Drucksache Nr. 0297/2014:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd -
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0297/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd -
Satzungsbeschluss

Antrag,

unter Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 16.05.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG erneut als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung des Bebauungsplans zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft.
Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung mit Gütern und Dienstleist-
ungen bestimmt, die in Geschäften angeboten werden. Durch das Vorhaben wird die wohn-
ungsnahe Versorgung in direkter Nähe einer Stadtbahnstation erweitert und verbessert. Ins-
besondere für ältere und eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen sind kurze Wege für die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs von wesentlicher Bedeutung.
Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Zur Realisierung der Planung benötigt der Vorhabenträger städtische Flächen. Aus dem Verkauf dieser Flächen ergeben sich Einnahmen für die Stadt. Für den Ausbau des Fuß- und Radweges sowie der Wendeanlage der Winkelriede sind Kosten in Höhe von 122.000 Euro zu erwarten. Der Ausbau der Gerhard-Lossin-Straße und der Heisenbergstraße ist bereits auf der Grundlage der vorhandenen Bebauungspläne geplant und im Straßenausbauprogramm 2012 enthalten.
Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
sind ein Durchführungsvertrag mit der 1. Otto Reichelt Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG (Edeka) als Erbbauberechtigte und Vorhabenträgerin sowie ein städtebaulicher Vertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen worden (siehe Anlage 2, Abschnitt 13 Durchführungsvertrag und Abschnitt 14 Kosten für die Stadt).
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Begründung des Antrages

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1725 hat erstmals vom 29.11.2012 bis zum 04.01.2013 öffentlich ausgelegen. Die während dieser Auslegung eingereichten und gegen die Planung gerichteten Stellungnahmen hat die Ratsversammlung in der Sitzung am 16.05.2013 zurückgewiesen und gleichzeitig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Die öffentliche Auslegung musste aufgrund von vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen an die Bekanntmachung von Umweltinformationen wiederholt werden. Diese erneute Auslegung fand in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 27.01.2014 statt. Gegen die Planung gerichtete Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans sind in diesem Zeitraum nicht abgegeben worden. Unter Beibehaltung des am 16.05.2013 gefassten Beschlusses über Stellungnahmen ist ein erneuter Satzungsbeschluss erforderlich.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3, die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Planverfahren abschließen zu können.
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61.13 
Hannover / 07.02.2014