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Bebauungsplan 672, 2. Änderung - Hans-Böckler-Allee / Röpkestraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan 672, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Die Änderung des Bebauungsplans trägt dazu bei, einen mit der Stadtbahn gut erreichbaren Bürostand-
ort weiterzuentwickeln, um so Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Durch den beab-
sichtigten Ausschluss des Einzelhandels ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Nahversorgung angrenzender Wohngebiete. Das wohnungsnahe Angebot in der nordöstlichen Südstadt sowie in Kleefeld wird durch die Planung gesichert, wovon mobili-
tätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren.
Kostentabelle
Für die Stadt entstehen keine Kosten; siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 672, 2.Änderung, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans 672, 2. Änderung hat vom 27. Nov. bis 29. Dez. 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt
61.12
Hannover / 09.02.2009