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Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Bothfeld-Vahrenheide und Herrenhausen-Stöcken sowie Mitte und Südstadt-Bult zur Drucksache 0298/2005 gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Antrag zu beschließen,
- dem Antrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (DS 15-0528/2005, s. Anlage 1) zu folgen und das Teilgrundstück der Grundschule (GS) Hoffmann-von-Fallersleben, das Teilgrundstück der GS Hägewiesen und Fläche neben dem Schulzentrum Bothfeld nicht zu veräußern, sondern als Ersatz einen Teilbereich der Städtischen Baumschule (s. Anlage 2) als Wohnbaufläche zu entwickeln und zu veräußern,
- a) dem Antrag, Punkt 1 des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken (DS 15-0402/2005, s. Anlage 3) zu folgen, das Teilgrundstück der GS Kreuzriede nicht als Wohnbaufläche zu entwickeln und zu veräußern.
b) Dem Ersatzvorschlag des Bezirksrates – Punkt 2 des Antrages – nicht zu folgen, sondern stattdessen als Ersatz einen weiteren Teilbereich der Städtischen Baumschule in Bothfeld zu veräußern,
3. den Anträgen des Stadtbezirksrates Mitte (DS 15-0619/2005, s. Anlage 4 und D-S 15-0770/2005, s. Anlage 5) und des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (DS 15-0861/2005, s. Anlage 6) zu folgen, die Vermarktung des Grundstücks der Kindertagesstätte Plathnerstraße erst zu beginnen, nachdem ein mit dem Betreiber einvernehmlich festgelegter Ersatzstandortes für die Kindertagesstätte gefunden ist.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (Drucksache Nr. 1278 / 2003)
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Frauen können von der geplanten Veräußerung von Grundstücks(teil)flächen in folgenden Funktionen betroffen sein:
als Schülerinnen, Lehrerinnen, Mitarbeiterinnen,
als Elternteile, Sportlerinnen und
als sonstige Besucherinnen.
Durch die Veräußerung von Grundstücks(teil)flächen und die Nutzung eines gut erreichbaren anderen Standortes einer Schule bzw. einer Kindertagesstätte ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
Kostentabelle
s. nachfolgender Begründungstext. Die zu erwartenden Einnahmen für die Baumschulfläche werden im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover veranschlagt.
Begründung des Antrages
Zu 1:
Eine Vermarktung der Teilgrundstücke würde gewisse Einschränkungen in der Freiflächennutzung für die Schulen nach sich ziehen. Darauf wurde auch in der Beschlussdrucksache Nr. 0298/2005 bereits hingewiesen. Durch eine Vermarktung von Baumschulflächen „An den Hilligenwöhren“ könnten diese Einschränkungen vermieden
werden. Die Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1091 und ist als „Fläche für die Landwirtschaft: Städtische Baumschule“ ausgewiesen. Sie eignet sich als Arrondierungsfläche des vorhandenen Wohnquartiers. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist erforderlich. Falls Kosten für Ersatzflächen für die Baumschule entstehen, sind diese von den Grundstückserlösen abzuziehen.
Zu 2:
Die Verwaltung erkennt an, dass auch die Teilvermarktung an der GS Kreuzriede gewisse Einschränkungen der Freiraumnutzung der Schule mit sich bringen könnte. Das von dem Stadtbezirksrat Stöcken-Herrenhausen vorgeschlagene Ersatzgrundstück ist für eine Vermarktung nicht geeignet: Die Fläche ist inzwischen gemäß Niedersächsischem Waldgesetz größtenteils Wald. Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsbestandteil. Im Flächennutzungsplan ist sie mit „Fläche für Gemeinbedarf – Schule“ ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, als Ersatzfläche weitere Baumschulflächen in Bothfeld in Wohnbauflächen umzuwandeln, zu veräußern und der Baumschule geeignete Ersatzflächen zuzuweisen.
Zu 3:
Die Grundsatzentscheidung für eine Verlagerung der Kindertagesstätte sowie die Veräußerung des Grundstücks soll im Rahmen der Beschlussdrucksache 0298/2005 erfolgen. Die tatsächliche Veräußerung des Grundstücks kann erst angestrebt werden, wenn - wie in der Drucksache dargelegt - die notwendigen Kindertagesstättenplätze an anderer, geeigneter Stelle wirtschaftlich nachgewiesen werden können. Der Verwaltung ist bewusst, dass dies voraussetzt, dass ein mit dem Betreiber, der Friedenskirchengemeinde, und den Stadtbezirksräten Mitte und Südstadt-Bult einvernehmliches Konzept für den neuen Standort der Kita gefunden wird. Die Verwaltung wird die bereits 2003/2004 begonnenen Gespräche mit allen Betroffenen wieder aufnehmen und intensivieren.