angemessener und sparsamer Weise renoviert und modernisiert werden, ohne dass die äußere Form und auch markante innere Besonderheiten wesentlich verändert werden.

Begründung:

Gerade die Stadtverwaltung ist in der Pflicht, beim Denkmalschutz den privaten Bauherren mit gutem Beispiel vorauszugehen. Das Gebäude der Bauverwaltung erscheint als neben dem Rathaus placierter baulicher Solitär besonders gut geeignet, weiterhin als Denkmal für den Baustil der 50er Jahre zu dienen. Zudem würde ein Neubau für die Bauverwaltung bei gleichzeitiger Sanierung der bisherigen Bauverwaltung (für andere Zwecke) oder gar einem Abriss derselben die Stadt sicher erheblich teurer kommen als eine sparsam bemessene Renovierung des alten Gebäudes.

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender