Drucksache Nr. 0297/2026:
Zuwendung von Fördermitteln NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) an hanova WOHNEN GmbH gemäß Förderbescheid.

Inhalt der Drucksache:

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0297/2026
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Zuwendung von Fördermitteln NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) an hanova WOHNEN GmbH gemäß Förderbescheid.

Antrag,

zu beschließen, der hanova WOHNEN GmbH eine Zuwendung in Höhe von 1.920.000,00 € aus den Fördermitteln NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) gemäß Förderbescheid weiterzuleiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist damit nicht verbunden.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet. Die Maßnahmen führen zu einer Zunahme des Grünvolumens und haben damit positive Auswirkungen auf das Klima.
Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Stadtnatur, Regenwasserhaltung und -versickerung, dem Umgang mit Totholz und fördert insbesondere Insekten und ihre Lebensräume im Siedlungsbereich.






Kostentabelle




Die Weiterleitung der Fördermittel an die hanova Wohnen GmbH ist für die LHH kostenneutral. Die Vor-Finanzierung der Maßnahmen wurde von hanova WOHNEN GmbH übernommen. Die Überweisung des Fördergeldes erfolgt erst, wenn es an die LHH ausgezahlt wurde.

Die Höhe der bewilligten Förderung beträgt 1.920.000 € brutto. Die hanova WOHNEN GmbH trägt zusätzlich ihren Eigenanteil von 480.000,00 € brutto. Laut den Förderbedingungen ist die LHH berechtigt, die Fördermittel weiterzuleiten.

Soweit die hanova die der LHH mit der Förderzusage auferlegten und gemäß § 1 Absatz 1 von hanova übernommenen Pflichten erfüllt hat, leitet die LHH die Fördermittel an die hanova nach den folgenden Bestimmungen weiter:
  • Das Fördergeld wird halbjährlich nach tatsächlich bei der hanova angefallenen Kosten und gemäß den durch die hanova erstellten Nachweisen von der LHH bei der KFW abgerufen und an die hanova weitergeleitet.
  • Der hanova stehen 100 % der durch die KFW an die LHH ausgezahlten und nicht zurückgeforderten Zuwendungen für die Projektumsetzung zur Verfügung.

Gesamtsumme aller Maßnahmen
Sachkosten
2.184.000,00 €
Davon Sachkostenzuschuss
1.747.200,00 €
Personalkosten
216.000,00 €
Personalkostenzuschuss
172.800,00 €
Gesamtkosten
2.400.000,00 €

Maßnahmen
Kosten
80% Zuschuss
hanova
Eigenanteil (20%)
A. 1-4, B.3, B.4, C.1-2
1.992.000,00 €
1.593.600,00 €
398.400,00 €
B.5 und C.6
408.000,00 €
326.400,00 €
81.600,00 €
Gesamt
2.400.000,00 €
1.920.000,00 €
480.000,00 €




Begründung des Antrages

Im Rahmen des KFW- Förderprogramms 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ hat die LHH am 22.11.2024 einen Fördermittelantrag gestellt. Dieser Antrag wurde am 20.12.2024 von der KFW bewilligt.

Gemäß Kooperationsvereinbarung wird die hanova WOHNEN GmbH mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen betraut. Die hanova hat damit alle mit der Förderzusage der LHH auferlegten Pflichten übernommen und erfüllt die Vorgaben der KFW, insbesondere hinsichtlich

  • der Umsetzung und Vor-Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen
  • der Zusammenarbeit mit der LHH während der Projektlaufzeit
  • des Budgetcontrollings
  • der Projektsteuerung und Überwachung sowie die Einhaltung von Fristen
  • der Berichts- und Nachweispflichten während und nach Umsetzung des Zukunftsprojektes zur Abrufung der Fördermittel über die LHH und
  • weiterer Verpflichtungen nach der Umsetzung der geförderten Maßnahmen.


Bewilligte Maßnahmen:


Weitere Entwicklung und Umsetzung

Die hanova ist verpflichtet, gegenüber der LHH die geförderten Maßnahmen gemäß Förderzusage vom 20.12.2024 innerhalb des durch die KFW vorgegebenen Förderzeitraumes vollständig umzusetzen. Außerdem ist die hanova WOHNEN GmbH verpflichtet, die gemäß Förderbedingungen geforderten Nachweise für die betreffenden Maßnahmen innerhalb der durch die KFW vorgegebenen Frist fertigzustellen und der LHH zu übergeben.

67.33 
Hannover / Feb 6, 2026